Keine Verdienstbescheinigung also Schwarzarbeit???

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
alexthefritz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Verdienstbescheinigung also Schwarzarbeit???

Hallo Leute,

brauch dringend Eure Hilfe drum komm ich auch gleich zur Sache!

Trotz eindringlicher Aufforderung meinerseits, begann das Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag zum 01.02.2011.
Die erste Lohnauszahlung (Tarif Friseur/Lohngruppe 3) sollte allerdings erst am 15.03.2011 stattfinden, also erst nach 6 Wochen.
Da diese Tatsache gegen jede Absprache stand und unzulänglich war protestierte ich vehemment dagegen.
Die Folge daraus waren ab diesem Moment diffuse Barauszahlungen, um die ich mehrmals eindringlich bitten mußte.
Monatliche Lohnzettel habe ich nie erhalten!
Bis 18.05.2011 führte ich alle Tätigkeiten im Berufsbild des Friseurs aus.
Durch eine plötzliche Krankheit, wurde ich von meinem Hausarzt bis einschließlich 05.06.2011 krank geschrieben.
Die beständige Unregelmäßigkeit meiner Bezahlung, brachte mich zu dem Entschluß, am 30.05.2011 in einem Telefongespräch mit der Geschäftsleitung meine Kündigung erstmal mündlich bekanntzugeben.
Hämisch wurde ich (am 30.05.2011!!) darauf hingewiesen, bereits zum 30.04.2011 vom meiner Krankenkasse abgemeldet zu sein. Das wurde mir schriftlich von meiner Krankenkasse bestätigt.
Hinzu kommt noch, das ich für meine Tätigkeit im Mai 2011 keinen Lohn erhalten habe. Die Hälfte zumindest hätte vom Arbeitgeber kommen müssen, der Rest von der Krankenkasse.
Die Verdienstbescheinigung für die Arbeitsagentur kam bis heute nicht.

So, wie seht Ihr die Sache, bzw. wie sieht´s das Arbeitsgericht? Eure fachliche Meinung ist mir sehr wichtig, da ich eben keine Rechtschutzversicherung habe.

Tausend Dank im voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie schreiben:
"Eure fachliche Meinung ist mir sehr wichtig, da ich eben keine Rechtschutzversicherung habe."
Nun ja, dies ist ein Laienforum, auch wenn hier einige Leute sind, die `ne Menge Ahnung von Arbeitsrecht haben.

Haben Sie vom Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung zum 30.04. erhalten?
Haben Sie selber eine schriftliche Kündigung eingereicht?
In beiden Fällen muß der Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Gehalt zahlen. Kurz gesagt: Ohne schriftliche Kündigung sind Sie weiterhin angestellt. Die KK ist erst nach sechs Wochen Krankschreibung zuständig.

Das Gehalt können Sie beim Arbeitsgericht selber einklagen. Die Rechtsantragsstelle ist dafür zuständig, die machen zwar keine Rechtsberatung, helfen aber bei der Formulierung der Klage.

Reden Sie mit der Arbeitsagentur. Die haben Mittel und Wege, den Arbeitgeber zu zwingen, die Bescheinigung auszufüllen.

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