Hallo!
Ich bin seid 7 Jahren in einem großen Betrieb beschäftigt.
Vor drei Jahren bekam ich mein drittes Kind. Nun ist im Mai mein Erziehungsurlaub beendet.
Leider bekomme ich für meine dreijährige Tochter einen Hortplatz erst im August.
Ich müßte also zu überbrückung eine Tagesmutter einstellen.
Das würde aber für mich bedeuten, das ich für unter einem € die Stunde arbeiten müßte.
Meine Arbeit aufgeben kann ich nicht, da wir auf dieses Geld angewiesen sind.
Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, das er mir für weitere 3 Monate einen Unbezahlten Urlaub bewilligt?
Und was passiert, wenn er mir dieses Bewilligt, und er mir in dieser Zeit kündigt?
Habe ich dann anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich hoffe mir kann jemand helfen........und das schnell!
Danke
Keinen Hortplatz! Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
20. Januar 2002
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Frage vom 20. Januar 2002 | 09:45
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 15x hilfreich)
Keinen Hortplatz! Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
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