Kleinbetrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetz?

29. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)
Kleinbetrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetz?

Hallo zusammen,

im Januar beginne ich bei einem neuen AG, unbefristeter Vertrag. Es sind mit mir 6 Mitarbeiter und 1 Geschäftsführer. Des Weiteren gibt es 11 Entwickler welche in Asien für die Firma arbeiten (arbeiten in Asien), was für Verträge die haben weiß ich nicht.

Meine Firma ist eine 100% Tochter des Mutterhauses, aber rechtlich selbstständig. Die Mutterfirma (ca. 50 MA) hat insgesamt 6, 100%ige Töchtergesellschaften, welche selbst bilanzieren mit in Summe 230 Angestellten.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz nach meiner Probezeit oder nicht?
Wie ist eure Einschätzung bezüglich des Küschutzgesetzes?

Danke im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Wie ist eure Einschätzung bezüglich des Küschutzgesetzes?

Das dürfte für diese Tochterfirma nicht gelten.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist Dir doch alles schon vor einem Monat erklärt worden. Die Gesetzeslage hat sich seitdem nicht geändert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

@wirdwerden: Das vor einem Monat war eine andere Firma und der Fall war komplett anders gelagert.

Was ist mit den 11 Entwicklern im Ausland? zählen die nicht zu AN nach dem Kündigungsschutzgesetz?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Was ist mit den 11 Entwicklern im Ausland?
Da man deren Verträge nicht kennt, kann man das hier nicht wissen.

Es könnte sein, dass die bei einer Tochter der Tochter angestellt sind und diese dort auch als rechtlich selbständige Firma gilt...oder ganz was anderes in ihren Verträgen haben...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... so Mal ganz am Rande: Welche Bedeutung hat denn die Sache für dich, ob Kleinbetrieb oder unter Geltung des KSchG?
Ob es sich so oder anders verhält, klärt doch ggf. das Arbeitsgericht.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gleichwohl ist die Antwort auch für die neue Konstellation brauchbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Gilt das Kündigungsschutzgesetz nach meiner Probezeit oder nicht?

Kann niemand vorhersagen.

Ein Gesetz gilt regelmäßig so lange, bis es außer Kraft tritt. Die aktuelle Regierung hat aber bisher keine Signale gesendet, das sie es abschaffen wollten.



Zitat (von blaubär+):
Ob es sich so oder anders verhält, klärt doch ggf. das Arbeitsgericht.

Richtig, welche Teile des Kündigungsschutzgesetz hier anwendbar wären, klärt notfalls das Gericht.
Zünglein an der Waage wären hier wohl die 11 Entwickler welche in Asien arbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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