Hallo,
ich habe seit der Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub 2002 keinen Neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Vor dem Erziehungsurlaub habe ich Vollzeit gearbeitet und danach Teilzeit.Das heißt die Arbeitszeit und Gehalt haben sich verändert.
Nun möchte ich so schnell wie möglich ,bei dieser Firma aufhören um eine neue Stelle anzutreten.Greift in diesem Fall mein Alter Arbeitsvertrag oder habe wir einen mündlichen Arbeitsvertrag.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank
Keinen neuen Arbeitsvertrag
4. Oktober 2007
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Frage vom 4. Oktober 2007 | 19:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Keinen neuen Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2007 | 19:11
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, da greift der alte Vertrag.
MfG
Und jetzt?
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