Kleinbetrieb Kündigungsschutz

7. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Laie3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinbetrieb Kündigungsschutz

Hallo
Ich habe seit dem 1.7.2009 einen Kleinbetrieb mit einer Mitarbeiterin übernommen die dort seit dem 1.3.2003 mit 500€ angestellt ist. Zusätzlich ist meine Frau auch seit dem 1.7.2009 bei mir auf 400€ angestellt

Jetzt möchte ich die 500€ Dame aus Gründen wie ich sie schon in einem anderen Thread erwähnt habe schnelltens entlassen.
Da es in Kleinbetrieben keine Gündigungsfrist gibt, heist das wenn ich ihr am 8.2.2010 die Kündigung schicke das sie sofort gilt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wie kommst du darauf, dass in Kleinbetrieben keine Kuendigungsfristen gelten sollen? Selbstverstaendlich gelten die!

Wie lang die sind, richtet sich entweder nach einem anzuwendenen Tarifvertrag (in diesem Fall wohl eher unwahrscheinlich), nach den im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen oder denen nach BGB 622.

Ist kein Tarifvertrag anzuwenden und ist die Mitarbeiterin mindestens 30 Jahre alt, so betraegt die Kuendigungsfrist mindestens 2 Monate zum Monatsletzten. Ist sie mindestens 27 Jahre alt, aber noch keine 30, dann betraegt die Kuendigungsfrist mindestens 1 Monat zum Monatsende. Ist sie juenger als 27 Jahre, dann betraegt die Mindestkuendigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.

Wenn arbeitsvertraglich eine laengere Kuendigungsfrist vereinbart wurde, dann gilt diese (kuerzer geht nur tarifvertraglich).

Gruss
CAM

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du bist offenbar sehr ahnunglos, was arbeitsrechtliche dinge angeht. in kleinbetrieben gilt das kündigungsschutzgesetz nicht, das ist wahr. gleichwohl gibt es eine menge gesetze, die auch in kleinbetrieben gelten, ganz wichtig darunter das bgb. kauf dir einen band arbeitsgesetze - kostet nicht viel.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Bei neuen Arbeitnehmern / Verträgen können Kleinbetriebe arbeitsvertraglich auch kürzere Fristen vereinbaren.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Absatz 5

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Bei neuen Arbeitnehmern / Verträgen können Kleinbetriebe arbeitsvertraglich auch kürzere Fristen vereinbaren.


Diese vertragliche Regelung gilt jedoch nur in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses, danach gelten die normalen Kündigungsfristen.

Hilft auch für den vorliegenden Fall nicht weier, da es sich um eine Übernahme handelt, die Verträge bleiben dabei bestehen.


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