Hallo, bitte um Rat!
Mein AG, 4000 Mitarbeiter, hat allen Mitarbeiter wegen Corona verboten, einer Nebentätigkeit nachzugehen, wegen Ansteckungsgefahr! Also es sollen sämtliche Kontakte vermieden werden! Das aber innerhalb derJobs selbst einiges nicht rechtens läuft, mit Abständen ist uninteressant!
Ich habe nun das Angebot 200 Euro/Monat zu verdienen mit Reinigung und ich arbeite in dieser Zeit nachweislich allein! Darf mein AG das wirklich verbieten, grundsätzlich? Danke für Rat!
-- Editiert von Moderator am 09.01.2021 18:45
-- Thema wurde verschoben am 09.01.2021 18:45
Kleingewerbe anmelden ohne Arbeitgebergenehmigung
9. Januar 2021
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Frage vom 9. Januar 2021 | 18:17
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 8x hilfreich)
Kleingewerbe anmelden ohne Arbeitgebergenehmigung
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#1
Antwort vom 9. Januar 2021 | 19:41
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
Corona ändert zwar einiges, nicht aber das Arbeitsrecht bisher.
Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten liegt nicht in der Macht des AG.
Lies https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/nebentaetigkeit/7308500.html#:~:text=Grundsätzlich%20ja.,Nebenjobs%20also%20nicht%20pauschal%20verbieten.&text=Allerdings%20ist%20nicht%20jede%20Nebentätigkeit,können%20vom%20Arbeitgeber%20untersagt%20werden.
#2
Antwort vom 9. Januar 2021 | 19:53
Von
Status: Schlichter (7222 Beiträge, 1518x hilfreich)
ZitatIch habe nun das Angebot 200 Euro/Monat zu verdienen mit Reinigung und ich arbeite in dieser Zeit nachweislich allein! Darf mein AG das wirklich verbieten, grundsätzlich? Danke für Rat! :
Sie sprechen also von einem Nebenjob - oder sollen Sie für diese Tätigkeit ein Gewerbe anmelden? In der Überschrift steht Kleingewerbe
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2021 | 01:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatKleingewerbe anmelden ohne Arbeitgebergenehmigung :
In Deutschland kann man kein Kleingewerbe anmelden.
ZitatDarf mein AG das wirklich verbieten, grundsätzlich? :
Sofern er es gerichtsfest begründen kann, dann darf er es. Ein "wegen Corona" reicht dazu nicht aus.
Wie ist den der Wortlaut der Begründung?
#4
Antwort vom 10. Januar 2021 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Wie hat er das den Mitarbeitern denn bekanntgegeben?Zitathat allen Mitarbeiter wegen Corona verboten, :
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