Kind zur Arbeit mitnehmen?

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
hirschi87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 22x hilfreich)
Kind zur Arbeit mitnehmen?

Hallo,

darf ich als Arbeitnehmer mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Was können meine Kollegen dagegen unternehmen wenn ich das Kind mit bei der Arbeit habe und sie davon genervt werden etc.?

Und wie sieht es mit dem Stillen am Arebeitsplatz aus?

gruß

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

**darf ich als Arbeitnehmer mein Kind mit zur Arbeit nehmen?**

>> im sinne eines rechts oder anspruchs: nein. in dem sinne, dass AG und kollegen/-innen es tolerieren: fragen. ob das möglich ist, hängt ja auch sehr von der art der arbeit ab, aber auch davon, ob es gelegentlich oder ständig sein soll.

20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß es überaus störend ist, wenn Kollegen ihre Kinder mit zur Arbeit nehmen. Es kommt halt drauf an: wenn es eine Ausnahme ist, weil es an dem Tag nun mal keine andere Möglichkeit gibt - okay. Aber wenn es öfter ist, nervt es schon. Ein Kind kann (und soll auch nicht) ja nicht auf Kommando still sein und versteht natürlich auch nicht, daß es gewisse Dinge in dem Umfeld nicht tun darf. Hatte mal eine Kollegin, die hat ihr 3jähriges Kind mitgebracht, es im Büro bei uns auf der Spieldecke abgesetzt und verschwand dann die nächsten zwei Stunden in irgend ein Meeting. Klar daß wir anderen dann nicht mehr arbeiten, geschweige denn Telefonieren konnten.

Deine Frage klingt aber schon so, als wärst du der Ansicht, einen Anspruch darauf zu haben, daß du dein Kind mitbringen kannst. Was sagen deine Kollegen denn überhaupt dazu?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich denke, daß geht nur, wenn der Chef und die Kollegen ihr Okay geben, da ein Kind eigentlich nichts auf der Arbeit zu suchen hat und die Kollegen von der Arbeit abhalten kann.
Der Chef hat ein Recht auf die volle Konzentration.
Wie meinst Du das mit dem Stillen? Ob Dein Chef Dir die Stillzeiten bezahlen muß? Das denke ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Stillzeit ist bezahlte Arbeitszeit:

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__7.html

Und aus Abs 3 würde ich schließen, dass dies am Arbeitsplatz zu ermöglichen ist.

-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
carsten-nau
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

Klar ist Arbeit wichtig, aber ist das was du unter Erziehung verstehst das kind mit zur Arbeit nehmen, davon ab hast du doch Mutterschafts-Urlaub.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@carsten-nau falls du Elternzeit meinst: Darauf kann die Mutter auch verzichten. Sie ist nicht gezwungen diese zu nehmen.
Evtl. sollte man mal noch abwarten, was die TE dazu erzählt.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hirschi87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 22x hilfreich)

also ich selber habe kein kind ;-)

nur meine kollegin will ihr kind mitbringen und davon halte ich nich viel also möchte ich wissen was ich dagegen machen kann!

22x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
carsten-nau
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

@hirschi erstell ein neues Thema.Nicht deine Belange
in dem eines anderen stellen.Das ist leicht respektlos :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
@hirschi erstell ein neues Thema. Nicht deine Belange
in dem eines anderen stellen.


@carsten-nau Lies erst mal, wer das Thema erstellt hat!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
carsten-nau
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

ich bitte um Verzeihung
:bang:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.089 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen