folgender Fall:
Arbeitnehmer mit Vertrag im Beruf x wird seit zwei Jahren mit selbigen Arbeitsvertrag in verschiedenen Bereichen als Dienstleister eingesetzt, entspricht aber nicht mehr der Arbeitsplatzbeschreibung lt.Arbeitsvertrag. Die Dienstleistung wird jeweils immer auf das Budget der jeweiligen Bereiche gesetzt und bezahlt wird das Gehalt nach dem Arbeitsvertrag. Die Anfrage zur Erstellung einer Stellenbeschreibung, damit ein Anspruch auf Anpassung, der Eingruppierung des aktuellen Arbeitsvertrages gestellt werden kann, wird nicht gewährt. Die Dienstleistung wird nach außen als Freistellung für diese Zwecke betrachtet und ist eine wesentlich anspruchsvollere Arbeitsleistung wie der alte Beruf. Wie kann man da seine Ansprüche geltend machen?
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"Herzlichst Angel2002"
Keine Stellenbeschreibung!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Gilt ein Tarifvertrag? Oder sind sonst irgendwo die Kriterien der Eingruppierung geregelt oder die Verfahrensweise zur Höhergruppierung?
vielen Dank, erstmal für die rasche Antwort!
:-)
die Tarife wurden durch Übernahme eines privaten Trägers mit Gültigkeit zum 1.07.08 geändert und nach Entgeltgruppen entsprechend der Beruflichen Bildung festgelegt. Berufsjahre spielen auch eine Rolle. Die Höhergruppierung ist bisher nach diesem neuen Tarif eher undurchsichtig geregelt. Lt. Verdi-INFORMATION nach Berufsjahren.
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"Herzlichst Angel2002"
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Kleiner - gute gemeinter - Tipp:
Bitte mach zum Thema nicht immer wieder neue Beiträge auf. Es ist nämlich nervig, sich als Antworter die Infos aus verschiedenen Beiträgen zusammenzusuchen. Und deine Geschichte ist eigentlich schon kompliziert genug.
Nichts für ungut.
Anscheinend hat verdi sich ja schon mit dem Thema auseinandergesetzt.
Vielleicht weiß der Betriebsrat was, aber ansonsten könnte sich eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft lohnen.
Dann gibts auch billige Rechtsberatung.
danke für den gut gemeinten Tip. das der Fall sehr kompliziert ist, weiß ich, daher frage ich auch so verzweifelt nach!
Sorry, aber dachte, ich würde vielleicht eine kompetente Antwort hier erhalten können.
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"Herzlichst Angel2002"
Hallo,
gibt es bei Ihnen im Betrieb sowas wie MA- Gespräche? Dort werden zukünftige Ziele festgehalten und darüber hätten Sie auch zumindest einen Ansatz auf Ihre jetztige Tätigkeitsbeschreibung. Es wäre ja sonst theoretisch möglich, dass Sie ab morgen den Hof fegen.
Herzliche Grüße
Sonntagsbraten
Eingruppierung und Verdi hört sich nach öffentlicher Dienst an, wobei man Verdi nicht über den weg trauen kann.
Was die sogenannten Experten da so von sich geben ist auch nur selten umfassend und richtig.
Prinzipiel gibts für jede Stelle eine Arbeitsplatzbeschreibung. Eingruppierung und Höhergruppierung ist in der Entgeltordnung Bat geregelt.
Am einfachsten wäre wahrscheinlich, dein Bekannter geht mal zur Personalabteilung und läßt sich dort von dem Mitarbeiter mit Fachkenntnis erklären, wieso er so und nicht anders eingruppiert ist.
Personalrecht ist eine komplizierte Sache, da muss man nicht erwarten, dass sich da Abteilungsleiter oder Behördenleiter mit auskennen. Das gilt auch für Verdi und die Personalvertretung.....
P.S. Verdi ist auch "nur" eine gewinnorientierte Unternehmensstruktur wenn du deine eigenen Interessen durchsetzen willst, hilft dir höchstens der Personalrat... -meine Meinung-
-- Editiert von mathiasla am 01.08.2008 07:25:08
Danke erstmal, für die schon nicht mehr erwarteten Antworten :-)
Verdi hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun. Natürlich könnte man mit Verdi eine Rechtschutz einschalten, aber dies ist auch mit einer normalen Rechtschutz und einem persönlichen Anwalt möglich und da bestätige ich die Aussage von Mathiasla. Der Betriebsrat weist lediglich darauf hin, dass es dem Individualrecht unterliegt und daher eine Hilfe ihrerseits nicht zu erwarten ist.
Es ist, und das habe ich jetzt durch das Recherchieren erfahren, wohl mittlerweile eine angewandtes Instrument zur Rationalisierung und Flexibilitätsförderung, dass man keine Stellenbeschreibung bei fachübergreifenden Tätigkeiten erhält. Logisch!!!
Dann hätte man ja einen bestätigten Anspruch auf mehr Gehalt!!!
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