hallo zusammen,
habe vom ag eine fristlose kündigung in der probezeit erhalten, bin sofort zum arbeitsamt sowie auch zum anwalt. es wurde sofort klage gegen die FRISTLOSE kündigung erhoben.
es liegen definitiv keine begründungen für eine fristlose kündigung vor.
nun meine frage:
mein ag zahlt mir natürlich erst mal kein geld für den zeitraum der fristgerechten kündigung. arbeitsamt sperrt...
und nun?? wovon erst mal leben?
hat jemand von euch erfahrung oder tipps für mich? wie lange dauert so ein klageverfahren bzw. wann reagiert der ehemalige ag erfahrungsgemäß mit einsicht vor dem gerichtstermin?
danke vorab!!!
Klage wg. fristl. Kündigung Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
nun - bis zu einem verfahren in erster instanz kann es ein paar monate dauern. manchmal scheuen firmen das risiko und lenken ein, wenn die klage oder schon ein schreiben vom ra kommt. aber 'erfahrungsgemäß' lässt sich da nichts voraussagen.
wovon du leben sollst - von deinem eingemachten, geliehenen, sozialhilfe ...
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
@KatharinaW
Du solltest sofort Widerspruch gg die Sperre des ALG1 einlegen bei der AfA.
Gleichzeitig die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beim Sozialgericht beantragen.
Das ist kostelos, der Rechtspfleger dort hilft.
Eine Sperre bei fristloser Kündigung gegen die Klage erhoben wird, ist meiner Ansicht nach rechtswidrig.
Das Bundessozialgericht hat in einigen Urteilen festgestellt, dass für eine Sperre begründet auf SGBIII, §144, Abs.1, Pkt 1
" Entscheidend für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer die Aufgabe der Arbeit aktiv mitgesteuert hat. Bloßes Hinnehmen reicht also nicht aus."
Übersetzt kann man sagen, dass die AfA davon ausgehen muss, dass die Kündigung keine Grundlage hat, da der An dagegen klagt. Klagen, die offensichtlich mutwillig sind, würden zurückgewiesen. Deine wurde angenommen.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
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quote:
Übersetzt kann man sagen, dass die AfA davon ausgehen muss, dass die Kündigung keine Grundlage hat, da der An dagegen klagt.
Das ist aber eine sehr freie Interpretation des Urteils des BSG. So wie die Übersetzung erfolgt ist, hat der BSG das auch nicht gemeint.
quote:
Klagen, die offensichtlich mutwillig sind, würden zurückgewiesen.
Eine Kündigungsschutzklage ist nie offensichtlich mutwillig, jedenfalls fällt mir kein Fall ein, wo so eine Klage mutwilig wäre.
Dennoch stimme ich sunbee1 dahingehend zu, das Du gegen die Sperre des ALG auch vorgehen solltest.
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" "
Also 1.) Der Arbeitgeber muss keinen Grund angeben, wenn es in der Probezeit ist da kann er Kündigen wie er grade Lust hat,ein guter Anwalt wird dir auch vom Klageverfahren abraten, da es das recht vom Arbeitgeber ist.Nach der Probezeit muss er die Frist von 4 Wochen einhalten und einen Grund nennen aber deswegen gibt es die Probezeit man Kündigt und muss keinen Grund nennen,hart gesagt brauch ihm nur deine Nase nicht passen.Gegen die Arge musst du angehen da sie zahlen müssen ohne Sperre,sie dürfen Speren wenn du geklaut hast oder du es auf die Kündigung angelegt hast oder wenn du Kündigst....
Liebe Grüsse
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""
Selbstverständlich muß auch ein Arbeitnehmer in der Probezeit gegen eine fristlose Kündigung vorgehen, wenn er eine Sperre des Alg vermeiden will. Das hat nichts damit zu tun, dass Arbeitgeber in dieser Zeit grundlos kündigen können. Eine Kündigungsfrist muß aber regelhaft eingehalten werden, und darum geht es.
Da die Afa hier ja genau das annimmt, nämlich dass die Kündigung grob fahrlässig herbeigeführt wurde, fühlt sie sich erst mal berechtigt, zu sperren.
Genau dagegen muß natürlich wie oben schon von sunbee beschrieben vorgegangen werden.
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