Keinen Urlaub bekommen und Lohn vorenthalten

7. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb451310-12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)
Keinen Urlaub bekommen und Lohn vorenthalten

Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Frage an euch. Hoffentlich könnt ihr mir helfen.
Ich war etwa 3 Jahre als Pflegeassistent im Arbeitgebermodell beschäftigt.
Allerdings sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen, die ich aber nicht weiter verfolgte, weil ich noch Student war und auf den Job angewiesen war.
Es ist so, dass ich auf Teilzeit 72 Stunden im Monat arbeitete und auf etwas über 500 Euro kam. Die KV wurde nicht bezahlt.
Ich hatte auch den Verdacht, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit manipulierte. Es gab sogenannte Stundenzettel, die man blanko unterschreiben musste, die geleistete Arbeitszeit wurde vom Arbeitgeber eingetragen.
Von Anfang an wurde der Job als Honorarjob ausgegeben, war doch versicherungspflichtig.
Darum gabs es keinen Urlaub und auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich habe 2 Jahre lang meinen Urlaub nicht genommen, ebenso nicht die anderen Mitarbeiter. Ich hatte Anspruch, aber da man mir gesagt hatte, ich hätten keinen, habe ich ihn nicht genommen.
Gegen Ende, 2 Monate vor meiner Kündigung, wies mich der Arbeitgeber an, die Hälfte meines Monatslohns an einen anderen Mitarbeiter zu überweisen, weil er meine Schicht übernommen hatte (offiziell kann dieser Mitarbeiter wegen Elternschaft nicht arbeiten). Ich hatte in dem Monat davor nur die halbe Arbeitszeit gearbeitet, ich dachte vorher, dies sei mein Urlaub (im letzten Beschäftigungsjahr gabs Urlaubsanspruch). Im letzten Monat wurde ich auch nur für die halbe Arbeitszeit eingeplant, obwohl ich den Arbeitgeber sagte, ich könnte regulär arbeiten. Dann habe ich mich krank geschrieben mit Attest und jetzt verweigert mir der Arbeitgeber meinen Lohn.

Das alles klingt diffus und ich bin geneigt Klage zu erheben. Würde das Sinn machen? Mich ärgert, der verfallene Urlaub aus 2 Jahren.

Vielen Dank für jeden Tipp

-- Editier von fb451310-12 am 07.10.2016 22:57

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19 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Alles etwas durcheinander, und das bei einem Studenten (seufz). Deshalb nur ein paar grundsätzliche Ausführungen.

Wenn es denn ein Studentenjob war, so ist auch keine Krankenkasse zu zahlen. Allerdings Rentenversicherung. Wie viel Du da gearbeitet hast, das ist nicht nachvollziehbar, bei der Praxis der Stundenzettel. Vielleicht kannst Du das rekonstruieren anhand Deiner Aufzeichnungen, denn die wirst Du ja haben. "Honorarjob", ist damit selbständige Tätigkeit gemeint, oder was sonst? Wenn selbständig, dann hättest Du ein Gewerbe anmelden müssen, Du hast da dann Rechnungen zu erstellen! Also, ich gehe mal einfach von einem normalen Studentenarbeitsverhältnis aus.

Die Stundenzahl ist begrenzt, allerdings bestehen alle anderen Rechte und Pflichten wie bei "normalen" Arbeitnehmern auch. Also, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub. Voraussetzung für letzteren ist natürlich, dass er auch beantragt wird. Einfach wegbleiben, das läuft nicht.

Gerade in der Altenpflege gibt es ja starke/häufige tarifliche Bindungen. Erst einmal überprüfen, ob so eine vorliegt. Dann überprüfen, wie die Ausschlussfristen sind. Und bis dahin kannst Du bei sauberer Dokumentation auch alles geltend machen.

Ganz sicherlich ist kein Geld an einen Kollegen zu überweisen. Wenn, dann zurück an den Arbeitgeber. Und ich frage mich natürlich auch, ob Du jemals einen Urlaubsantrag gestellt hast?


wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Also, ich gehe mal einfach von einem normalen Studentenarbeitsverhältnis aus. Die Frage ist nur, wie er das vor dem Arbeitsgericht beweisen will. Der AG wird schlicht sagen "Der Mann ist eine Honorarkraft und deswegen kriegt er keine Lohnfortzahlung". By the way erwähnt der TE nirgends, was für einen Vertrag er eigentlich hat - das wäre doch aber das erste, was hier zu prüfen ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
fb451310-12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja der Vertrag; das vergaß ich zu erwähnen...ich habe bis heute keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen. Einige andere auch nicht. Mir fiel schon auf, dass der AG nicht ganz koscher war...aber man war zum einen eingeschüchtert und zum anderen auf den Job angewiesen. Kritiker konnten direkt gehen...Es gibt auch andere, die keinen Urlaub hatten. Ich bin kein Einzelfall. Außerdem kam das Gehalt nie pünktlich...teilweise 15 Tage verspätet...jeder Monat war wie Russisch Roulette. Meinen Lohn habe ich nicht bekommen. Ich habe den AG angemahnt und um eine Verzugspauschale gebeten.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es wäre schön, wenn Du mal präzise werden würdest. Hast Du jemals Urlaub beantragt? Existiert ein Tarifvertrag. Wie viel wurde gearbeitet. Es interessiert überhaupt nicht, wirklich nicht, ob andere auch keinen Urlaub hatten. Es interessiert das Vertragsverhältnis, es interessiert die tarifliche Bindung, es interessiert die Stundenanzahl u.s.w. Hab ich doch geschrieben.

wirdwerden

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#5
 Von 
fb451310-12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe nie Urlaub beantragt, weil ich nicht wusste, dass das geht bzw. es gab keinen Urlaubsanspruch laut Aussage des Arbeitgebers. Erst nach 2 Jahren als sich ein Mitarbeiter beschwerte, durfte offiziell Urlaub genommen werden. Zur Tarifbindung kann ich nichts sagen. Massgebend war aber der Tarif führ ungelernte Pflegehelfer. Allerdings wurde der Stundenlohn in den ersten beiden Jahren unterschritten, der lag unter Mindestlohn. Ich war 2 Jahre auf Teilzeit angestellt. 72 Stunden im Monat, an drei Tagen zu 24 Stunden Dienste. Im letzten Jahr auf Minijob Basis. 2 Dienste zu 24 Stunden. Alle Dienste wurden gleich vergütet, auch an Sonn und Feiertagen.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Wenn du keinen schriftlichen AV hast/hattest, dann doch einen mündlichen. Dann gelten auf jeden Fall die für alle gültigen Gesetze, also AzG, BUrlG, EntgFG ..
Da du einen mdl. AV hattest, kannst du Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Verjährung geltend machen - 3 Jahre rückwärts. Allerdings musst du belegen und beziffern können, was dir zusteht. Und daran wird es hapern, denke ich.

Wenn ich deine Ausführungen lese, stellen sich mir die Haare auf: Blankounterschrift für Stundenzettel, Einschüchterung, Anweisung, vom eigenen Lohn die Hälfte an einen anderen AN zu überweisen, .. aber dann eben auch die Dinge nicht weiter verfolgen, weil man ja Student und auf den Job angewiesen .. So macht man sich klein und stellt sich als hilfsbedürftig dar und beschönigt eigene Versäumnisse.
Lerne für den Rest deines Lebens: um seine eigenen Rechte musst du dich schon auch kümmern! Die unterschwellige Annahme, dass AG dich aufklären und dir alles nachtragen, was dir zusteht, hat vermutlich zu keiner Zeit standgehalten.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

In Ergänzung zu @ blaubär: wir haben hier ja viel mit Chaos zu tun. Aber so ein Chaos (von beiden Seiten aus), das dürfte kaum zu toppen sein. Ob tarifliche Bindung da ist, das weiß der Studi nicht. Aber maßgeblich ist der Tarifvertrag xy. Er hat keinen Antrag auf Urlaubsbewilligung gestellt, und beschwert sich jetzt, dass er keinen Urlaub bekommen hat. Ich glaub nicht, dass der Student in irgendeiner Form nachweisen kann, wieviel er gearbeitet hat. Er ist ja nicht mal in der Lage, auf klare Fragen klar zu antworten. Abgesehen von allem unklaren, wir wissen nicht, ob es Ausschlußfristen gibt (Tarifvertrag), so dass man wahrscheinlich alles knicken kann mit Ausnahme des Geldes für den Zeitraum der Krankmeldung. Da dürfte dank des gelben Zettels eine Möglichkeit der Dokumentation vorhanden sein. Und das wars.

wirdwerden

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#8
 Von 
fb451310-12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Ratschläge.Versäumnisse waren es nicht, eher Hemmnisse. Da ich mich komplett selbst finanzieren musste, war ich auf den Job angewiesen. Wenn ihr noch in den 90ern studiert habt: Heute ist es schwer, überhaupt einen Studentenjob zu bekommen! Es gibt genügend Zeugen bezüglich des Urlaubs. Bzw. 10 weitere haben keinen Urlaub eingereicht. Wie gesagt: Es wurde explizit gesagt, es gibt keinen Urlaub. Arglistige Täuschung?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Immer noch keine konkreten Angaben. Du hättest Dich für Deine Belange informieren müssen.

Und jetzt findest Du mal raus, ob ein Tarifvertrag gilt, wie die Verwirkungsfristen da sind, das wäre der erste Schritt. Wenn geklärt ist, dass da noch nichts verjährt/verwirkt ist, dann sieht man weiter. Nur, wenn nichts beantragt wurde, dann wird es da auch nichts geben. Es sei denn, es steht im Tarifvertrag was anderes. Und das sollte ein Student schon rausfinden können.

Wieder keine konreten belastbaren Angaben. Einfach gar nichts.

wirdwerden

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

/// Arglistige Täuschung?

Falsche Auskunft gewiss. Aber dafür wird ein AG nicht haftbar gemacht. Du müsstest ja nachweisen, dass AG wider besseres Wissen falsch informiert hat.

Anmerkung: Den Teil verstehe ich ohne weiteres, dass einer erstmal froh ist, überhaupt einen Job zu haben. Gleichwohl sind dir früh 'Ungereimtheiten' aufgefallen - und du hast für dich entschieden, das nicht weiter zu beachten und zu verfolgen. Damit beginnt dein Teil der Affäre. Aber um Bewertungen müssen wir nicht unbedingt streiten und rechten, ich werde halt skeptisch, wenn einer seinen Teil an der Sache herunterspielt.

-- Editiert von blaubär+ am 09.10.2016 10:16

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Es ist so, dass ich auf Teilzeit 72 Stunden im Monat arbeitete und auf etwas über 500 Euro kam. Und gab es Lohnabrechnungen? Wenn ja - wurde da Rentenversicherung abgeführt, wie das in einer Werkstudententätigkeit vorgeschrieben ist?
Wie gesagt: Es wurde explizit gesagt, es gibt keinen Urlaub. Arglistige Täuschung? Nö, typisches Merkmal einer Honorartätigkeit. Gibt es irgendeinen Beweis dafür, daß Sie Arbeitnehmer waren (deswegen auch die Frage nach den RV-Beiträgen)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
fb451310-12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja es gibt Lohnabrechnungen. Die hat jeder erhalten. RV wurde auch gezahlt. Deswegen habe ich mich gewundert. Sonst hätte auch jeder Urlaub beantragt. Aber das ist erst seit einem Jahr offiziell, weil es eine Beschwerde gab. Und selbst da wollte der AG die Hälfte des Urlaubs mit der Pausenzeit verrechnen. Aber da bin ich nicht darauf eingegangen. Der AG ist übrigens studierter Betriebswirt, und arbeitet als Controller. Buchhaltung dürfte kein Problem sein und das Chaos scheint gewollt. Ich habe die Vermutung, dass er von dem Pflege Budget, das er verwaltet, Geld veruntreut hat. Es gab auch schon Ärger mit dem Träger, der ihm das Budget bereit stellt. Die Schuld schob er wohl auf die Mitarbeiter. Es gab Stundenzettel, die blanko ausgefüllt und datiert wurden wie bei Honorartätigkeiten. Und mir ist auch aufgefallen, dass manchmal andere Arbeitszeiten eingetragen wurden als geleistet worden sind. Wie gesagt, ich war auf den Job angewiesen und hab mich auch vergeblich woanders beworben, aber ich war am Ende meines Studiums.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ja es gibt Lohnabrechnungen. Die hat jeder erhalten. RV wurde auch gezahlt. Schön - dann ist doch einigermaßen geklärt, daß Sie Arbeitnehmer sind bzw. waren. Da sollten Sie umgehend Lohnklage erheben, zumindest wegen der ausgebliebenen Lohnfortzahlung während der Krankheit. Allerdings müssen Sie vorher ausrechnen, was Sie fordern - also die geplante Dienstzeit nehmen (das war ja dann nur die halbe Arbeitszeit, wie im Eingangsthread steht) und mit dem Stundenlohn multiziplieren: Nehmen Sie einfach den Mindestlohn, da kann man nichts falsch machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
fb451310-12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die kompetente Antwort. Kann der AG die Arbeitszeit einfach so halbieren? Ich wollte ganz normal arbeiten. Man muss immer Mitte des Monats für den Folgemonat die Arbeitstermine angeben, an denen man arbeiten kann. Es gab genügend Termine bei mir. Dann wurde ich nur für den halben Dienst eingeplant.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Kann der AG die Arbeitszeit einfach so halbieren? Eigentlich nicht. Aber wo ist der Arbeitsvertrag, mit dem Sie beweisen könnten, daß eine höhere Arbeitszeit vereinbart war? Es gibt ihn nicht, während Sie Ihren Dienstplan ja irgendwie schriftlich haben werden....

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
fb451310-12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Leider habe ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Er wurde mir vorenthalten. Die Gehaltszahlungen waren aber immer gleich. 450. Euro. Ich war seit über einem Jahr als Minijobber gemeldet.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nimm es mir nicht übel, aber so ein Chaos, auch von Dir aus, das haben wir selten. Jetzt erfahren wir, dass es offensichtlich zwei mündliche Arbeitsverträge gab. Einen, der ein studentisches Arbeitsverhältnis zum Inhalt hatte, dann einen der ein geringfügiges Arbeitsverhältnis zum Inhalt hatte. Letzterer scheint bis zum Schluss gegolten zu haben. Okay, dann machst Du auf der Basis (wie @ muemmel geraten hatte) eine Abrechnung für die Kranktage und das wars.

Da wir immer noch nicht wissen, ob ein Tarifvertrag gilt, ob jemals Urlaubsanträge gestellt worden sind, ist es müßig, darüber zu diskutieren. Und - zum x-ten Mal. Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich verfasst sein. Sie kommen auch mündlich zustande. Also, was um des Himmels willen hat man Dir vorenthalten?

wirdwerden

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Also, was um des Himmels willen hat man Dir vorenthalten? Nun ja - freuen Sie sich doch, daß er nun gemerkt hat, daß ein mündlicher Arbeitsvertrag, wenn auch legal, so doch höchst unvorteilhaft ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ muemmel: da bin ich mir nicht so sicher, er könnte auch meinen, der AG hätte ihm den Abschluß eines Vertrages vorenthalten.

wirdwerden

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