Kinderkrankengeld: Tage auf Ehepartner übertragen

30. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)
Kinderkrankengeld: Tage auf Ehepartner übertragen

Hallo zusammen,

wie Ihr schon am Titel sehen könnt geht es um das Kinderkrankengeld. Ich und meine Frau arbeiten beide Vollzeit. Mein Sohn ist jetzt 14 Monate. Meine Frau war in letzter Zeit schon einige Male zuhause, weil der kleine krank war und hat das Kinderkrankengeld erhalten. Sie hat ja Anspruch auf das Kinderkrankengeld von 10 Tagen im Kalenderjahr und ich genauso.

Wir beide haben ja Anspruch auf jeweils 10 Tage Kinderkrankengeld. Nun ist es leider so das ich auf Arbeit nicht fehlen kann bzw. selten. Kann ich meine 10 Tage auf meine Frau übertragen? Muss nur Ihr Arbeitgeber zustimmen oder auch die KK? Wie übertrage ich die Tage? Läuft das über unsere beiden KK?

Vielleicht könnt Ihr ja uns weiterhelfen.

Gruß Shabby

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://www.tk.de/tk/k/kinderkrankengeld/kann-der-anspruch-uebertragen-werden/40044

-----------------
""

24x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das Problem ist wohl, dass der Arbeitgeber zustimmen kann, aber nicht muss.

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ altona: Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Idee des Gesetzgebers war, dass man das Ausfallrisiko gleichermaßen auf beide Arbeitgeber verteilt. Vernünftig bei den vielen Tagen, die ja kaum unter das Stichwort "normales unternehmerisches Risiko" fallen. Und ich beobachte immer wieder, dass die Männer unabkömmlich sind. Die Frauen also doppeln wollen/müssen. So war das nicht gedacht. Na ja, und jemand, der bis zu 50 Tage im Jahr unplanbar ausfällt, der wird kaum befördert, kaum Führungspositionen einnehmen können. Sehr traurig, das.

Allerdings hat man ja nach den genommenen Tagen gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf Familienpflege. Das wird zu häufig vergessen. Und die Krankenkasse binden das einem auch nicht unbedingt auf die Nase.

Bei einem so kleinen Kind sollte man einen Notfallplan bereit haben. Und das auch alles mit der Krankenkasse in Ruhe vorab abklären.

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert wirdwerden am 30.09.2014 16:25

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Und ich beobachte immer wieder, dass die Männer unabkömmlich sind. Die Frauen also doppeln wollen/müssen. So war das nicht gedacht. Na ja, und jemand, der bis zu 50 Tage im Jahr unplanbar ausfällt, der wird kaum befördert, kaum Führungspositionen einnehmen können. Sehr traurig, das.


Wir kennen hier ja nun deine Haltung zu der Frage der Beschäftigung von Frauen. Du empfiehlst ja, keine gebährfähigen Frauen einzustellen und zu beschäftigen.

Von meinen 350 Kollegen sind ca 300 Frauen. Und nein, Ausfallzeiten von bis zu 50 Tagen sind extrem selten.
Neurotische kinderlose männliche Singles machen uns da mehr Sorgen, wie ich im BR mitbekomme.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nee, nicht Beschäftigung von Frauen, ich stelle mit Vorliebe Frauen im Alter von über 45 Jahren ein. Gerne auch Wiedereinsteigerinnen. Die sonstwo keine Chance bekommen.
Bei uns bekommen sie diese Chance.

wirdwerden


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen