Kleingewerbe: Minijobber oder Kleingewerbetreibenden anstellen

13. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Foerd
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe: Minijobber oder Kleingewerbetreibenden anstellen

Hallo Zusammen und vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Ich bin seit ca. einem halben Jahr Kleingewerbetreibender. Ich bin derzeit am Überlegen Jemanden auf 450€ Basis zu Beschäftigen und habe festgestellt, das damit doch ein recht Ordendlicher Aufwand an Nebenkosten und Verwaltung einhergeht.

Jetzt wäre meine zweite Überlegung folgende: Anstatt des Minijobbers, soll mein Mitarbeiter einfach selbst ein Gewerbe anmelden und mir die geleistete Zeit in Rechnung stellen. Damit entfallen die Nebenkosten und der Aufwand mit Lohnabrechnung etc.

Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist oder ob es daran evtl. einen anderen Haken gibt, den ich gerade übersehe. (Es handelt sich um eine Dienstleistung, die rein Online passiert, d. h. gearbeitet wird rein vom Homeoffice aus).

Besten Dank! ;)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Du bist ein Gewerbetreibender.
Wie gross du bist, ist irrelevant.
Du kannst einen Mitarbeiter einstellen, der kann grösser oder kleiner als du sein.
Der kann dir deine kleine Verwaltungsarbeit gegen grossen Lohn ausführen. Oder umgekehrt.
Coole Idee?
Ne?
Dann nimm einen Sub.

:wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist Nicht, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind - Stichwort "Scheinselbständigkeit".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Foerd
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist Nicht, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind - Stichwort "Scheinselbständigkeit".


Diese Scheinselbstständigkeit hat doch nur was mit Freelancern zu tun, oder? Jemand, der ein Gewerbe anmelddet ist ja nicht gleich ein Freelancer...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Foerd):
Diese Scheinselbstständigkeit hat doch nur was mit Freelancern zu tun, oder?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Foerd):

Ich bin seit ca. einem halben Jahr Kleingewerbetreibender.

Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe. Das nur am Rande.
Zitat:
Ich bin derzeit am Überlegen Jemanden auf 450€ Basis zu Beschäftigen und habe festgestellt, das damit doch ein recht Ordendlicher Aufwand an Nebenkosten und Verwaltung einhergeht.

Jetzt wäre meine zweite Überlegung folgende: Anstatt des Minijobbers, soll mein Mitarbeiter einfach selbst ein Gewerbe anmelden und mir die geleistete Zeit in Rechnung stellen. Damit entfallen die Nebenkosten und der Aufwand mit Lohnabrechnung etc.

Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist oder ob es daran evtl. einen anderen Haken gibt, den ich gerade übersehe. (Es handelt sich um eine Dienstleistung, die rein Online passiert, d. h. gearbeitet wird rein vom Homeoffice aus).

Ja. Sie übersehen den entscheidenden Haken, das diese Konstruktion mit hoher Wahrscheinlich als "scheinselbständiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis" angesehen werden wird. Es sei denn, der Gewerbetreibende hätte außer Ihnen noch andere Kunden, würde nicht in Ihren Betrieb eingegliedert arbeiten, könnte seine Arbeit selbst und eigenverantwortlich organisieren, usw. usf.

Ist es "Scheinselbständigkeit", entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis, und Sie müssen die nicht abgeführten Sozialabgaben zuzüglich Verzugszinsen für bis zu vier Jahre nachzahlen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Foerd):
Zitat (von muemmel):
Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist Nicht, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind - Stichwort "Scheinselbständigkeit".


Diese Scheinselbstständigkeit hat doch nur was mit Freelancern zu tun, oder?

Nein.
Zitat:
Jemand, der ein Gewerbe anmelddet ist ja nicht gleich ein Freelancer...

Alle "Selbständigen" können Scheinselbständige sein. Gewerbetreibende, Freiberufler, Landwirte...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7130 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn Sie nach einem halben Jahr schon jemanden einstellen können, Glückwunsch. Das bedeutet aber dann auch sicherlich, dass man sich über die Anwenung der Kleinunternehmerregelung zukünftig Gedanken machen sollte. Ebenso über die Verpflichtung eines Steuerberaters, der einem bei der Abrechnung hilft, wenn men Mitarbeiter hat. Ich rate zu einem 450 EUR Job - mit eben der Hilfe durch den Steuerberater.

Bei einem Selbstständigen ist die Gefahr der Scheinselbstständigkeit zu hoch. Sie können aber ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenkasse machen lassen. (Was übrigens auch nicht gerade komplizierter ist wie wenn Sie sich mit einem 450EUR Job befassen)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Foerd
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, besten Dank für die hilfreichen Antworten :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.907 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen