Der Fall:
Hallo,
Frau hat gerade eine Klage beim Arbeitsgericht gewonnen. Im Urteil steht u. A.:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreites als xy weiterzubeschäftigen. Was genau bedeutet 'bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreites'?
Was bedeutet: 'Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.'?
Was bedeutet: 'Die Berufung wird jeweils nicht gesondert zugelassen.'?
Vielen Dank für die Antwort, da Frau nun doch unsicher ist, was ihr 'Gewinn' wirklich bedeutet!
Gruß
Matrix11
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Klage auf Weiterbeschäftigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Könnte sich darauf beziehen, ob Frau zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt werden muss oder auch nur auf die Abfindung. Hier mal ein Beispiel für nur Abfindung:
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/abfindung/abfindung-fachanwalt-fuer-arbeitsrecht.html
Was bedeutet: 'Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.'?
Die anderen Punkte der Klage wurden abgewiesen. Hier müsste man den Klagetext kennen.
Was bedeutet: 'Die Berufung wird jeweils nicht gesondert zugelassen.'?
Im Fall von Frau dürfte dieser Satz gem. § 64 ArbGG
nicht gelten.
Siehe hierzu den nachfolgenden Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__64.html
Aber er bedeutet, dass die Berufung nicht zugelassen ist.
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Lieber von kkiser,
hab' recht herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Hier der Wortlaut des aktuellen Urteils. Es geht allerdings, wie Frau hofft, keinesfalls um Abfindung, sondern um Weiterbeschäftigung.
Die Klägerin beantragt.
1. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Befristungsabrede vom 21.12.2011 nicht mit Ablauf des 17.01.2012 geendet hat,
und stellt
2. den Antrag zu 2 aus der Klagerweiterung vom 12.01.2012 (BI. 35 d. A),
3. die Anträge zu den Ziffern 3. 4 und hilfsweise 4 a aus dem Schriftsatz vom 21.02.2012 (BI. 69 d. A) sowie den Antrag zu Ziffer 5 aus dem Schriftsatz vom 01.03.2012 (Br. 105 d. A.)
v.U.g.
Die Beklagte beantragt
die Klage abzuweisen.
V.U.g.
B.u.
Eine Entscheidung ergeht am Ende des Sitzungstages.
Nach geheimer Beratung der Kammer und Wiederaufruf des Rechtsstreits verkündet der Vorsitzende in Anw(tsenheit der ehrenamtlichen Richter und in Abwesenheit der Parteien folgendes
U r t eil:
Im Namen des Volkes
1.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Befristung vom 21.12.2011 am 17.01.2012 geendet hat.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreites als xy weiterzubeschäftigen.
3.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin fOr den Monat Januar 2012 Gehalt in Höhe von € x brutto abzüglich erhaltener Vergütung und erhaltenem Arbeitslosengeld in Höhe von insgesamt € x1 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpurlkten Ober dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2012;zu zahlen. "
4.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den Monat Februar 2012 Gehalt in Höhe von € x2 brutto abzüglich erhaltenem ·Arbeitslosengeld in Höhe von € x3 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten Ober dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2012 zu zahlen.
5.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6.
Von den Kosten des Rechtsstreites haben die Klägerin 30 % und die Beklagte 70 % zu tragen.
7.
Der Streitwert wird auf € x4 festgesetzt.
8.
Die Berufung wird jeweils nicht gesondert zugelassen.
Hilft das irgendwie weiter? Klageschrift - ja, müsste Frau sonst raussuchen ...
Lieber Gruß und Danke!
Matrix11
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Für mich heißt das, das Frau weiterhin für die Firma tätig ist und die Firma ihr die Gehälter mit 5 % über Basiszinssatz nachzuzahlen hat. Aber nur bis zum Ende des Bestandsschutzrechtsstreits. Worum geht es da? Ist dies eine gesonderte Klage? Worauf hat Frau Bestandsschutz?
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Hi kkiser,
genau das ist eine der Fragen, worauf bezieht sich 'Bestandsschutz'? Frau hat keine Idee. Vielleicht auf eingesetzt werden in der früheren Tätigkeit? Auch worauf sich die weiteren Punkte 2. und 3. oben (die abgewiesen wurden?) aus der Klage beziehen, kann Frau nicht nachvollziehen (Blätter aus der Akte, die Frau ja nicht hat).
Irgendwie verwirrend das Ganze und Frau hat keine Ahnung, ob sie sich jetzt freuen kann oder nicht ... :-(
Lieber Gruß
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