Kind erkrankt

18. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
andreas_w
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)
Kind erkrankt

Hallo,

der AG läßt folgendes verkünden:
Die korrekte Vorgehensweise sieht dann also wie folgt aus:

Der Arbeitnehmer reicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Erkrankung eines Kindes bei ein
kürzt das Monatsgehalt anteilig für jeden Tag Arbeitsunfähigkeit um 1/30 (Gehaltsmonat = generell 30Tg.)
Der Arbeitnehmer beantragt bei seiner Krankenkasse die Erstattung des gekürzten Gehaltes.


Ist das so haltbar?

Gruß,
andreas_w

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... irgend etwas an information fehlt doch wohl.
das mindeste ist ja wohl, dass die bezugsperson wegen der erkrlankung des kindes daheim bleiben muss oder möchte.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Die eigene Krankenkasse kann zum Prozedere qualifizierte Auskunft geben.

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