Kind krank

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind krank

Hallo, ich benötige Ihre Hilfe. Es geht um zwei Tage Kind krank. In meinen Arbeitsvertrag steht das ich keine Zahlung von der Firma erhalte. Deshalb wundere ich mich das bei meiner Krankenkasse steht das die Firma dies bezahlt. Meine Firma rechnet aber mit einen Faktor für variable Entgelte wo ich dann im März zu viel verdient hätte und ich somit gar nichts bekomme. Damit übermittelt die Firma nicht die Daten zur Krankenkasse, weil Betrag gleich Null ist. Diese 2 Tage sind auf meinen Lohnzettel nicht berechnet wurden, somit sind es 2 unbezahlte Tage.

Ich weiß jetzt nicht wie ich an das Geld kommen soll. Es ist doch genau geregelt: "Das Kinderpflegekrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Sofern Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) bezogen haben, erhalten Sie 100 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag. Aus dem Kinderpflegekrankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Diese werden anteilig von den Versicherten und der Krankenkasse gezahlt."

Antwort von meiner Krankenkasse:ich habe heute nochmal mit dem Lohnbüro gesprochen. Leider ohne Erfolg! Frau ... hat mir erklärt, dass es nicht möglich sei Ihr ausgefallenes Brutto-/Nettoentgelt zu berechnen. Habe nochmal deutlich gemacht, dass es ziemlich unfair Ihnen gegenüber ist, da Sie ja ein Recht auf Entgeltersatzleistung haben wenn der AG bei Kind krank nicht zahlt! Ich kann Ihnen leider nur mit der Verdienstbescheinigung (tatsächlich ausgefallenes Brutto/Netto) die Entgeltersatzleistung auszahlen."

Meine Frage ist nun wie komme ich hier noch an mein Geld?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

"Meine Firma rechnet aber mit einen Faktor für variable Entgelte wo ich dann im März zu viel verdient hätte und ich somit gar nichts bekomme. Damit übermittelt die Firma nicht die Daten zur Krankenkasse, weil Betrag gleich Null ist."

Was bedeutet das? Gibt es kein Grundgehalt?



-- Editiert von Retels am 09.06.2016 08:56

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#2
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde nach Stunden bezahlt, 40 Stunden Woche. Ich arbeite im Schichtdienst. Bezahlt werden aber alle Stunden. Es kann sein das ich einen Monat 160 Stunden hab und den anderen 176 Stunden.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Man war eingetragen im Schichtplan und wurde unbezahlt freigestellt? Wo ist das Problem das ausgefallene Arbeitsentgelt zu bescheinigen? §§45, 47 (2) SGB V

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#4
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das ist mein Problem. Mein Arbeitgeber erzählt mir was von einen Faktor für variable Entgelte und da hätte ich in den Monat zu viel verdient. Somit ergibt sich Null. Gibt es den solche Berechnungen überhaupt für Kind krank? Oder ist mein AG einfach nur zu faul das auszurechnen.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

In der Bescheinigung der KK gibt der AG das während der Freistellung ausgefallene Arbeitsentgelt an, hier Stundenlohn. Wenn man monatlich unterschiedlich verdient, dann hätte man doch mit den 2 Tagen noch mehr verdient oder nicht? Die Aussage "zu viel verdient" ist nicht nachvollziehbar. Die KK soll einen Bescheid schicken, dagegen Widerspruch einlegen. Die muss sich darum kümmern, eine vernünftige Bescheinigung vom AG zu bekommen.

-- Editiert von Retels am 09.06.2016 11:01

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#6
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, bin bis jetzt immer noch nicht weiter mit den Fall. Habe mal eingefügt was mein Arbeitgeber geschickt hat.

Sie fordern uns auf, Ihnen einen Bruttoverdienstausfall in Höhe von zu bescheinigen.

Für die Bescheinigung von ausgefallenen Entgelten gibt es vom Spitzenverband der Gesetzlicheri Krankenkassen (GKV) eine Berechnungsvorschrift, die wir als Arbeitgeber nicht nach eigenem Gutdünken oder Vorstellungen verändern können. Die Berechnung Ihres Verdienstausfalls ist genau nach diesen Vorschriften erfolgt und Ihnen und Ihrer Krankenkasse so bescheinigt worden.
In sofern ist Ihr Ansinnen, uns als Arbeitgeber zu verklagen, nicht nachvollziehbar . In der Anlage senden wir Ihnen Auszüge aus den gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung des ausgefallenen Entgeltes.

Solange uns kein rechtsicherer Bescheid durch die Krankenkasse vorliegt, dass wir das ausgefallene Entgelt anders als in den o.g. Unterlagen zu berechnen haben, können wir Ihnen keine geänderte Entgeltbescheinigung ausstellen. Als Arbeitgeber haften wir für die korrekte Ausstellung von Entgeltbescheiden und unterliegen hier den regelmäßigen Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung , die im Auftrag der GKV alle Entgelte und Bescheinigungen prüft. Im übrigen erfolgt die Meldung und Berechnung der Lohnbestandteile nach einem durch die GKV vorgegebenen Schema elektronisch, worauf wir ebenfalls keinen Einfluss haben.

Wir können Ihren Ärger über die Ihnen entgangene Erstattung des Verdienstausfalles gut verstehen, sind hierfür aber nicht der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an die GKV mit Ihrer Beschwerde und legen Sie dort Widerspruch gegen die vorgegebene Berechnungsmethode ein.


Daraufhin habe ich das der KK weitergeleitet und die hat geantwortet:
Aus dem Schreiben ist zu entnehmen, dass wir Ihnen nach wie vor kein Kinderpflegekrankengeld zahlen können, da der Arbeitgeber kein ausgefallenes Entgelt bescheinigen kann.

Somit bleibt der Bearbeitungsstand Ihres Antrages unverändert. Wir können Ihnen keine Leistung auszahlen.

Was soll ich ich hier noch machen? Bin echt am verzweifeln.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ich versuche mal zusammenzufassen, was ich verstanden habe:
Der Arbeitgeber sagt "selbst wenn Sie an den Kind-krank-Tagen zur Arbeit gekommen wären, hätten Sie keinen höheren Monats-Verdienst gehabt". (Warum das so sein sollte ist nicht ganz klar, tut aber auch nichts zur Sache.)

Wenn es so wäre, dann würde die GKV tatsächlich kein Kinderkrankengeld zahlen - und man könnte nichts machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die 2 Tage wurden mir ja vom Lohn abgezogen bzw. nicht bezahlt. Also wenn ich gekommen wäre, hätte ich die 2 Tage auch bezahlt bekommen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von bratwurst46):
In der Anlage senden wir Ihnen Auszüge aus den gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung des ausgefallenen Entgeltes.

Und das wäre jetzt welche genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach $23c SGB IV- Fachlicher Inhalt in der ab .01. Januar2016 geltenden Fassung. Seite 53 bis 56 wurde mir als Kopie angeheftet.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

§23c SGB IV hat doch mit Lohnausfall gar nichts zu tun.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung da steht halt das mit den variablen Entgelten drin. Wo nach der Berechnung null raus kommt.

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#13
 Von 
HoladieWaldfee
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe den ganzen Fall nicht so ganz. Im Endeffekt wurdest du einfach nicht ausgezahlt, richtig?
Dazu stehen alle Regelungen und Ansprüche in deinem Arbeitsvertrag. Wenn du aber nach Stunden bezahlt wirst und nicht gearbeitet hast, warum solltest du dann Geld bekommen

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#14
 Von 
bratwurst46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fasse mal zusammen. 2 Tage Kind krank. Wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt lt Arbeitsvertrag. Also muss die kk zahlen. Die bekommen aber keinen bescheid vom Arbeitgeber. Weil dieser mit variablen entgelten rechnet lt GKV. Wo lt der Formel nichts raus kommt, oder sogar minus.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Eventuell sollte man mal die Klauseln welche Arbeitszeit und Entgelt betreffen aus den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen hier posten?
Und auch die Seite 53 bis 56?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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