Hallo Zusammen und vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Ich bin seit ca. einem halben Jahr Kleingewerbetreibender. Ich bin derzeit am Überlegen Jemanden auf 450€ Basis zu Beschäftigen und habe festgestellt, das damit doch ein recht Ordendlicher Aufwand an Nebenkosten und Verwaltung einhergeht.
Jetzt wäre meine zweite Überlegung folgende: Anstatt des Minijobbers, soll mein Mitarbeiter einfach selbst ein Gewerbe anmelden und mir die geleistete Zeit in Rechnung stellen. Damit entfallen die Nebenkosten und der Aufwand mit Lohnabrechnung etc.
Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist oder ob es daran evtl. einen anderen Haken gibt, den ich gerade übersehe. (Es handelt sich um eine Dienstleistung, die rein Online passiert, d. h. gearbeitet wird rein vom Homeoffice aus).
Besten Dank!
Kleingewerbe: Minijobber oder Kleingewerbetreibenden anstellen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du bist ein Gewerbetreibender.
Wie gross du bist, ist irrelevant.
Du kannst einen Mitarbeiter einstellen, der kann grösser oder kleiner als du sein.
Der kann dir deine kleine Verwaltungsarbeit gegen grossen Lohn ausführen. Oder umgekehrt.
Coole Idee?
Ne?
Dann nimm einen Sub.
Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist Nicht, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind - Stichwort "Scheinselbständigkeit".
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ZitatMeine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist Nicht, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind - Stichwort "Scheinselbständigkeit". :
Diese Scheinselbstständigkeit hat doch nur was mit Freelancern zu tun, oder? Jemand, der ein Gewerbe anmelddet ist ja nicht gleich ein Freelancer...
ZitatDiese Scheinselbstständigkeit hat doch nur was mit Freelancern zu tun, oder? :
Nö.
Zitat:
Ich bin seit ca. einem halben Jahr Kleingewerbetreibender.
Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe. Das nur am Rande.
Zitat:Ich bin derzeit am Überlegen Jemanden auf 450€ Basis zu Beschäftigen und habe festgestellt, das damit doch ein recht Ordendlicher Aufwand an Nebenkosten und Verwaltung einhergeht.
Jetzt wäre meine zweite Überlegung folgende: Anstatt des Minijobbers, soll mein Mitarbeiter einfach selbst ein Gewerbe anmelden und mir die geleistete Zeit in Rechnung stellen. Damit entfallen die Nebenkosten und der Aufwand mit Lohnabrechnung etc.
Meine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist oder ob es daran evtl. einen anderen Haken gibt, den ich gerade übersehe. (Es handelt sich um eine Dienstleistung, die rein Online passiert, d. h. gearbeitet wird rein vom Homeoffice aus).
Ja. Sie übersehen den entscheidenden Haken, das diese Konstruktion mit hoher Wahrscheinlich als "scheinselbständiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis" angesehen werden wird. Es sei denn, der Gewerbetreibende hätte außer Ihnen noch andere Kunden, würde nicht in Ihren Betrieb eingegliedert arbeiten, könnte seine Arbeit selbst und eigenverantwortlich organisieren, usw. usf.
Ist es "Scheinselbständigkeit", entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis, und Sie müssen die nicht abgeführten Sozialabgaben zuzüglich Verzugszinsen für bis zu vier Jahre nachzahlen.
Zitat:ZitatMeine Frage wäre jetzt, ob das rechtens ist Nicht, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind - Stichwort "Scheinselbständigkeit". :
Diese Scheinselbstständigkeit hat doch nur was mit Freelancern zu tun, oder?
Nein.
Zitat:Jemand, der ein Gewerbe anmelddet ist ja nicht gleich ein Freelancer...
Alle "Selbständigen" können Scheinselbständige sein. Gewerbetreibende, Freiberufler, Landwirte...
Wenn Sie nach einem halben Jahr schon jemanden einstellen können, Glückwunsch. Das bedeutet aber dann auch sicherlich, dass man sich über die Anwenung der Kleinunternehmerregelung zukünftig Gedanken machen sollte. Ebenso über die Verpflichtung eines Steuerberaters, der einem bei der Abrechnung hilft, wenn men Mitarbeiter hat. Ich rate zu einem 450 EUR Job - mit eben der Hilfe durch den Steuerberater.
Bei einem Selbstständigen ist die Gefahr der Scheinselbstständigkeit zu hoch. Sie können aber ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenkasse machen lassen. (Was übrigens auch nicht gerade komplizierter ist wie wenn Sie sich mit einem 450EUR Job befassen)
Alles klar, besten Dank für die hilfreichen Antworten
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