Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst (TvöD) und beabsichtigte, ins Kloster zu gehen. Nach § 28 TvöD kann man aus familiären Gründen Sonderurlaub beantragen. Ich würde mich gerne zunächst für 2 Jahre beurlauben lassen, um das Ordensleben erst mal kennen zu lernen. Vorher kann man sicher nie 100%ig sagen, dass es das Richtige für einen ist. Mein Arbeitgeber sieht nicht den Grund für eine Beurlaubung. Hat jemand eine Idee oder Erfahrung damit, wie ich doch zu einer Beurlaubung kommen könnte. Die Alternative wäre, nächste Woche zu kündigen. Aufgrund meines Alters (46) ist das Risiko sehr groß, ggfls. wieder einen neuen Job zu finden. Meine Entscheidung steht zwar, den Weg zu gehen, aber man kann ja nie wissen.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Katharina
Klostereintritt, ein Grund für Beurlaubung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
also in dieser Fassung des TVÖD (weiß nicht, ob das die aktuelle ist) lautet der Text des § 28:
'Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.'
Und 'können' heißt nicht 'müssen'. Wie ein Gericht im Zweifelsfall entscheiden würde, ob ein Klostereintritt ein wichtiger Grund ist und welche Rolle die Wünsche/Bedürfnisse des AG dabei spielen, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Eine eigene Kündigung wäre in der Tat ein sehr großes Risiko, wenn vielleicht bezüglich Kündigungsschutz (wegen langen Beschäftigungsverhältnis und entsprechenden Alter) bestehen würde. Denn der geht - selbst wenn man später wieder bei dem AG unterkommen würde, dann flöten, wenn man selbst gekündigt hat.
MfG
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