Folgende Situation:
Die besagte Person:
-hat einen anderen Kollegen im Streit mit einem Messer bedroht. (es gab Zeugen)
-eine andere Kollegin die lesbisch ist - gesagt die würde in der Hölle landen, und er würde homosexuelle Menschen hassen.
-macht sogut mindestens 10% bis 20% der Arbeitstage auf krank allerdings scheinbar immer mit Attest.
-er arbeitet dort seit 10 Jahren
Wieso feuern die den nicht?!
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""
ich muss da hinzufügen, dass mit dem rassismus wissen die chefs (noch) nicht, da bisher noch keiner diesbezüglich den Mund aufgemacht hat.
-- Editiert Weizenzahn am 01.12.2014 14:09
Kollege der oft Blau macht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:
Wieso feuern die den nicht?!
...weil der AG nichts vom Verhalten weiß
quote:
ich muss da hinzufügen, dass mit dem rassismus wissen die chefs (noch) nicht, da bisher noch keiner diesbezüglich den Mund aufgemacht hat.
.....und der Mann sich scheinbar ordnungsgemäß krank gemeldet hat
quote:
macht sogut mindestens 10% bis 20% der Arbeitstage auf krank allerdings scheinbar immer mit Attest.
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" "
quote:
-hat einen anderen Kollegen im Streit mit einem Messer bedroht. (es gab Zeugen)
Einmal kann der Kollege hier Strafrechtlich was unternehmen, der Arbeitgeber kann das Verhalten Abmahnen.
quote:
-eine andere Kollegin die lesbisch ist - gesagt die würde in der Hölle landen, und er würde homosexuelle Menschen hassen.
Kommt darauf an, während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände?
Sonst könnte es ja nur freie Meinungsäußerung sein.
quote:
-macht sogut mindestens 10% bis 20% der Arbeitstage auf krank allerdings scheinbar immer mit Attest.
Nun das ist kein Kündigungsgrund.
quote:
-er arbeitet dort seit 10 Jahren
Wieso feuern die den nicht?!
Es bleibt dem AG vorbehalten, welche personellen Entscheidungen er trifft.
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quote:<hr size=1 noshade>Kommt darauf an, während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände? <hr size=1 noshade>
Auch während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände kann ich Leuten sagen, das ich ihre Lebenseinstellung nicht teile und sie nicht mag ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Interessant: in der Überschrift meldest du einen, der angeblich oft blau macht - und dann kommen richtige Hämmer wegen einer Bedrohung mit dem Messer oder der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. (Da stimmen meines Erachtens die Gewichtungen nicht).
Die Sache mit dem Messer hätte meines Erachtens sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt; der verbale Angriff auf die Kollegen wegen deren sexuellen Ausrichtung hätte auf jeden Fall zur Folge, dass die Kollegen vom Arbeitgeber verlangen kann, solche Handlungen zu unterbinden - Grundlage: das AGG
Aber in der Tat müssen die Kolleginnen auch den Mut haben, solche Übergriffe dem Arbeitgeber anzuzeigen und auch Auflösung zu verstehen. Daran mangelt es oft und dann soll der Arbeitgeber schuld sein
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...und warum der Kollege nicht gefeuert wird, das würde ich den Arbeitgeber fragen und nicht uns. Denn wir können das mit Sicherheit nicht wissen.
wirdwerden
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