Kollege prahlt mit gefälschten Impfausweis

25. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kollege prahlt mit gefälschten Impfausweis

Ein Arbeitskollege und Impfgegner hat sich jetzt wegen der neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz einen gefälschten Impfnachweis besorgt, den er heute wie eine Trophäe im Büro herumzeigt. Anscheinend hat er eine Apotheke gefunden, die ihm den Nachweis mit seinen Wunschdaten ausgestellt hat.

Ich halte das für grob assozial. Aber nach den Meldungen der letzten Tage frage ich mich, ob das überhaupt strafbar war. Aber wie soll ich damit umgehen? Beim Chef verletzen? Anzeige erstatten? Oder lieber Zähne zusammenbeißen und stillhalten?

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39 Antworten
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von MartinMarx):
nach den Meldungen der letzten Tage frage ich mich, ob das überhaupt strafbar war.

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Von den Strafvorschriften hinsichtlich unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist es bisher nicht erfasst, ob es unter die "normale" Urkundenfälschung fällt, ist umstritten, da es ja eine Spezialvorschrift gab, und die herrschende Rechtsmeinung davon ausgeht, daß eine solche "Sondervorschrift" den Tatbestand abschließend regelt und die "Allgemeinvorschrift" daher nicht anwendbar ist.

Den Chef informieren, damit der die übrigen Mitarbeiter schützen kann, ist aber eine gute Idee. So ein Verhalten berechtigt auf jeden Fall zu einer Abmahnung, m.E. ließe sich sogar über eine fristlose Kündigung nachdenken, da sowas das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist noch nicht abschließend geklärt.


Da am 24.11 die Änderungen vom StGB in Kraft getreten sind, ist der Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen jetzt eindeutig eine Straftat (§ 279 StGB).

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#3
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Den Arbeitgeber darauf hinweisen, das ist dringend geboten. Ob man selbst noch Strafanzeige erstattet, das muss jeder für sich entscheiden.

wirdwerden

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von MartinMarx):
Ein Arbeitskollege und Impfgegner hat sich jetzt wegen der neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz einen gefälschten Impfnachweis besorgt, den er heute wie eine Trophäe im Büro herumzeigt.


Auf so etwas darf der Arbeitgeber durchaus mit einer fristlosen Kündigung reagieren.

Dafür reicht übrigens das Prahlen mit dem gefälschten Impfausweis, d.h. es kommt gar nicht darauf an, ob der Impfausweis auch tatsächlich gefälscht ist.

Zitat (von MartinMarx):
Aber nach den Meldungen der letzten Tage frage ich mich, ob das überhaupt strafbar war.


Ob das vor dem 24.11. strafbar war, ist nicht relevant. Es ist auch immer noch nicht strafbar, sich einen gefälschten Impfausweis zu beschaffen, jedoch darf man ihn nicht beutzen. Wenn der Kollege jedoch den Impfausweis heute zum Nachweis der Einhaltung der 3G-Regel genutzt hat, dann war das eindeutig strafbar, denn mit Wirkung vom 24.11.2021 wurden die Strafvorschriften entsprechend geändert.

Zitat (von eh1960):
und die herrschende Rechtsmeinung davon ausgeht, daß eine solche "Sondervorschrift" den Tatbestand abschließend regelt und die "Allgemeinvorschrift" daher nicht anwendbar ist.


Von welcher herrschenden Rechtsmeinung sprichst Du? Nur weil es ein einzelnes Gericht gibt, das so geurteilt hat, ist das noch lange keine herrschende Rechtsmeinung. Persönlich halte ich das Urteil für nicht überzeugend.

Für ein Verhalten ab dem 24.11. ist das aber auch gar nicht mehr relevant, da die Strafvorschriften geändert wurden.

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#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Es könnte ja auch die Möglichkeit bestehen das Kollege Prahlhans seinen echten Impfausweis im Kollegenkreis als vermeintliche Fälschung ausgibt um sich "wichtig" zu machen. Das wäre dann keine Straftat aber eine trotzdem eine Störung des Betriebsfriedens die zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Man sollte mit dem Kollegen mal ein ernstes Wort Reden was das eigentlich soll, und dann ggf. auch eine Meldung an den Chef machen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Was immer das ist, es ist Sache des Arbeitgebers, das zu klären. Und es ist nicht Sache der Kollegen, abgesehen davon, dass sie überhaupt nicht überprüfen können, was Sache ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Es könnte ja auch die Möglichkeit bestehen das Kollege Prahlhans seinen echten Impfausweis im Kollegenkreis als vermeintliche Fälschung ausgibt um sich "wichtig" zu machen.


Es kam mir gar nicht darauf an, dass der AN so vorgegangen sein könnte.

Mein Hinweis sollte klarstellen, dass der AG dem AN auch dann fristlos kündigen kann, wenn es ihm nicht gelingt nachzuweisen, dass der Impfpass tatsächlich gefälscht ist. Ein normaler AG kann nämlich gar nicht ohne weiteres feststellen, ob der Impfpass gefälscht ist, wenn es sich nicht gerade um eine total stümperhafte Fälschung handelt.

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#9
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzer Hinweis. Der Kollege hat mir seinem "Impfnachweis" natürlich nicht nur bei uns Kollegen geprahlt, er hat ihn auch als 3G-Nachweis verwendet. Andernfalls dürfte er aufgrund der Landesverordnung gar nicht in Präsenz bei uns arbeiten.

Die Landesverordnung zum Arbeitsplatz wiederum soll die Kollegen schützen. Von daher sehe ich das nicht als Privatangelegenheit des Kollegen und der Firma bzw. unseres Chefs.

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#10
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein normaler AG kann nämlich gar nicht ohne weiteres feststellen, ob der Impfpass gefälscht ist, wenn es sich nicht gerade um eine total stümperhafte Fälschung handelt.

Der Impfpass ist insofern "echt", als ihn eine Apotheke offiziell ausgestellt hat. Die Covid-Check-App erkennt ihn auch als echt an, was er uns natürlich vorgeführt hat.

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#11
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Es könnte ja auch die Möglichkeit bestehen das Kollege Prahlhans seinen echten Impfausweis im Kollegenkreis als vermeintliche Fälschung ausgibt um sich "wichtig" zu machen

Das halte ich für ausgeschlossen. Der Kollege hat bislang seine Meinung zu Corina sehr eindeutig kundgetan und Veranstaltungen mit 3G-Nachweispflicht gemieden. Jetzt hat er einen Impfnachweis, der vorgeblich schon Ende August ausgestellt wurde.

-- Editiert von MartinMarx am 25.11.2021 12:00

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#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mein Hinweis sollte klarstellen, dass der AG dem AN auch dann fristlos kündigen kann, wenn es ihm nicht gelingt nachzuweisen, dass der Impfpass tatsächlich gefälscht ist


Da hatten sich die Beiträge zeitlich überschnitten. Mein Beitrag war insofern keine Antwort.

Im Ergebnis sehe ich das genauso, alleine die Behauptung man wäre mit eine gefälschten Impfausweis in den Betrieb gekommen stellt eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens dar mit den möglichen Konsequenzen wie Abmahnung und Kündigung.

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#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was immer das ist, es ist Sache des Arbeitgebers, das zu klären


Wie ich mich als Mensch und Kollege verhalte ist immer noch meine ureigenste Entscheidung, und bevor ich einen Kollegen wegen eines Fehlverhaltens beim Chef melde muss wirklich schon viel passieren.

PS: Darüber hinaus behaupte ich einmal das es dort das schlechteste Betriebsklima gibt wo jedes Fehlverhalten eines Kollegen direkt dem Chef angetragen wird.

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
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#15
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von MartinMarx):
Die Covid-Check-App erkennt ihn auch als echt an, was er uns natürlich vorgeführt hat.


Das ist auch leider kein wirklicher Beweis dafür das die Impfungen wirklich durchgeführt wurden.

Jemand hat einen gut gefälschten Impfausweis (woher auch immer) und geht damit zur Apotheke um sich dort ein digitales Impfzertifikat erstellen zu lassen. Der Apotheker prüft den Ausweis nach bestem Wissen und Gewissen und gibt die Daten bei der Zertifizierungsstelle an die daraufhin das digitale Zertifikat ausstellt. Die inhaltliche Prüfung kommt aber vom Apotheker! Da es kein zentrales Impfregister gibt indem alle Impfungen hinterlegt sind ist eine weitergehende Prüfung z.B. ob diese angegebene Impfung überhaupt stattgefunden hat auf diesem Weg nicht möglich.

-- Editiert von Alter Sack am 25.11.2021 12:35

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#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ich würde den Kollegen anzeigen.

#NullToleranz

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#17
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Jemand hat einen gut gefälschten Impfausweis (woher auch immer) und geht damit zur Apotheke um sich dort ein digitales Impfzertifikat erstellen zu lassen.


Laut eigener Auskunft musste der Kollege sich diese Arbeit gar nicht machen. Er hat der Apotheke das Wunschdatum und den Impfstoff genannt, und dann das Zertifikat bekommen.

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#18
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
... bevor ich einen Kollegen wegen eines Fehlverhaltens beim Chef melde muss wirklich schon viel passieren.


Das würde mir vollends ausreichen!

Er lässt sich nicht imfpen, seine Sache! Er gefährdet mich (und andere) meine Sache!




-- Editiert von HeHe am 25.11.2021 12:41

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#19
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von MartinMarx):
Er hat der Apotheke das Wunschdatum und den Impfstoff genannt, und dann das Zertifikat bekommen.


Kann natürlich auch sein, es soll auch kriminelle Apotheker und kriminelle Mitarbeiter in Apotheken geben die aus welchen Gründen auch immer (Geld, Freundschaft, persönliche Abhängigkeit) solche Handlungen ausführen.

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#20
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Das würde mir vollends ausreichen!


Wenn ich der Meinung wäre das der Ausweis wirklich gefälscht ist und der Kollege sich auch nicht testen lässt, wurde ich wohl auch so handeln. Ansonsten eher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Kann natürlich auch sein, es soll auch kriminelle Apotheker und kriminelle Mitarbeiter in Apotheken geben die aus welchen Gründen auch immer (Geld, Freundschaft, persönliche Abhängigkeit) solche Handlungen ausführen.


Aber was heißt das jetzt für mich? Der Nachweis wird dadurch nicht leichter, falls ich zum Chef und/oder zur Polizei gehen sollte.

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#22
 Von 
MartinMarx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
und der Kollege sich auch nicht testen lässt, wurde ich wohl auch so handeln

Durch den falschen Impfnachweis umgeht er den theoretisch möglichen und legalen Weg, sich täglich testen zu lassen, um zur Arbeit gehen zur dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von MartinMarx):
Aber was heißt das jetzt für mich?


Das braucht dich ja auch gar nicht kümmern ob der Ausweis nun wirklich echt ist oder nicht. Der Kollege behauptet im Betrieb das der Ausweis gefälscht ist und das objektiv gesehen Anlass genug dies dem Chef zu melden. Was der Chef dann macht ist dessen Aufgabe.

-- Editiert von Alter Sack am 25.11.2021 12:56

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von MartinMarx):
Das halte ich für ausgeschlossen. Der Kollege hat bislang seine Meinung zu Corina sehr eindeutig kundgetan und Veranstaltungen mit 3G-Nachweispflicht gemieden
Ich möchte nicht wissen wie viele Impfgegner in Wirklichkeit doch geimpft sind. Auch wenn sie damit prahlen gegen die Impfung zu sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#25
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Zitat (von eh1960):
Das ist noch nicht abschließend geklärt.

Da am 24.11 die Änderungen vom StGB in Kraft getreten sind, ist der Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen jetzt eindeutig eine Straftat (§ 279 StGB).

Stimmt, die Änderung ist seit gestern in Kraft. Das beseitigt die rechtlichen Unklarheiten.

Da Gesetze aber nicht rückwirkend anwendbar sind, gilt für alles, das bis zum in Kraft treten gemacht wurde, die alte Rechtslage.

Der Kollege macht sich jetzt (ab sofort) strafbar, hat sich aber mit seinem bisherigen tun nicht strafbar gemacht.

-- Editiert von eh1960 am 25.11.2021 13:05

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mein Hinweis sollte klarstellen, dass der AG dem AN auch dann fristlos kündigen kann, wenn es ihm nicht gelingt nachzuweisen, dass der Impfpass tatsächlich gefälscht ist.

Selbstverständlich kann er nicht fristlos kündigen, wenn der Impfausweis gar nicht gefälscht ist.
Er kann vielleicht dann abmahnen, auf der Grundlage, daß der Arbeitnehmer durch sein ungebührliches Verhalten den Betriebsfrieden stört.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von eh1960):
und die herrschende Rechtsmeinung davon ausgeht, daß eine solche "Sondervorschrift" den Tatbestand abschließend regelt und die "Allgemeinvorschrift" daher nicht anwendbar ist.

Von welcher herrschenden Rechtsmeinung sprichst Du? Nur weil es ein einzelnes Gericht gibt, das so geurteilt hat, ist das noch lange keine herrschende Rechtsmeinung. Persönlich halte ich das Urteil für nicht überzeugend.

Es geht nicht um das Urteil, es geht um die herrschende Rechtsmeinung der Strafrechtskommentare und der höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß "Sondervorschriften" besondere Tatbestände abschließend regeln, und daher dann "Allgemeinvorschriften" nicht anwendbar sind. Das ist weitgehend unbestritten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von MartinMarx):
Zitat (von Alter Sack):
Kann natürlich auch sein, es soll auch kriminelle Apotheker und kriminelle Mitarbeiter in Apotheken geben die aus welchen Gründen auch immer (Geld, Freundschaft, persönliche Abhängigkeit) solche Handlungen ausführen.

Aber was heißt das jetzt für mich? Der Nachweis wird dadurch nicht leichter, falls ich zum Chef und/oder zur Polizei gehen sollte.

Das wird deutlich einfacher, weil die Polizei die Möglichkeit hat, den Sachverhalt zu ermitteln.
Nur wie gesagt: bis gestern war das nicht strafbar, insofern bringt es für in der Vergangenheit stattgefundene Sachverhalte nix.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nur wie gesagt: bis gestern war das nicht strafbar, insofern bringt es für in der Vergangenheit stattgefundene Sachverhalte nix.
Ob es sich nicht doch um eine Urkundenfälschung handelt, ist nicht abschließend geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Da Gesetze aber nicht rückwirkend anwendbar sind, gilt für alles, das bis zum in Kraft treten gemacht wurde, die alte Rechtslage.


Da es laut Sachverhalt um einen Vorfall am heutigen Tage geht, ist alleine die Rechtlage relevant, die auch heute gilt. Seit gestern ist die Verwendung eines falschen Testzertifikates zweifellos strafbar. Daher müssen wir nicht weiter darüber diskutieren, ob das auch vorgestern strafbar gewesen wäre.

Zitat (von eh1960):
Nur wie gesagt: bis gestern war das nicht strafbar, insofern bringt es für in der Vergangenheit stattgefundene Sachverhalte nix.


Diese Bahauptung teile ich dennoch nicht. Nach meiner Auffassung war die Ausstellung und die Verwendung eines falschen Impfzertifikates auch bereits vor dem 24.11. nach § 75a IfSG a.F. strafbar. Wie kommst Du zu der Auffassung, dass der Straftatbestand in dem hier diskutierten Fall nicht erfüllt sei?

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