Klage auf Wiedereinstellung

7. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Klage auf Wiedereinstellung

Hallo Zusammen,

Mitte April wurde mir mein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch meinen AG, ohne Begründung, gekündigt.
Aus der Probezeit war ich selbstverständlich auch.

Ich habe somit eine Kündigungsschutzklage eingereicht.

Beim Gütetermin wurde durch den Anwalt des AG mitgeteilt, dass im Unternehmen genau 10 Mitarbeiter, inklusive mir, beschäftigt sind.
Diese 10 Mitarbeiter sind jedoch erst 14 Tage vorher so entstanden.
Ab dem 01.04 wurde durch den AG eine Mitarbeiterin von Vollzeit auf Teilzeit gestuft.
Man gab vor der Richterin auch an, die Kündigung sei nicht durch nein Verschulden zu Stande gekommen.

Eine Abfindung wollte mir der Anwalt der Gegenseite nicht anbieten.

Die Richterin wies mich darauf hin, dass ich beim Kammertermin feststellen lassen kann, ob die Kündigung dennoch nicht rechtens ist, da eben 14 Tage vorher die Rückstufung erfolgte.

Nach dem Gütetermin erhielt ich Post von der Gegenseite. Man bot mir nun doch eine Abfindung an. Etwas weniger als ein halbes Monatsgehalt.

Man versucht mich jedoch hier auch gleichzeitig mürbe zu wälzen. Ich bin alleinerziehend und ohne finanzielle Unterstützung des Vaters. Das weiß auch mein AG.
Seit der Kündigung geht es mir sehr schlecht, da mir meine Arbeit sehr viel Halt und Freude gegeben hat.
Nun hält mein AG auch seit etlichen Wochen ( die zweite Erinnerung durch die Krankenkasse ging bereits raus) die Gehaltsabrechnung für das Krankengeld zurück.
Somit stehe ich derzeit ohne jegliches Geld da.

Kammertermin ist auf Ende September festgelegt.
Die Gegenseite erwartet in drei Tagen meine Antwort. Hierzu kam heute ein Schreiben.

Ich kann leider nicht einschätzen, ob ich auf den Kammertermin warten, oder lieber die Abfindung annehmen sollte.

Wie seht ihr das ?
Ich würde so gerne zurück in die Firma. Meine zwei Kollegen ( ich war in einer Zweigstelle, in welcher der Vorgesetzte auch kaum war) waren so toll dort.

Es wäre schön, wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.

Liebe Grüße
Angela

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das mit dem Zurückkehren kannst Du vermutlich vergessen. Die einzige Frage ist, wie hoch im Falle einer unwirksamen Kündigung die Abfindung ist. Da ist zunächst meine Frage: wie lange hast Du dort gearbeitet?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Wieso kann ich das vergessen ?

Ich war seit September 19 dort. Hatte für diese Stelle eine andere, unbefriste Stelle aufgegeben.

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#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Weil das Verhältnis zwischen AG und AN nach einen Prozess i.d.R. zerrüttet ist, in diesem Fall setzt das Gericht eine Abfindung fest.
Aber selbst wenn das Arbeitsgericht deiner Klage zustimmt und der AG das Arbeitsverhältnis fortführen will kann der AG es jederzeit mit Begründung unter Einhaltung der Kündigungsfrist wieder kündigen (z.B. keine Arbeit wegen Auftragsrückgang durch Corona, etc.). Bei einer Betriebszugehörigkeit ab 09.2019 wird man da auch keinen allzu guten Stand haben.

Hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung sollte man überdenken das, falls das Gericht die Kündigung für unwirksam ansieht, der AG das volle Gehalt bis zur endgültigen Aufhebung des Arbeitsvertrages weiterzahlen muss. Das sollte man in die Bewertung einer angebotenen Abfindung einfließen lassen, ein halbes Monatsgehalt erscheinen mir da doch recht wenig.

Auch sollte man sich schlau machen ob regelmäßig neben der Stammbelegschaft auch Leiharbeiter für den Betrieb arbeiten. Diese würden in den Belegschaftszahl des Betriebs hinsichtlich der Wirksamkeit des Kündigungsschutzsgesetzes ggf. mit einbezogen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also nicht mal ein Jahr dabei. Im Gütetermin sollte ja der Kündigungsgrund genannt worden sein. Sind denn andere Ex-Kollegen noch kürzer dabei?

wirdwerden

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#5
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke euch, für eure Antworten.

Es wurde kein Grund genannt. Lediglich, dass es nicht mein Verschulden war.

Nein, ich bin als Letzte eingestellt worden.
Allerdings bin ich alleinerziehend. Es gibt andere Kollegen, welche alleinstehend sind.
Zu dem wurde ich in diesem Standort ( zwei Kollegen vor Ort ) eingestellt, um die Kollegen zu entlasten. Im Hauptstandort sind die restlichen Mitarbeiter. Dort hätte man auch entlassen können, wenn es wirklich nur um finanzielle Aspekte geht.
Der Standort, an welchem ich war, brachte sogar weitaus mehr Umsatz, als die Hauptstelle.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, so einfach, wie Du es Dir vorstellst, ist es nicht. Einmal müssen Mitarbeiter von anderen Standorten nicht immer bei betriebsbedingten Kündigungen berücksichtigt werden, da müsste man sich die Struktur genau anschauen. Und - bei einer Sozialauswahl - bekommt man für ein Kind ja auch nicht unbegrenzt viele Punkte. Das kann durch längere Betriebszugehörigkeit aufgewogen werden. Abgesehen von der Problematik des Kleinbetriebes.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Die TE wollte ja einen Rat: Nehmen Sie die Abfindung und machen Sie einen Strich unter die Sache. Auch bei gewonnenem Prozess, oben wurde das ja schon erläutert, werden Sie den Job nicht wiederbekommen. Da können Sie das Elend auch gleich beenden...

-- Editiert von muemmel am 08.07.2020 18:34

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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