Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: seit ca. 6 Jahren wird in einer Firma Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatslohns gezahlt. Der Chef selbst sagt, er zahlt 14 Monatsgehälter. Darüber gibt es leider nichts schriftliches.
Nun ist der Arbeitnehmer A von Ende Januar bis ende März dieses Jahr krank gewesen, eine erneute Krankmeldung war in den letzten 2 Wochen.
Dieser Arbeitnehmer hat jetzt kein Urlaubsgeld bekommen, alle anderen Mitarbeiter schon. Ist das rechtens?
Danke für Eure Antworten.
Keine Urlaubsgeldzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn der AG es geschickt organisiert hat (zusätzliches Gehalt als Gesundheitsprämie bei max. XX Ausfalltagen) kann es zulässig sein.
Halte ich aber nach dem was hier steht für eher unwahrscheinlich.
ZitatWenn der AG es geschickt organisiert hat (zusätzliches Gehalt als Gesundheitsprämie bei max. XX Ausfalltagen) kann es zulässig sein. :
Nein, hat er nicht. In dieser Firma gibt es jeweils im Januar eine Bonuszahlung für Mitarbeiter, die im vergangenen Jahr nicht krank waren.
Wie fordere ich die Urlaubszahlung ein? Am besten über einen Anwalt?
Dankeschön
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lony, so einfach ist es nicht. Es gibt etliche Konstrukte, die trotz Prämien für ständige Anwesenheit unter gewissen Voraussetzungen den Anspruch auf Auszahlung von Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld ausschließen.
wirdwerden
ZitatEs gibt etliche Konstrukte, die trotz Prämien für ständige Anwesenheit unter gewissen Voraussetzungen den Anspruch auf Auszahlung von Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld ausschließen. :
Ok. Wenn aber gar nichts schriftlich festgehalten wird/wurde, sondern schon seit 6 Jahren ein "Urlaubsgeld" (steht so auf der Lohnabrechnung) in voller Monatslohnhöhe gezahlt wird und auch kein Widerrufsschreiben bei der Lohnabrechnung dabei ist?
ZitatWie fordere ich die Urlaubszahlung ein? Am besten über einen Anwalt? :
Das Arbeitsverhältnis könnte dadurch dauerhaft gestört sein.
Mit dem Chef reden und fragen, warum es kein Urlaubsgeld gab. Evtl. wird es noch teilweise überwiesen.
Das langt nicht. Lass es von einem Fachmann überprüften.
wirdwerden
ZitatDas Arbeitsverhältnis könnte dadurch dauerhaft gestört sein. :
Das ist sowiso gestört und ich werde die nächsten 2-3 Monate kündigen.
... das ist die perfekte Situation, diese Frage zu klären - für dich und alle anderen im Betrieb.
Im Grunde müsste ja hier die 'betriebliche Übung' zum Zuge kommen, wonach diese Praxis über die Jahre Vertragsbestandteil geworden sein sollte.
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