Körperliche Arbeit als Sachbearbeiter?

22. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)
Körperliche Arbeit als Sachbearbeiter?

Hallo ich bin seit kurzen in einer Firma (50 Mitarbeiter) als Reklamationssachbearbeiter eingesetzt. Mehr und mehr habe ich tätigen im Lager die ich durchführen soll.

Meine Aufgabe ist es natürlich reklamierte Ware zu begutachten und das eine oder andere Paket zu öffnen. Das ist kein Problem. Allerdings reden wir hier von größeren Mengen. Teileweise kommen täglich 20 Pakete die 10-20 Kg wiegen. Nun wird von mir erwartet das ich diese einlagere bzw. auch bewege. Ich habe keinerlei Sicherheitskleidung davon mal abgesehen. Das Lager hat ca. 10.000 m² es fahren Stappler durch die Hallen. Meiner Meinung nach sprengt das alles den Rahmen meines eigentlichen Arbeitsplatzes.

Was kann ich tun wie soll ich mich verhalten?

Gruß Flotz

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Was steht im Arbeitsvertrag?

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#2
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Eingestellt als "Reklamationssachbearbeiter". Es war auch abgesprochen (mündlich) das ich Ware annehme und aufmache und dementsprechend kontrolliere. Das akzeptiere ich auch ganz klar. Ich bin hier jetzt aber fast schon ein Lagerist nach meiner Ansicht. Ich bin in der Probezeit und möchte natürlich nicht eine große Welle verursachen aber irgendwie kann das nun nicht sein.

Gruß Flotz

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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Nun, ein Reklamationssachbearbeiter kann durchaus auch viel im Lager unterwegs sein. Bei einem Lager von der von Dir angegebenen Größe sollten aber Sicherheitsschuhe, Helm etc. inkl. sein. Darauf würde ich auch einmal hinweisen, da dies gefährlich werden könnte (siehe Deine Aussage über Gabelstapler).

Sonst müsste man den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc. ken nen.

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#4
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich bin doch nicht dafür zuständig Ware von A-B zu bringen? Was für ein Tarifvertrag?

Gruß Flotz

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Dann gibt es wohl keinen Tarifvertrag. Natürlich bist Du als Sachbearbeiter nicht dafür zuständig Ware von A nach B zu bringen. Nur wo steht, dass Du als Sachbearbeiter angestellt bist? In Deinem Arbeitsvertrag? Gibt es eine Stellenbeschreibung?

Bewirb Dich! Denn ohne große Welle sehe ich hier wenig Chancen.

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#6
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Also im AV steht "Reklamationssachbearbeiter".

Gruß Flotz

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#7
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

und was steht in deiner Stellenbeschreibung? Was sind deine
Aufgaben als Reklamationssachbearbeiter? Denn das ist wichtig.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Natürlich bist Du als Sachbearbeiter nicht dafür zuständig Ware von A nach B zu bringen.

Falsch.
Natürlich kann es die Aufgabe eines Reklamationssachbearbeiters sein, Ware von A nach B zu bringen.



quote:
Ich bin hier jetzt aber fast schon ein Lagerist nach meiner Ansicht. Ich bin in der Probezeit und möchte natürlich nicht eine große Welle verursachen aber irgendwie kann das nun nicht sein.

Dann kündige.
Dafür ist ja die Probezeit gedacht, das man schauen kann ob es passt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Da sich der TE bezüglich der Stellenbeschreibung nicht äußert, dürfte es wahrscheinlich keine geben.
Nach meinem Verständnis wird nichts für einen Reklamationssachbearbeiter ungewöhnliches verlangt.
Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

-- Editiert Moderator am 30.08.2012 08:31

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#13
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

@ Sihaya @ Nachtmieze,

so das war nun genug off-topic. Nun beruhgen wir uns alle wieder.

Liebe Grüße

Admin

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"So einfach kann Recht sein!"

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