Kilometergeldabrechnung Kürzung

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)
Kilometergeldabrechnung Kürzung

Mein Arbeitgeber zahlt Kilometergeld für dienstlich gefahrene Kilometer mit dem Privat PKW.

Es wurde von mir eine Abrechnung erstellt mit folgenden Punkten:
Abfahrtsort(daheim)-Einsatzort(e)-Ankunftsort (daheim).

Anhand eines Vergleiches der Stempelliste (man muß von jedem besuchten Kunden einen Stempel einholen) hat er AG die gefahrenen KM mit einem Routenplaner nachgerechnet und meint jetzt, kürzen zu müssen.

Ich hätte jede Fahrzeugbewegung dokumentiern müssen, also: Abfahrtsort- km bis Kunde A -km bis Kunde B etc.

Selbstverständlich wurden auch Kunden besucht, die den Empfang verweigerten bzw den Stempel (Kaltaquise).
Nicht berücksichtigt ist auch die Tatsache der Umleitungen und Parkplatzsuche mit dem PKW.

Frage: darf der AG kürzen??? Wenn ja, wieviel?

darf überhaupt gekürzt werden, nur weil der Routenplaner andere Ergebnisse liefert? Hier können Dinge wie o.g. garnicht berücksichtigt werden und auch so schon liefert jeder Routenplaner andere Ergebnisse.

-- Editiert von BettinaS am 06.02.2007 09:06:59

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wurden die von Dir angegebenen Km tatsächlich dienstlich gefahren?
Wenn ja, und Du kannst die anhand der von Dir erstellte Abrechnung belegen, verstehe ich das Problem nicht - der AG sollte es 1:1 honorieren.
Um wieviel km Unterschied geht es denn bei der Diskrepanz?
Steht etwas im Arbeitsvertrag oder sonstige Betriebsverfahren über Kilometergeldabrechnung? Wenn ja, was?

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#2
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

die angegebenen km wurden selbstverständlich dienstlich gefahren.
Die Abrechnung erfolgte wie o. geschildert:
Angabe der Orte (Strecke) nicht aber der einzelnen Adressen.
Im Arbeitsvertrag und der Spesenregelung ist diesbezgl. nichts schriftl. geregelt.
Wie hoch die Kürzung ausfallen wird, weiß ich noch nicht, es gab eine mdl. Androhung, die Abrechnung folgt in Kürze.

Ich bin der Ansicht, dass man mittels Routenplaner die realen Verhältnisse garnicht nachvollziehen kann, wie soll man denn z.B. ein mehrmaliges fahren um den Block zwecks Parkplatzsuche nachrechnen? Wie eine Umleitung wg. Baustelle, die Umfahrung eines Staus etc?

Auch verfüge ich nicht über ein Navigationssystem, somit kann ich nirgends "kürzeste Route" eingeben, sondern fahre ausschließlich nach Landkarte/Stadtplan - kurzes Verfransen (verfahren) ist auch nicht auszuschließen.

Was kann ich also tun, falls tatsächlich gekürzt wird?


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#3
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Quote:
-------------------------------------------------------
Mein Arbeitgeber zahlt Kilometergeld für dienstlich gefahrene Kilometer mit dem Privat PKW.
--------------------------------------------------------

Was genau wurde dazu vereinbart, wenn nichts im Arbeitsvertrag vermerkt ist? Mündlich oder schriftlich?

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#4
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Es wurde das o.g. schriftlich vereinbart.

Da kein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, werden die Dienstfahrten mit dem Privat PKW erbracht. Hierfür gibt eine Vergütung in Höhe von 0,25 Euro je km.

Wie die Abrechnung/Aufzählung zu erfolgen hat wurde nicht schriftlich vermerkt.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

M.E. darf der AG durchaus überprüfen wie viele km gefahren wurden, wenn er dafür zahlt. Und auf welche Weise er das tun sollte außer mit nem Routenplaner ... ??? ... da fällt mir außer nem Navi nichts ein. So ganz unnachvollziehbar ist das für mich auch nicht, wenn der AG das auf die kürzeste Strecke einschränkt.

Wie lange bist du dort schon tätig? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

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#6
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Es dürfte m.E. kein Problem sein, Deine Ansrüche durchzusetzen:

Nach schriftlicher Vereinbarung müssen es die tatsächlich *gefahrenen* Kilometer ausbezahlt werden, und nicht irgendwelche ausgerechneten Fahrtstrecken.

Vorausgesetzt:
- es wurde nicht von der Fahrtstrecke abgewichen, um irgendwelche private Dinge zu erledigen.
- es wurde die kurzeste Strecke genommen, und jegliche Abweichung ist begründet.

Es kommt für mich auf das Ergebnis an, wie groß der Unterschied ist.

Wie groß ist Eure Firma? Gibt es einen Betriebsrat? Den würde ich hinzuziehen.

Außerdem, ist es üblich die steuerlich absetzbaren Pauschalbeträge zu erstatten: Nämlich 30Ct/km und nicht 25Ct.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Außerdem, ist es üblich die steuerlich absetzbaren Pauschalbeträge zu erstatten


Ist ne reine Vereinbarungsfrage. Außerdem gibts jetzt steuerlich für die ersten 20 km nichts mehr ... insofern würd ich evtl. nicht unbedingt auf eine steuerähnliche Regelung pochen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Tipps.

Die Firma hat meines Wissens nach nur 2 Mitarbeiter. Also keinen Betriebsrat.

Der AG hat sich konsequent geweigert, 0,30 Euro je km zu zahlen, trotz mehrfachen Hinweises vor Vertragsschluß. Ich könne die 5ct Differenz ja steuerlich geltend machen.
Die 30ct gebe es erst bei ordentlicher Leistung und erst nach der Probezeit- quasi als Motivation.

Der Vertrag ist allerdings auf 6 Mon. befristet und auf Probe.

Inzwischen stimmt in diesem Arbeitsverhältnis eh nichts mehr.
Es sollte im Außendienst und nur nach vorab vereinbarten Terminen gearbeitet werden, die von 2 Telefondamen im Innendienst zu vereinbaren sind. Kaltaquise wurde in der Stellenbeschreibung ausdrücklich ausgeschlossen.

Tatsächlich arbeite ich seit Arbeitsantritt nur "kalt", Telefonistinnen gibt es auch keine- "Klingel putzen" ist angesagt.
Arbeitsmittel wie Prospekte/Werbematerial gibt es auch nicht oder erst Wochen später,Produkte sind nicht verfügbar oder werden vom Verkauf zurückgezogen, aber schon nach 2 Wochen einen bösen Brief, wo denn die Umsätze blieben...

Permanent wird unterstellt, man arbeite nicht korrekt (20 J. AD Erfahrung sind wohl nichts)- daher wohl auch die Kritik mit den km und nun soll ich erstmal zuhause bleiben und die Stempellisten abtelefonieren, ob nicht doch jemand kaufen will bzw. um zusätzliche Daten wie Internetadressen und Namen zu sammeln.

Kunden, die bestellt haben, werden nicht von mir beliefert sondern vom AG (pers. Übergabe, kein Versand)
Am liebsten würde ich kündigen, aber dann gäbe es 3 Mon. Sperrfrist beim Arbeitamt (oder läge hier ein wichtiger Grund vor?). Laut Arbeitsvertrag kann mir der AG auch andere Aufgaben zuweisen.

Ich bin total verzweifelt.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Zahlt der AG denn pünktlich das vereinbarte Gehalt?

Klingt in der Tat chaotisch, aber bis jetzt erkenn ich nichts, was zu einer von der AA akzeptierten Kündigung reichen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Das hört sich sogar sehr chaotisch an, als würde der AG unter ziemlichen finanziellen Druck stehen, und ist bestenfalls auch selbst verzweifelt!

An Deiner Stelle, würde ich mir echt überlegen was mir wichtiger ist:
Den Job zu so behalten, mit allen Ecken und Kanten; oder es mit dem AG anzulegen und zu riskieren gekündigt zu werden!

Wie lange bist Du bereits dort beschäftigt?
Und was heißt, quote:
-------------------------------------------------------------
Der Vertrag ist allerdings auf 6 Mon. befristet und auf Probe.
-------------------------------------------------------------

Meinst Du hier Deinen Arbeitsvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich bin seit 1.1.07 hier beschäftigt.

Der Arbeitsvertrag ist auf Probe und auf 6 Mon. befristet.

Vertraglich festgelegt ist ein Gehaltseingang bis zum 10. des Folgemonats - heute ist erst 7.
Bin echt gespannt, ob Geld kommt!!

Der AG ist wohl erst kurz auf dem Markt und hat sicher finanziellen Druck.

Aber gerade dann müsste man doch gerade dann alles tun, um seinen MA optimale Verkaufsunterlagen/Bedingungen zu schaffen.
Ratschläge werden zwar gewünscht, dann aber konsequent ignoriert.

Statt dessen wird man mit auszufüllenden Formularen zugemüllt und als Krönung wird erst beim drucken der Verkaufsunterlagen benmerkt, dass die Tonerkartuschen für den Laserdrucker 2 WO. Lieferzeit haben....


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Aber gerade dann müsste man doch gerade dann alles tun, um seinen MA optimale Verkaufsunterlagen/Bedingungen zu schaffen.


Theoretisch ja, praktisch mag vielleicht der Chef überfordert sein.

quote:
Ratschläge werden zwar gewünscht, dann aber konsequent ignoriert.


Hat ich auch mal. Ist zwar frustrierend, wenn man merkt, dass gut durchdachte, auf Erfahrung basierende und gut durchsetzbare Vorschläge 'gegen die Wand gesprochen werden', aber ändern kann man als 'nur' Personal da bei nem sturen Chef nichts.

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