Kollege

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 54x hilfreich)
Kollege

Wenn ein Kollege seiner Chefin gegenüber sagt,
-> "sie habe Minderwertigkeitskomplexe und Verunsicherungen, und sie deswegen Leute laufend schlecht behandelt."
Ist das eine Beleidigung? Oder doch eine Tatsache!

Andere sagen das ist beleidigend, waere das strafbar? Oder wird sie nur nicht begeistert sein und wird zickiger. Arbeitsrechtlich und strafrechtlich keine Folgen haben.
Darf man das der Chefin nicht sagen, fragt er, die Beziehung ist sowieso kaputt. Er arbeitet schon gerne seit 16 Jahren da und gefeuert wird er nicht, weil seine zwei anderen Chefs ihn behalten wollen.
Wie ehrlich darf man sein rein rechtlich.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16842 Beiträge, 6298x hilfreich)

... weder 'Beleidigung' und und schon gar nicht 'Tatsache'.
In meinen Augen aber eine durch und durch anmaßende und unangebrachte Äußerung, eine fette Du-Botschaft, die mit 'ehrlich sein' herzlich wenig zu tun hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von cass):
Ist das eine Beleidigung?
Es ist wie bei deiner anderen Beleidigungsfrage. Könnte eine sein, wenn die Chefin es als eine Beleidigung auffasst. Dann ist es keine arbeitsrechtliche Frage. Die Chefin kann die Beleidigung bei der Polizei anzeigen.
Zitat (von cass):
Oder doch eine Tatsache!?...Oder wird sie nur nicht begeistert sein und wird zickiger.
Tja, woher sollen wir das wissen, wir kennen die Chefin doch nicht.
Zitat (von cass):
Arbeitsrechtlich und strafrechtlich keine Folgen haben.
Doch, Folgen sind schon möglich, solche und solche.
Zitat (von cass):
Wie ehrlich darf man sein rein rechtlich.
Also ehrlich, @cass, rein arbeitsrechtlich ehrlich oder rein strafrechtlich ehrlich?

Meint der Kollege etwa, dass sie sich ändert, wenn er ihr sowas sagt? :grins:

Es scheint ein echter Kindergartensandkastenbetrieb zu sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39242x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
In meinen Augen aber eine durch und durch anmaßende und unangebrachte Äußerung, eine fette Du-Botschaft, die mit 'ehrlich sein' herzlich wenig zu tun hat.

Zitat (von Anami):
Es ist wie bei deiner anderen Beleidigungsfrage. Könnte eine sein, wenn die Chefin es als eine Beleidigung auffasst.

Volle Zustimmung



Zitat (von Anami):
Dann ist es keine arbeitsrechtliche Frage.

Doch, dann auf jeden Fall.
Dann droht sogar die fristlose Kündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16842 Beiträge, 6298x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, dann auf jeden Fall.
Dann droht sogar die fristlose Kündigung.

Dazu müsste m.E. aber eine gewisse Historie solcher und ähnlicher Vorfälle gegeben sein.

Jedenfalls sagt so ein Satz vielleicht etwas über die Chefin aus, ganz sicher aber über den Kollegen; schon meine Oma seligen Angedenkens wusste: Wer mit dem Finger auf andere Leute zeigt, vergisst allzu leicht, dass alle anderen Finger auf ihn selbst zurückweisen - kurzum: Ein solcher Auftritt dürfte mühelos als ungebührliches Verhalten ggü. der Chefin zu werten sein und könnte so eine Abmahnung nach sich ziehen. Wenn es schon andere dokumentierte Vorfälle gegeben haben sollte, kann es auch zu einer Kündigung kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39242x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dazu müsste m.E. aber eine gewisse Historie solcher und ähnlicher Vorfälle gegeben sein.

Nö, das geht mitunter auch ohne negative Historie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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