Kinderkrankengeld/unbezahlte Freistellung

16. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)
Kinderkrankengeld/unbezahlte Freistellung

Hallo,

ich weiß nicht ob es vielleicht die falsche Kategorie hier ist...

Es geht um folgendes:

Ich erhalte monatlich ein Festgehalt, unabhängig von der Anzahl der Kalendertage, sagen wir 3000 €.

Jetzt war mein Kind krank, insgesamt 8 Werktage, davon wurden 2 Tage als Lohnfortzahlung gewährt, dann 5 Tage per Krankenkasse.
Da der AG pro Jahr 5 Tage Lohnfortzahlung gewährt, aber maximal 2 Tage pro "Fall", hat also 2 Tage der AG bezahlt, 5 Tage die KK, den restlichen Tag habe ich Erholungsurlaub genommen.
So, jetzt hat mir mein Arbeitgeber 1/30 also einen Tag vom Bruttolohn abgezogen.

quote:
Sie haben monatlich ein festes Gehalt. Das heißt das Gehalt wird für 30 Tage gezahlt, unabhängig von den Kalendertagen im Monat.
Daher wird während unbezahlter Freistellung ( z.B. Kind krank- Bezahlung durch Krankenkasse) bei Monaten mit 31 Tagen um 1/ 30 je Kalendertag gekürzt.


Das würde ja heißen, mal angenommen es gäbe keine Lohnfortzahlung vom AG, und ich hätte nur die 10 Tage der KK, das mir in jedem Fall ein Tag verloren geht. Und mal angenommen die 10 Tage unbezahlte Freistellung würden sich auf 5 Monate pro Jahr verteilen, wäre jedesmal 1/30 meines Bruttolohnes fällig, d.h. rein finanziell habe ich nur 5 Tage erhalten.

Klingt kompliziert, ich weiß, aber für mich klingt es aber auch ungerecht. Also um es nochmal zu rechnen (3000 €/30=100):

1. Tag Lohnfortzahlung 100 €
2. Tag Lohnfortzahlung 100 €
3. Tag Krankenkasse 50 €
4. Tag Krankenkasse 50 €
5. Tag Krankenkasse 50 €
6. Tag Krankenkasse 50 €
7. Tag Krankenkasse 50 €
8. Tag Urlaub 100 €


Monatsende 550 €
abzüglich 1/30 -100€


Vielleicht kann sich aber jemand da reindenken, und hat eine Meinung dazu, ob das so ok ist.

Und jetzt mal angenommen, ich müßte einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen. Mir wird immer ein zweiter Tag abgezogen.....

Im Tarifvertrag findet sich dazu übrigens nix. Das scheint so eine "interne Regelung" zu sein, die aber noch nie angewendet wurde. Bin zwar noch am suchen, aber das war vorher glaube ich nicht so.

Ok, liebe Rechenfreunde. Vielen Dank für eure Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Eins ist mal sicher: Krankengeld ist Lohnersatzleistung; Entgeltfortzahlung plus Lohnersatz passt nicht zusammen. Du würdest ja doppelt kassieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Willi Winzig
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 31x hilfreich)

Nein, keiner will hier doppelt kassieren. Und die Höhe von Kinderkrankengeld ist auch nicht so dolle. Darum gehts doch gar nicht. Und wenn es 1 Euro wäre, ungerecht ist ungerecht!

Nochmal, 8 Tage werden bezahlt von wem auch immer, aber am Ende zieht der AG einen Tag vom Bruttolohn ab.

Und eins ist auch sicher: blaubär ist ein schöner Username!



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich verstehe nicht, was das mit dem Abzug eines weiteren Tages auf sich haben soll. Wenn Sie ein Festgehalt haben, dann erhalten Sie nunmal immer das gleiche Gehalt, egal ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat. Bei der Berechnung von anteiligen Lohnansprüchen ist die Teilung durch 30 eine (zulässige) Möglichkeit, um sozusagen den Lohnbetrag pro Kalendertag zu ermitteln. (Sozialleistungen werden ja auch bei ganzen Monaten jeweils für 30 Tage ausgezahlt).

Da im Ausgangsfall von Werktagen bzgl. Kinderkrank die Rede war, stellt sich die Frage nach den Kalendertagen. Der Einfachheit halber gehe ich jetzt einfach mal von 8 Kalendertagen aus.

Diese 8 Kalendertage würden sich ja wie folgt darstellen:
3 Tage Lohn vom AG (2 Tage Lohnfortzahlung und 1 Tag Urlaub)
5 Tage kein Lohn vom AG (sondern über Krankenkasse)
Das führt dazu, dass dann für den fraglichen Monat nicht 3.000,00 € zur Auszahlung kommen sondern nur 2.500,00 €, wenn man die 30stel-Regelung anwendet.



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