Hallo zusammen,
folgende Situation aus dem erweiterten Bekanntenkreis:
AN soll den Betrieb verlassen (mehr als 10 MA). AG bietet Aufhebungsvertrag + Freistellung (sechs Wochen) + Abfindung (1 Monatsgehalt) an.
AN will nur unterschreiben, wenn folgendes mit aufgenommen wird: "Der AN unterschreibt diesen Aufhebungsvertrag nur, weil ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen würde", oder so ähnlich.
Mehr Informationen habe ich im Moment nicht.
Hätte eine solche Klausel Einfluss auf eine Sperre des Jobcenters?
car4000
Keine Sperrzeit bei Klausel im Aufhebungsvertrag?
27. Oktober 2020
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Frage vom 27. Oktober 2020 | 10:32
Von
Status: Schüler (404 Beiträge, 60x hilfreich)
Keine Sperrzeit bei Klausel im Aufhebungsvertrag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2020 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Hierzu Seite 16 der FW:ZitatHätte eine solche Klausel Einfluss auf eine Sperre des Jobcenters? :
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf
Das gilt allerdings für eine evtl. Sperrzeit nach §159 SGB III--- durch die Arbeitsagentur, für ALG1.
Besteht kein Anspruch auf ALG 1, hat das JC zu entscheiden, ob eine Sanktion ausgesprochen wird.
RN 31.29
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf
Das sollte der AG doch bitte rechtssicher formulieren.ZitatDer AN unterschreibt diesen Aufhebungsvertrag nur, weil ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen würde", oder so ähnlich. :
-- Editiert von Anami am 27.10.2020 11:51
#2
Antwort vom 27. Oktober 2020 | 12:32
Von
Status: Schüler (404 Beiträge, 60x hilfreich)
ZitatHierzu Seite 16 der FW: :
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf
Das gilt allerdings für eine evtl. Sperrzeit nach §159 SGB III--- durch die Arbeitsagentur, für ALG1.
Merci, die Info reiche ich erst mal weiter.
Soweit ich weiß, geht es um ALG1.
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