Hallo zusammen, ich bin ein 36 jähriger Azubi aus Lörrach. Hab folgendes anliegen, durch eine Teamauflösung in der Firma habe ich den Einsatz Ort wechseln müssen da es in anderen Teams die Ortsnah unterwegs sind keine ar wir für mich gab, Gründe dafür gibt es genug andere, aber ich bin 4 Monate vor Ausbildung Ende und akzeptiere alles so wie es in der Personal Abteilung über deren Köpfe weg entschieden wurde also auch über meinen.. auf jedenfall muss ich jetz morgens früh, ne 3/4 Stunde hin auf Arbeit, und Abends dann wieder zurück macht 1,5 Stunden 9std Arbeiten macht 10,5 Std jeden Tag die ich unterwegs bin ..
Meine Frage ist, gibt es ne gesetzliche Vorgaben die besagt das ich Recht auf Auslöse habe, ich bin Maler Auszubildender in Baden Württemberg..
-- Editiert von Alois85 am 23.01.2022 10:24
Kleine Auslöse während der Ausbildung
23. Januar 2022
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Frage vom 23. Januar 2022 | 10:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleine Auslöse während der Ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2022 | 10:34
Von
Status: Weiser (17458 Beiträge, 6495x hilfreich)
Zitatkeine ar wir für mich gab :
... unverständlich: keine Arbeit, keine Ausbildungsstelle ... ???
(bitte aufklären, sofern es wichtig ist)
Ansonsten: Es handelt sich um Wohnort-Dienstort-Fahren. Wie AN zu seinem Arbeitsort kommt, ist allein Sache des AN. Bei einer derart verordneten Änderung zu deinen Ungunsten könntest du versuchen nachzuverhandeln wegen eines Zuschusses.
Allenfalls könnte es sein, dass die Ausbildungsordnung etwas anderes hergibt, oder auch der Ausbildungsvertrag selbst. Die Ausbildungsordnung zum Maler und Lackierer findest du im Internet.
#2
Antwort vom 13. September 2022 | 13:52
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo
Wie immer musst, du bedenken, dass ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag ist. Auszubildende sind besonders geschützte Arbeitnehmer, egal, wie alt sie sind.
Betrieblich veranlasste Wegezeit ist immer auch Arbeitszeit. D.h. wenn du zu einem anderen Arbeitsort als im Ausbildungsvertrag vereinbart fahren musst, ist es deine Arbeitszeit.
10,5 Stunden sind pro Tag ohnehin zu viel. Da kann man sich bei der zuständigen Stelle beschweren und ein Fass aufmachen, aber wie du schon sagst: Augen zu und durch.
Mittlerweile hast du es hoffentlich erfolgreich geschafft! :-)
Grüße
Heiko
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