Ich habe eine Frage...
und zwar hab ich am 01.08. bei einer Bäckerei angefangen zu arbeiten, eigentlich war meine stammfiliale schon fest gestanden - zum einlernen wurde ich allerdings das erste mal schon in eine andere Filiale geschickt...ich habe zwei Wochen in dem Betrieb ausgehalten - insgesamt habe ich in dieser zeit 4 Filialen besucht und ständig überstunden geschoben, die ganzen Tage verliefen ohne Pausen.
Anfangs haben Sie mir einen Arbeitsvertrag zugeschickt den ich in doppelter ausführung unterschreiben sollte und dann auch beide wieder zurückschicken musste. Den Arbeitsvertrag hab ich bis heute nie wieder gesehen - da die Fil. Leitung des öfteren zur kontrolle kam hab ich sie dann auch gefragt wann ich meinen Vertrag wieder bekomme - immer bekam ich die selbe antwort "den bringe ich nächstes mal mit".
Seit der Kündigung habe ich weder meine Unterlagen noch den Lohn der mir zusteht erhalten.
Allerdings war ausgemacht das ich im ersten Monat nach Stunden hätte bezahlt werden sollen...aber da ich mich ja die letzten zwei wochen krank geschrieben hab weiß ich jetzt nicht genau wie die rechtslage da aussieht!?
Jetzt meine Frage:
Muss die Firma mir meinen lohn zahlen, da ich ja ohne Vertrag nichts vorweisen kann?
Könnten die jetzt theoretisch behaupten es wäre z.B. nur ein Praktikum gewesen und mir gar nichts mehr zahlen??
Hoffe Ihr helft mir!
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Keine Vertragskopie/Lohnzahlung erhalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In den ersten 4 Wochen gibt es keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die KK ist zuständig.
Die können ne Menge behaupten, aber da Arbeitnehmer ja bekanntermaßen immer in der schwächeren Position sind, muß der Arbeitgeber schon sehr genau erklären können, weshalb er meint, Sie wären im Praktikum. Das klärt dann das Arbeitsgericht. Arbeitsverträge können auch mündlich vereinbart werden.
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das unbezahlte praktikum ist eigentlich durch - praktika gibt es nur in zusammenhang mit einer ausbildung. ansonsten sind die sog. praktika arbeitsverhältnisse und nach dem üblichen zu entlohnen. lohn steht dir also zu, solange du gearbeitet hast. lohnfortzahlung jedoch nicht, siehe hamburgerin.
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"... nach bestem Wissen .
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