Klage am Arbeitsgericht nach Kündigung

22. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Klage am Arbeitsgericht nach Kündigung

Nach meiner Kündigung mußte ich mir einen Anwalt nehmen weil ich von meinem Arbeitgeber um viel Geld bei der Überstundenbezahlung betrogen wurde. Die Verhandlung am Arbeitsgericht wäre in 2 Monaten. Meine Anwältin rät mir ich solle das (lächerliche) Vergleichsangebot annehmen, ich würde den Prozess sonst verlieren. Die Meinungen von mir und meiner AW gehen weit auseinander. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wenn ich das Vergleichsangebot annehme, steht unten am Ende eine Klausel die mir Kopfzerbrechen macht "Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Ansprüche zwischen den Parteien aus dem Arbeitsverhältnis, seiner Beendigung oder sonstigen Rechtsgründen und gleich ob bekannt oder unbekannt, abschließend abgegolten und erledigt. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Ansprüche zwischen den Parteien aus dem Arbeitsverhältnis, seiner Beendigung oder sonstigen Rechtsgründen und gleich ob bekannt oder unbekannt, abschließend abgegolten und erledigt. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."

Nach Annahme des Vergleichsangebotes will ich meinen Arbeitgeber anzeigen wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht und wegen Verleumdung, ich habe hierfür mehrere Zeugen welche auch per Zeugenaussage aussagen würden. Für den Fall er wird schuldig gesprochen, wären dann die Klauseln im Vergleichsangebot Unwirksam ?...und könnte ich danach auf Schadenersatz klagen ?




26 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von kleingtrans):
Wenn ich das Vergleichsangebot annehme,
Dann ist alles andere erledigt. Erledigt=abgegolten, auch nichts anderes mehr ist in der Kündigungssache noch zu *holen*. Steht doch ganz deutlich dort.
Zitat (von kleingtrans):
Nach Annahme des Vergleichsangebotes will ich meinen Arbeitgeber anzeigen wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht und wegen Verleumdung,
Das wäre dann nichts mehr zu Arbeitsrecht, sondern zu Strafrecht.
Zitat (von kleingtrans):
wären dann die Klauseln im Vergleichsangebot Unwirksam
Nein.
Zitat (von kleingtrans):
und könnte ich danach auf Schadenersatz klagen
Welchen Schaden meinst du ?

Deine Anwältin kennt wahrscheinlich Näheres zum Sachverhalt und hat sicher auch mehr Erfahrung als du.
Was bietet der Gegner dir lächerlich an und was hast du in der Klage beantragt/gefordert?

War dein Arbeitgeber als Zeuge beim Arbeitsgericht? Ist er denn nicht der Beklagte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20337 Beiträge, 7363x hilfreich)

Wenn du den Vergleich annimmst, ist alles andere Makulatur.
Dein Text legt nahe anzunehmen, dass du deiner Anwältin und ihrer Einschätzung nicht traust, weiter, dass da ein tiefes Bedürfnis nach Vergeltung wurlt - Ziel eines Prozesses sollte am Ende aber Rechtsfriede sein.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Rache ist immer ein schlechter Ratgeber. Nicht jede menschliche Sauerei ist strafbar. Und - im Zivilverfahren dürfen die Parteien lügen - der Klassiker sieht doch so aus: die eine Seite fordert in seinem Antrag den denkbaren plausiblen Höchstbetrag; die andere bemüht sich, den Betrag möglichst weit runter zu drücken und man einigt sich dann irgendwo. Jeder gibt nach.

Diese Konstellation ist natürlich auch den Staatsanwaltschaften bekannt. Da wird nicht viel passieren. Und - nicht jede Stunde Mehrarbeit ist eine finanziell zu erstattende Überstunde.

wirdwerden

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#4
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was bietet der Gegner dir lächerlich an und was hast du in der Klage beantragt/gefordert?

1300€ werden angeboten und um 6000€ wurde ich in den letzten 4 Jahren betrogen 39Tage Resturlaub inbegriffen. Der Zoll ermittelt wegen Sozialbetrug, in den ersten 3 Jahren und vor meiner Zeit wurden Üstd auf die Hand gezahlt 6€/h nach Abzug der Steuern. Ich habe mich selbst angezeigt. Bei meiner Kündigung wurde mir eine Verzichtserklärung untergejubelt, ist aber ungültig da Mindestlohn. Keinen Cent wollte er zahlen. Ich werde nur beschimpft, beim Arbeitsgericht als Kettenraucherin (Zeugenaussage) bezichtigt....alles gelogen. Was hat das mit Rache zu tun wenn ich mein Recht durchsetzen will

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Also, Du hast über einen längeren Zeitraum fröhlich mit gemacht. Jetzt verstehe ich die Haltung der Anwältin. Wenn das Zollamt ohnehin schon involviert ist, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft doch schon. Dann läuft doch alles seinen geordneten Gang, in strafrechtlicher Hinsicht. Was soll dann das Nachtreten?

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von kleingtrans):
Der Zoll ermittelt wegen Sozialbetrug,
ICH würde den Zoll ermitteln lassen und das Vergleichsangebot schnell annehmen, bevor der AG in die Insolvenz marschiert.

Der Zoll wird bei Verdacht auf Sozialbetrug schnell fündig ... dann ist der Laden evtl. in Kürze keiner mehr...da kannst du dir sonst was erträumen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Ich wollte gerade das ergänzen, was @Anami geschrieben hat. Spätestens nach Abschluss der Ermittlungen dürfte der Betrieb in der Konstellation, wie er jetzt betrieben wird, Geschichte sein. Und, für die letzten Monate des Sozialbetruges wird ja der Arbeitnehmer als Mittäter auch bei den Nachzahlungen in Anspruch genommen. Wird auch oft vergessen. Und glaub mir mal, ob Du Kettenraucherin bist oder bekennende Nichtraucherin interessiert niemanden.

Deine Hauptsorge sollte sein, dass man Deinen Namen in Deinem zukünftigen Arbeitsleben eben nicht mit dieser Firma in Verbindung bringt. Und dass Du ein gutes Zeugnis bekommst; vielleicht kein Standartzeugnis, also Bastelarbeit aus Puzzleteilen aus dem www.

wirdwerden

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#8
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, Du hast über einen längeren Zeitraum fröhlich mit gemacht.
nach 2,5 Jahren 6€ bekam mein AG einen anonymen Brief (Kopie beim Zoll) mit der Aufforderung zur Selbstanzeige. Er hat dann nur umgestellt auf Lohnzettel und kräftig weiter beschissen, nicht nur mich alle anderen auch. Ich bin die 1. welche eine Klage gewagt hat. Die Anderen haben schon vor mir das Handtuch geworfen, bist auf Eine...die jetzige Zeugin

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Du hat die Lage immer noch nicht erkannt. Sieh zu, dass Du jetzt noch was bekommst, in zwei Jahren gibt es die Firma nicht mehr. Sieh zu, dass Du Dich jetzt deutlich von der Firma abgrenzst. Du bist in welchem Umfang auch immer Mittäterin. Auch, wenn Du so schleichend reingerutscht bist.

Nochmals, das Ermittlungsverfahren läuft längst, Deine Strafanzeige ist also wirklich überflüssig wie ein Kropf. Sieh zu, dass Du noch schnell etwas Geld realisierst und nicht irgendwie in das Zentrum der Ermittlungen rein kommst.

wirdwerden

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2771 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Spätestens nach Abschluss der Ermittlungen dürfte der Betrieb in der Konstellation, wie er jetzt betrieben wird, Geschichte sein.


Das könnte übrigens auch der Grund sein, warum die Anwältin dazu rät eher einen schwachen Vergleich anzunehmen als sich mit einem langwirigen Verfahren eine Forderung zu erstreiten, bei der dann später der Brief, den man an den Insolvenzverwalter zur Übermittlung der Kontonummer schicken muss, teurer ist als die Anteil aus der Masse, der für einen selbst noch übrig bleibt.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Nach Abschluss der Ermittlungen sind erst einmal die Nachzahlungen an die verschiedenen Sozialkassen dran, und wenn keine Unterlagen da sind, dann kann auch großzügig geschätzt werden, so die Rechtsprechung. So, dann kommt die hohe Geldstrafe dazu, und erst dann kommen mögliche zivilrechtliche Ansprüche dran. Wobei bei Mittätern das ja dann auch noch sehr zweifelhaft ist. Der betrogene Betrüger ......

wirdwerden

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#12
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der betrogene Betrüger ......
...das bin ich durch meine Selbstanzeige aber straffrei und ich weis auch was ich an Steuern nachzahlen muß, meine Dienstpläne über alle Jahre in der Cloud. mein ehemaliger Chef ist Privatfleischer, den juckt eine Geldstafe nicht einmal und die Nachzahlungen zahlt der aus der Portokasse...bei falscher Zeugenaussagevon seiner Liebsten vor Gericht (schriftlich durch seinen Anwalt) sehen die Strafen anders aus

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

bei falscher Zeugenaussagevon seiner Liebsten vor Gericht (schriftlich durch seinen Anwalt) sehen die Strafen anders aus Auch da sind Geldstrafen möglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Schriftliche Zeugenaussagen in der mündlichen Verhandlung bei Gericht, okay.

wirdwerden

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#15
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von kleingtrans):
...das bin ich durch meine Selbstanzeige aber straffrei und ich weis auch was ich an Steuern nachzahlen muß, meine Dienstpläne über alle Jahre in der Cloud. mein ehemaliger Chef ist Privatfleischer, den juckt eine Geldstafe nicht einmal und die Nachzahlungen zahlt der aus der Portokasse...bei falscher Zeugenaussagevon seiner Liebsten vor Gericht (schriftlich durch seinen Anwalt) sehen die Strafen anders aus


Das magst du so sehen, aber bei einer gewissen, kriminellen Energie ist dann das ganze Vermögen plötzlich "verschwunden" und die Firma ist auf einmal Pleite.

Und nicht immer ist man durch Selbstanzeige straffrei, die sog. Kronzeugenregelung gilt auch nur wenn man etwas Wesentliches beitragen kann und auch da sieht die Staatsanwaltschaft dann erstmal wie viel das wert ist.

Am Ende kannst du natürlich den Vergleich ablehnen, aber ob du damit besser fährst...

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Sarmand, die Fragestellerin hat das System noch nicht so ganz verstanden.

Es gibt im Finanzstrafrecht etwas andere Regelungen. Da kann in der Tat von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn man sich selbst anzeigt. Allerdings auch nur da unter bestimmten Voraussetzungen. Das schließt aber nicht aus, selbst wenn die Voraussetzungen vorliegen, dass sie nicht wegen weiterer Straftaten in diesem Komplex verfolgt wird. Aber, die Ermittlungsverfahren laufen ja noch.

Außerdem erschließt sich mir nicht, wie die Fragestellerin ohne jedwede Kenntnisse darauf kommt, dass da noch wahnsinnig viel übrig bleibt, an Vermögen beim Arbeitgeber, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Nach Nachzahlung, für X Mitarbeiter an Sozialabgaben, eigenen Steuern, Strafe, sofern nicht Haft in Betracht kommt, nach Entzug der Gewerbeerlaubnis und nach der Gewinnabschöpfung wegen krimineller Handlungen. Da wird in zwei Jahren nicht mehr viel da sein, und wenn der AG einigermaßen geschickt ist, ist das dann schon längst (wahrscheinlich schon jetzt) so umstrukturiert, dass er arm wie eine Kirchenmaus ist.

wirdwerden

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#17
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Und nicht immer ist man durch Selbstanzeige straffrei,

ich hatte nur einen 20h Arbeitsvertrag bei den 2,5Jahren Schwarzgeldzahlung der Üstd, bereits bei meiner Selbstanzeige sagte die Frau vom Finanzamt der Schaden von mir wäre zu gering für eine Strafe, allerdings nicht für den AG da er das schon X Jahre vor meiner Einstellung so getrieben hat

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42747 Beiträge, 14778x hilfreich)

Ob überhaupt eine Strafbefreiung vorliegt, das wissen wir nicht. Da kommt es sehr auf den Zeitpunkt der Anzeige an, und den kennen wir nicht. So, das schließt aber andere Vergehen außerhalb dieser Sache nicht aus. Und, nochmals, ich habe keine Vorstellung davon, wie Du auf die Idee kommen kannst, dass da nach Jahren noch irgend etwas da sein sollte, in was man erfolgreich vollstrecken könnte.

Wenn denn irgendein Anspruch bestünde, der bei Sittenwidrigkeit sowieso nicht da ist. Das ist auch nicht dadurch "heilbar," dass man strafrechtlich evtl. nicht verfolgt wird.

wirdwerden

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#19
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Ich sehe die beiden Punkte auch als KO-Kriterien an. Wenn (also FALLS) noch was zu holen ist, dann wird es schon an der Durchsetzbarkeit des Anspruchs mangeln. Denn bei sittenwidrigen Vorgängen (wie z.B. Schwarzarbeit) wird es im Prinzip unmöglich, seine "Ansprüche" durchzusetzen...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von kleingtrans):
ich hatte nur einen 20h Arbeitsvertrag
Das spielt doch gar keine Rolle mehr.
Darf ich mal fragen, warum du hier unablässig immer weitere irrelevante Infos nachschiebst?

Der Rat, das Angebot des AG anzunehmen, war von der Anwältin und auch vom Forum richtig.

Was sagt ein Sprichwort?
...nehmen, was man jetzt kriegen kann und dann nix wie weg...
Da du schon *weg bist*, nimm, was du jetzt kriegen kannst.

Und dann kannst du dir immer noch überlegen, ob du dich über Jahre mit irgendwelchen Anzeigen und Verfahren beschäftigen möchtest.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Im Übrigen hatten wir hier auch schon Fälle, wo trotz Vergleich nicht gezahlt wurde. Und der Herr scheint ja nicht so der rechtstreue Typ zu sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ich sehe die beiden Punkte auch als KO-Kriterien an. Wenn (also FALLS) noch was zu holen ist, dann wird es schon an der Durchsetzbarkeit des Anspruchs mangeln. Denn bei sittenwidrigen Vorgängen (wie z.B. Schwarzarbeit) wird es im Prinzip unmöglich, seine "Ansprüche" durchzusetzen...
...ich war von 2017-2024 angestellt, von 2017 und X Jahre zuvor wurden Steuern vom AG hinterzogen...eingeklagt wurden von mir 2021-24...das Vergleichsangebot ist gestern wieder gestiegen auf 2200 was ich jetzt angenommen habe

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von kleingtrans):
was ich jetzt angenommen habe
Danke für die Info.
Dann noch hoffen, dass der AG zeitnah überweist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

...und die Steuererklärung nicht vergessen: Das Geld wird ja in Klasse 6 versteuert werden - da ist die Steuererklärung Pflicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#25
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Mitte Januar 26 fand die Verhandlung statt und die Anfechtung des geschlossenen Vergleichs wegen "Arglistiger Täuschung" wurde verloren.
Im schriftlichen Urteil standen allerdings (Falsch)Aussagen vom Beklagten und seine Vorlage von handschriftlichen Stundenzetteln der Klägerin auf welche sich seine Berechnungen stützen.
Nur leider können die nicht existieren, da ich nie welche abgegeben hatte. Es kann sich nur um Fälschungen handeln. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Falschaussage, Urkundenfälschung und Prozessbetrug.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40654 Beiträge, 6588x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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