Keine Vertragsverlängerung nach längerer Krankheit wegen Unfall auf Betriebsfeier?

4. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eintracht2019
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Vertragsverlängerung nach längerer Krankheit wegen Unfall auf Betriebsfeier?

Hallo!
Kann mir jemand sagen wie es arbeitsrechtlich steht wenn man auf einer Betriebsfeier unglücklich mit dem Fuß umknickt und dieser angebrochen ist und man 4 Wochen krankgeschrieben wird. Man keinen Bürojob hat sondern der Beruf es mit sich bringt, dass man viel zu Fuß unterwegs sein muss und man gerade einen Jahresvertrag hat der kurz vor der Verlängerung steht. Was kann man tun, wenn man den Vertrag nicht verlängert bekommt auf Grund dieser Situation?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Nichts, leider. Rein gar nichts.
Es sei denn, du hättest eine belastbare Zusage wegen der Verlängerung, also was Schriftliches.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Eintracht2019 ):
Was kann man tun, wenn man den Vertrag nicht verlängert bekommt auf Grund dieser Situation?


Den Gang zur Bundesagentur für Arbeit antreten (auch wenn das ein schlechtes Bild ob des angebrochenen Fußes ist), sofern man denn wieder arbeitsfähig ist.

0x Hilfreiche Antwort

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