Hi,
eine Bekannte von mir (17 Jahre alt) wird von ihrem Ausbildenden Betrieb sehr ausgenutzt. Überstunden von 1 Stunde und mehr sind eher die Regel als die Ausnahme.
Da dies wegen des Jugendschutzes unzulässig ist, wollte ich ihr raten, zu einem Anwalt zu gehen. Meine einzige Sorge ist, dass sie noch in der Probezeit ist. Und deshalb meine Frage:
schützt eine Klage vor einer Kündigung während der Probezeit?
Ich meine, sie kann ja ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Zudem kann sie sich überhaupt kaum einen Anwalt leisten....
Was würdet ihr ihr in diesem Fall raten?
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"Timeo danaos et dona ferntes"
Klage während Probezeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
schützt eine Klage vor einer Kündigung während der Probezeit?
Hallo MBGucky, nein tut sie nicht. Die für Azubis zuständige Stelle ist - je nach Beruf - die HWK, IHK usw.
Ist schon mal ein Gespräch mit dem Arbeitgeber versucht worden?
MfG
Soweit ich weiss, nicht. Aber es war für sie schon sehr schwer, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Von daher wäre es sehr schlecht, wenn sie ihn verlieren würde.
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--- editiert vom Admin
Wenn sie den Ausbildungsplatz behalten will, muss sie die Kröte mit den Überstunden wohl schlucken. Da sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel, auch wenn´s nicht rechtens ist. In der Probezeit kann er ohne Angabe von Gründen kündigen. Also vorsichtig sein und nicht mal laut darüber nachdenken. Auch ein Gespräch mit dem AG halte ich zwar für den ehrlichsten weg, andererseits aber für gefährlich, weil der dann gleich ahnt, dass da womöglich Probleme auf ihn zukommen und eventuell erst recht die "Notbremse" zieht. Wie du schon schreibst: es war schwer genug, eine Lehrstelle zu finden und Bewerber gibt´s genügend. Warum sollte der AG dann jemanden einstellen, der schon in der Probezeit wegen der Überstunden meckert. (Das hört sich jetzt drastisch an, ist aber so.)Im Übrigen testen manche Chefs so auch die Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeiter - und wenn das schon in der Probezeit nicht klappt - Tschüs ...
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