Klausel Änderungsvertrag

28. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Dua1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel Änderungsvertrag

Guten Tag liebe Juristen und Juristinnen, kennt sich vielleicht jemand mit dieser Thematik aus?

AG und AN haben einen AV mit 40 h/ Woche vereinbart. Nach der Probezeit soll es lt. der Gehaltsklausel eine Gehaltserhöhung geben, drei Monate später eine weitere.

Jetzt steht im Raum, die Arbeit nach der Probezeit auf 25 h/ Woche zu reduzieren. AN wurde von AG ein Änderungsvertrag vorgelegt.

In diesem steht unter Vergütung eine Gehaltsanpassung entsprechend der Gehaltserhöhung nach der Probezeit. Der entsprechende Bruttobetrag des neuen Gehalts ist in Zahlen angegeben, ohne Bezug zum Inhalt der ursprünglichen Vereinbarung. Die weitere Gehaltserhöhung nach weiteren drei Monaten, die ursprünglich vereinbart war, wird mit keinem Wort erwähnt.

Würde die weitere Gehaltserhöhung drei Monate nach der Probezeit nicht mehr gelten, wenn die Änderungsvereinbarung nur mit dem neuen Gehalt, das nach der Probezeit gezahlt werden soll, unterzeichnet wird?

Ich freue mich, Ihre Rechtsauffassung zu lesen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2423 Beiträge, 375x hilfreich)

Das wird ganz darauf ankommen, ob der Änderungsvertrag (so es denn einer ist) die betroffene Klausel ändert oder nicht.
Welche Bestandteile eines Vertrags von einem Änderungsvertrag geändert werden, finden sich in der Regel im Änderungsvertrag.

Wenn es Unklarheiten gibt, dann sollte man die vor Vertragsunterzeichnung mit dem Vertragspartner aus der Welt verhandeln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18245 Beiträge, 6687x hilfreich)

Zitat (von Dua1234):
Änderungsvertrag

Das ist die Frage: ist es ein Änderungsvertrag oder doch nur eine Vertragsergänzung hinsichtlich der neuen Stundenzahl - im letzteren Fall gilt der ursprüngliche Vertrag weiter bei weniger Wochenstunden, im ersten Fall würde ich darauf tippen, dass die Klausel hinsichtlich eine Weiteren Gehaltserhöhung unter den Tisch gefallen sein dürfte.
Es bleibt nur: ansprechen und um Korrektur bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von Dua1234):
liebe Juristen und Juristinnen

Wie man lesen kann gibt es diese hier nicht
Zitat:
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
https://www.123recht.de/info.asp?id=nutzeragb#agb21




Zitat (von Dua1234):
Würde die weitere Gehaltserhöhung drei Monate nach der Probezeit nicht mehr gelten, wenn die Änderungsvereinbarung nur mit dem neuen Gehalt, das nach der Probezeit gezahlt werden soll, unterzeichnet wird?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Man müsste nicht nur den Wortlaut der Vertragswerke kennen, sondern auch den Kontext des Zustandekommens um über eine Auslegung nach §§ 133, 157, 242 BGB zu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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