Wenn ein Kollege seiner Chefin gegenüber sagt,
-> "sie habe Minderwertigkeitskomplexe und Verunsicherungen, und sie deswegen Leute laufend schlecht behandelt."
Ist das eine Beleidigung? Oder doch eine Tatsache!
Andere sagen das ist beleidigend, waere das strafbar? Oder wird sie nur nicht begeistert sein und wird zickiger. Arbeitsrechtlich und strafrechtlich keine Folgen haben.
Darf man das der Chefin nicht sagen, fragt er, die Beziehung ist sowieso kaputt. Er arbeitet schon gerne seit 16 Jahren da und gefeuert wird er nicht, weil seine zwei anderen Chefs ihn behalten wollen.
Wie ehrlich darf man sein rein rechtlich.
Kollege
11. April 2022
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Frage vom 11. April 2022 | 11:28
Von
Status: Schüler (431 Beiträge, 54x hilfreich)
Kollege
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#1
Antwort vom 11. April 2022 | 12:04
Von
Status: Weiser (16842 Beiträge, 6298x hilfreich)
... weder 'Beleidigung' und und schon gar nicht 'Tatsache'.
In meinen Augen aber eine durch und durch anmaßende und unangebrachte Äußerung, eine fette Du-Botschaft, die mit 'ehrlich sein' herzlich wenig zu tun hat.
#2
Antwort vom 11. April 2022 | 12:07
Von
Status: Unbeschreiblich (30503 Beiträge, 5450x hilfreich)
Es ist wie bei deiner anderen Beleidigungsfrage. Könnte eine sein, wenn die Chefin es als eine Beleidigung auffasst. Dann ist es keine arbeitsrechtliche Frage. Die Chefin kann die Beleidigung bei der Polizei anzeigen.ZitatIst das eine Beleidigung? :
Tja, woher sollen wir das wissen, wir kennen die Chefin doch nicht.ZitatOder doch eine Tatsache!?...Oder wird sie nur nicht begeistert sein und wird zickiger. :
Doch, Folgen sind schon möglich, solche und solche.ZitatArbeitsrechtlich und strafrechtlich keine Folgen haben. :
Also ehrlich, @cass, rein arbeitsrechtlich ehrlich oder rein strafrechtlich ehrlich?ZitatWie ehrlich darf man sein rein rechtlich. :
Meint der Kollege etwa, dass sie sich ändert, wenn er ihr sowas sagt?

Es scheint ein echter Kindergartensandkastenbetrieb zu sein.
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#3
Antwort vom 11. April 2022 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (116301 Beiträge, 39242x hilfreich)
ZitatIn meinen Augen aber eine durch und durch anmaßende und unangebrachte Äußerung, eine fette Du-Botschaft, die mit 'ehrlich sein' herzlich wenig zu tun hat. :
ZitatEs ist wie bei deiner anderen Beleidigungsfrage. Könnte eine sein, wenn die Chefin es als eine Beleidigung auffasst. :
Volle Zustimmung
ZitatDann ist es keine arbeitsrechtliche Frage. :
Doch, dann auf jeden Fall.
Dann droht sogar die fristlose Kündigung.
#4
Antwort vom 11. April 2022 | 12:53
Von
Status: Weiser (16842 Beiträge, 6298x hilfreich)
ZitatDoch, dann auf jeden Fall. :
Dann droht sogar die fristlose Kündigung.
Dazu müsste m.E. aber eine gewisse Historie solcher und ähnlicher Vorfälle gegeben sein.
Jedenfalls sagt so ein Satz vielleicht etwas über die Chefin aus, ganz sicher aber über den Kollegen; schon meine Oma seligen Angedenkens wusste: Wer mit dem Finger auf andere Leute zeigt, vergisst allzu leicht, dass alle anderen Finger auf ihn selbst zurückweisen - kurzum: Ein solcher Auftritt dürfte mühelos als ungebührliches Verhalten ggü. der Chefin zu werten sein und könnte so eine Abmahnung nach sich ziehen. Wenn es schon andere dokumentierte Vorfälle gegeben haben sollte, kann es auch zu einer Kündigung kommen.
#5
Antwort vom 11. April 2022 | 18:58
Von
Status: Unbeschreiblich (116301 Beiträge, 39242x hilfreich)
ZitatDazu müsste m.E. aber eine gewisse Historie solcher und ähnlicher Vorfälle gegeben sein. :
Nö, das geht mitunter auch ohne negative Historie.
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