Hallo zusammen,
im Januar beginne ich bei einem neuen AG, unbefristeter Vertrag. Es sind mit mir 6 Mitarbeiter und 1 Geschäftsführer. Des Weiteren gibt es 11 Entwickler welche in Asien für die Firma arbeiten (arbeiten in Asien), was für Verträge die haben weiß ich nicht.
Meine Firma ist eine 100% Tochter des Mutterhauses, aber rechtlich selbstständig. Die Mutterfirma (ca. 50 MA) hat insgesamt 6, 100%ige Töchtergesellschaften, welche selbst bilanzieren mit in Summe 230 Angestellten.
Gilt das Kündigungsschutzgesetz nach meiner Probezeit oder nicht?
Wie ist eure Einschätzung bezüglich des Küschutzgesetzes?
Danke im Voraus.
Kleinbetrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetz?
29. Dezember 2021
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Frage vom 29. Dezember 2021 | 12:31
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 3x hilfreich)
Kleinbetrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetz?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2021 | 12:48
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
ZitatWie ist eure Einschätzung bezüglich des Küschutzgesetzes? :
Das dürfte für diese Tochterfirma nicht gelten.
#2
Antwort vom 29. Dezember 2021 | 14:33
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Das ist Dir doch alles schon vor einem Monat erklärt worden. Die Gesetzeslage hat sich seitdem nicht geändert.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2021 | 15:01
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 3x hilfreich)
@wirdwerden: Das vor einem Monat war eine andere Firma und der Fall war komplett anders gelagert.
Was ist mit den 11 Entwicklern im Ausland? zählen die nicht zu AN nach dem Kündigungsschutzgesetz?
#4
Antwort vom 29. Dezember 2021 | 15:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Da man deren Verträge nicht kennt, kann man das hier nicht wissen.ZitatWas ist mit den 11 Entwicklern im Ausland? :
Es könnte sein, dass die bei einer Tochter der Tochter angestellt sind und diese dort auch als rechtlich selbständige Firma gilt...oder ganz was anderes in ihren Verträgen haben...
#5
Antwort vom 29. Dezember 2021 | 15:46
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
... so Mal ganz am Rande: Welche Bedeutung hat denn die Sache für dich, ob Kleinbetrieb oder unter Geltung des KSchG?
Ob es sich so oder anders verhält, klärt doch ggf. das Arbeitsgericht.
#6
Antwort vom 29. Dezember 2021 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Gleichwohl ist die Antwort auch für die neue Konstellation brauchbar.
wirdwerden
#7
Antwort vom 29. Dezember 2021 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatGilt das Kündigungsschutzgesetz nach meiner Probezeit oder nicht? :
Kann niemand vorhersagen.
Ein Gesetz gilt regelmäßig so lange, bis es außer Kraft tritt. Die aktuelle Regierung hat aber bisher keine Signale gesendet, das sie es abschaffen wollten.
ZitatOb es sich so oder anders verhält, klärt doch ggf. das Arbeitsgericht. :
Richtig, welche Teile des Kündigungsschutzgesetz hier anwendbar wären, klärt notfalls das Gericht.
Zünglein an der Waage wären hier wohl die 11 Entwickler welche in Asien arbeiten.
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