Keinen neuen Arbeitsvertrag

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ichbindabei
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Keinen neuen Arbeitsvertrag

Hallo,
ich habe seit der Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub 2002 keinen Neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Vor dem Erziehungsurlaub habe ich Vollzeit gearbeitet und danach Teilzeit.Das heißt die Arbeitszeit und Gehalt haben sich verändert.
Nun möchte ich so schnell wie möglich ,bei dieser Firma aufhören um eine neue Stelle anzutreten.Greift in diesem Fall mein Alter Arbeitsvertrag oder habe wir einen mündlichen Arbeitsvertrag.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, da greift der alte Vertrag.

MfG

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