Keine Sperrzeit bei Klausel im Aufhebungsvertrag?

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)
Keine Sperrzeit bei Klausel im Aufhebungsvertrag?

Hallo zusammen,
folgende Situation aus dem erweiterten Bekanntenkreis:

AN soll den Betrieb verlassen (mehr als 10 MA). AG bietet Aufhebungsvertrag + Freistellung (sechs Wochen) + Abfindung (1 Monatsgehalt) an.

AN will nur unterschreiben, wenn folgendes mit aufgenommen wird: "Der AN unterschreibt diesen Aufhebungsvertrag nur, weil ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen würde", oder so ähnlich.

Mehr Informationen habe ich im Moment nicht.
Hätte eine solche Klausel Einfluss auf eine Sperre des Jobcenters?

car4000

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Hätte eine solche Klausel Einfluss auf eine Sperre des Jobcenters?
Hierzu Seite 16 der FW:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf

Das gilt allerdings für eine evtl. Sperrzeit nach §159 SGB III--- durch die Arbeitsagentur, für ALG1.

Besteht kein Anspruch auf ALG 1, hat das JC zu entscheiden, ob eine Sanktion ausgesprochen wird.
RN 31.29
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Zitat (von car4000):
Der AN unterschreibt diesen Aufhebungsvertrag nur, weil ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen würde", oder so ähnlich.
Das sollte der AG doch bitte rechtssicher formulieren.

-- Editiert von Anami am 27.10.2020 11:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hierzu Seite 16 der FW:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf

Das gilt allerdings für eine evtl. Sperrzeit nach §159 SGB III--- durch die Arbeitsagentur, für ALG1.


Merci, die Info reiche ich erst mal weiter.
Soweit ich weiß, geht es um ALG1.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen