Klage beim Arbeitsgericht weiterlaufen lassen?

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Justizia''s
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Klage beim Arbeitsgericht weiterlaufen lassen?

Guten Tag,
ich habe eine Frage, die mir sicherlich einer beantworten kann.

Ich habe Ende 06/06 mein Gehalt nicht bekommen. Den AG habe ich in Verzug gesetzt am 11.07. hätte Geld bei mir eingehen müssen (ÜT oder Scheck), beides nicht passiert. Somit bin ich am 12.07. zum Arbeitsgericht und habe Klage eingereicht.
Mit Datum Poststempel 13.07. hat AG mir Lohnabrechnung und Scheck zugesandt.
Die Lohnabrechnung ist falsch, Bruttolohn wurde um 220,00 Euro ohne Grund gekürzt. Differenz Nettolohn der im April bzw. Mai gezahlt wurde zu Juni sind 58,73 Euro.
Ich habe heute sofort der Lohnabrechnung widersprochen (Einschreiben/Rückschein) und Frist zum 20.07. gesetzt, damit Diff. bezahlt wird.
Auch die Arbeitsbescheinigung ist falsch. Im Mai hätte ich 200,00 Euro mehr als den vertraglich vereinbarten Bruttolohn erhalten. Auch dieses reklamiert.

Heute habe ich den Gütetermin für den 24.07. erhalten. Ich möchte diesen gerne wahrnehmen, da ja die Lohnabrechnung nicht richtig ist. Maiabrechnung habe ich bis heute nicht, da diese erst ausgestellt wurde nach dem 14.06. (hatte ich mich schon freistellen lassen).

Der Arbeitsvertrag wurde von angeblichen Inhaber und Chef unterschrieben, was sich im Nachhinein herausstellte war, dass ihm nicht die Firma gehört, sondern sein Sohn Gesellschafter ist und seine Frau seit 03.05.06 Geschäftsführerin ist. Ist der AV denn dann rechtskräftig?

Der AG ist nicht ganz "astrein" und zieht dieses "Spielchen" mit jedem ab, der selbst kündigt.

Danke für Euren Beitrag

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jusizia`s

versteh ich richtig, du klagst auf gehalt? ok, dann mach einfach eine änderungsklage betreffs der ausstehenden summe.
ob der schriftliche av so rechtskräfitg ist, kann das arb.gericht ja feststellen. ein vertrag besteht auch, wenn der schriftliche so nicht stimmt. er hat die arb.kraft, die du angeboten hast regelmäßig genutzt.
bist du anwaltlich vertreten oder machste alles allein?

sunbee

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

meines wissens können anträge bei gericht noch in der mdl. verhandlung geändert werden. aber angesichts der veränderten situation würde ich dem gericht schreiben und die aktuelle forderung nennen.
'laufen lassen' wirst du den prozess wohl müssen - wie sonst willst du an dein geld kommen?

-----------------
"... nach bestem Wissen :) . Gleichwohl: Rat ist nur kollegial. "

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#3
 Von 
Justizia''s
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Eure Antworten und dem Hinweis auf Änderungsklage.

@sunbee:Ich mach das erst einmal alleine. Die Gerichtskosten hier trägt der der verliert. Wenn ich einen Anwalt hätte, muss in der I. Instanz jeder seine Kosten selber tragen. Außerdem geht das ohne Anwalt erst einmal schneller.

@hinkelbein: Ich werde mich mal bei Gericht am 17.07. schlau machen ob es möglich ist. Ich werde dann berichten.

Viele Grüße :)

-----------------
""

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@justizia`s

nö, beim arb.gericht trägt jeder seine kosten selbst.
viel glück.

sunbee

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

@ sun.

...nö, beim arb.gericht trägt jeder seine kosten selbst...

Na ja, hier hat wohl justitia Recht, denn § 12 a ArbGG bezieht sich nur auf die Kosten eines Verfahrensbevollmaächtigten und nicht die Gerichtskosten.

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#6
 Von 
Justizia''s
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

@hinkelbein: Ich habe beim Arbeitsgericht angerufen, ich kann es in der mündlichen Verhandlung vorbringen, dass noch ein Rest zu zahlen ist und auch dass die Papiere richtig ausgefüllt werden und herausgegeben werden müssen.

Wenn ich den Termin jetzt streichen lassen würde, dann müßte ich eine neue Klage einreichen.

Somit warte ich ab, ob mein alter AG sich nicht doch noch besinnt. Man soll die Hoffnung nicht aufgeben. ;)

Schönen Tag noch

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