Hallo...vielleicht kann mir jemand helfen...bin in der Berufsausbildung im 2.Lehrjahr...und habe eine 3 jährige Tochter...nun kommt mein Chef und verlangt ...ich soll unterschreiben das ich wenn auf Grund von Corona die Kindergärten schließen...ich meine Tochter mit auf nehme...und für Alle Schäden hafte die mein Kind anstellt...ich arbeite in einem Getränkemarkt....das geht garnicht....
Kind mit auf Arbeit
24. November 2020
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Frage vom 24. November 2020 | 17:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind mit auf Arbeit
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#1
Antwort vom 24. November 2020 | 17:57
Von
Status: Bachelor (3474 Beiträge, 401x hilfreich)
Du musst sowas nicht unterschreiben.
#2
Antwort vom 24. November 2020 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (35978 Beiträge, 13459x hilfreich)
Einfach Kind mit auf Arbeit nehmen? Wieso denn das? Oder wie sollen wir die Frage verstehen?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 24. November 2020 | 18:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ja weil sie Angst hat das es an Personal fehlt ...soll ich mich verpflichten meine Tochter mit auf Arbeit zu nehmen....wohl gemerkt in einem Getränkemarkt....ich wollte nur wissen ob an mich dazu zwingen kann....es geht mir einfach auch um die Unfallgefahr...ich kann meine 3 jährige Tochter nich beaufsichtigen...wenn ich Ware versäumen muss....undcwir reden hier von Paletten Getränkekisten....ZitatEinfach Kind mit auf Arbeit nehmen? Wieso denn das? Oder wie sollen wir die Frage verstehen? :
wirdwerden
#4
Antwort vom 24. November 2020 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (26622 Beiträge, 4948x hilfreich)
Nein. Zwingen geht nicht.Zitatich wollte nur wissen ob an mich dazu zwingen kann.. :
Nicht unterschreiben.
#5
Antwort vom 24. November 2020 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (35978 Beiträge, 13459x hilfreich)
Ich empfinde es als recht großzügig, dass der Arbeitgeber/Ausbilder gestattet, das Kind mit auf die Arbeit zu bringen. Zwingen kann Dich der Arbeitgeber nicht, für Schäden, die das Kind verursacht, unbedingt aufzukommen, es sei denn, Du verletzt die Aufsichtspflicht. Was ist denn für eine Alternative da?
wirdwerden
#6
Antwort vom 24. November 2020 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (107645 Beiträge, 38052x hilfreich)
ZitatIch empfinde es als recht großzügig, dass der Arbeitgeber/Ausbilder gestattet, das Kind mit auf die Arbeit zu bringen. :
Bei einer Sachbearbeiterin im Büro ja.
Bei Lagerarbeiten eher nein - man kann die Kleine ja schlecht auf eine Palette ins Regal setzen.
Obwohl

ZitatNein. Zwingen geht nicht. :
Nicht unterschreiben.
So ist es.
#7
Antwort vom 25. November 2020 | 08:59
Von
Status: Unbeschreiblich (35978 Beiträge, 13459x hilfreich)
Ein Anspruch auf Mitbringen des Kindes besteht nicht. Also, nicht unterschreiben, Kind anderweitig unterbringen und gut ist.
wirdwerden
#8
Antwort vom 25. November 2020 | 11:47
Von
Status: Unparteiischer (9796 Beiträge, 4011x hilfreich)
Zitatund für Alle Schäden hafte die mein Kind anstellt :
Das ist schon mehr als grenzwertig, aber im Grunde nur ein Nebenkriegsschauplatz, denn man kann den Ball / bzw. das Problem zurück ins Feld des Arbeitgebers spielen.
Ich würde dem Arbeitgeber mitteilen, dass er sich bitte Gedanken über SEINE Haftung (!!!bei Gesundheitsschäden des Kindes !!!) machen möchte, denn daraus kann er sich nicht mit so einem billigen Wisch entziehen.
Es macht einen großen Unterschied, ab das Kind eine Flasche Rotwein aus dem Regal zieht und fallen lässt, oder ob es unter einem Stapel Bierkisten landet.
Sobald ihm das klar wird, wird er von seiner Bitte / Aufforderung wohl großen Abstand nehmen.
#9
Antwort vom 25. November 2020 | 14:23
Von
Status: Wissender (15233 Beiträge, 5856x hilfreich)
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