Kommunikation mit zukünftigem AG bei SS

26. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Kommunikation mit zukünftigem AG bei SS

Hallo Ihrs,

ich hatte schon einmal nachgefragt wegen Schwangerschaft vor Arbeitsantritt. Die SS hat bisher gehalten, allerdings hat der Arbeitgeber nun versucht, die Schwangere zu einem Rücktrick vom Vertrag zu drängen. Das ist für eine Schwangere im Krankenhaus mit absoluter Bettruhe nicht hilfreich und ich bin mir nicht sicher, wie das ausgegangen wäre, wenn ich nicht dabei gewesen wäre.

Zur Frage: Kann ich vom neuen AG verlangen, dass er ausschließlich mit mir kommuniziert, so lange rechtlich keine Antwort der Schwangeren nötig ist (wir sind nicht verheiratet)? Wenn das nicht der Fall ist, können wir einen Anwalt beauftragen und die Schwangere somit vom neuen AG abschirmen - zumindest für die Dauer des Krankenhausaufenthalts?

Akademische Nebenfrage: Gesetzt den Fall, der neue AG hätte ein paar Märchen erzählt und Druck ausgeübt, worauf hin die kranke Schwangere einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hätte - wäre der zwangsläufig gültig gewesen? Eigentlich vertrete ich ja die Meinung, dass Verträge einzuhalten sind und mündige Bürger auch Konsequenzen aus Unterschriften erkennen sollten, aber das hier war schon ein bisschen arg.

Schönen Dank fürs Lesen :)

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37 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Spaziert der AG einfach so ins Krankenhaus und besucht dort den AN?

quote:
Akademische Nebenfrage: Gesetzt den Fall, der neue AG hätte ein paar Märchen erzählt und Druck ausgeübt, worauf hin die kranke Schwangere einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hätte - wäre der zwangsläufig gültig gewesen?


Nicht zwangsläufig, aber unter Umständen schon. Schwangerschaft ist ja per se kein Krankeheit, wo man nicht mehr Herr seiner Sinne ist.

Sollte das keine akademische Frage, sondern tatsächlich passiert sein, dann müsste man umgehend anwaltliche Beistand hinzuziehen und nicht in Laienforen die möglichen Rechtsfolgen abklären wollen.

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#2
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo 100kleinesachen,

spaziert nicht, aber einige SMS und Anrufe. Schwangerschaft ist per se keine Krankheit, aber bei absoluter Bettruhe im Krankenhaus kann man auch davon ausgehen, dass es kein reiner Spaß und vor allem nicht risikofrei ist.

Die Frage war zum Glück akademisch. Sie war aber sehr aufgeregt und verunsichert, bevor ich ihr die rechtliche Lage erklärt habe.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Kann ich vom neuen AG verlangen, dass er ausschließlich mit mir kommuniziert,

Ihr seid nicht verheiratet, schreibst du; somit hast du keinerlei Recht, namens der Betroffenen zu sprechen - es sei denn, sie räumt dir Handlungsvollmacht ein.

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#4
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Guter Hinweis. Hast du einen Vorschlag, wie so etwas aussehen könnte, wenn es sich ausschließlich auf die "normale" Kommunikation mit dem zukünftigen AG beziehen soll?

Ich will nicht ohne Rückfrage Entscheidungen für sie treffen können, aber wenn sie sich dafür entschieden hat, nicht vom Vertrag zurückzutreten, möchte ich seine zukünftigen Versuche, dass doch durchzusetzen, gerne in ihrem Namen zurückweisen.

Auch andere Verhandlungen würde ich gerne mit ihm führen, so dass die zukünftige AN nur zur letzten Zustimmung/Ablehnung benötigt wird.

Aber mir ist schon klar, dass wir ihn nicht dazu zwingen können, zunächst mit mir zu reden. Daher zum 2. Teil: Ginge das notfalls mit einem Anwalt? Alternativ nur schriftlich und bitte nicht mehr per Mobiltelefon?

-- Editiert undwieder am 26.08.2013 16:34

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#5
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Man müsste rausfinden, inwieweit sie dich als bevollmächtigten benennen darf...aber ich würde mich daa auf nix einlassen, sondern die Geschichte von nem Anwalt (Arbeitsrechtler!) regeln lassen. Also jedwede Kommunikation NUR noch zwischen AG und Anwalt, sie sollte sich schonen ( Aufregung tut garnicht gut) und am besten auf nix mehr reagieren was vom AG kommt. Is aber nur meine Meinung.

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#6
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Aktuell wäre es wahrscheinlich über den Anwalt das beste, aber die Eskalation hätte wir uns dann selber zuzuschreiben. Auch wenn es ein Arbeitnehmermarkt ist, ist dieser doch begrenzt und die AG untereinander gut vernetzt.

Was wäre eigentlich bei einem SS-Abbruch vor dem ersten Arbeitstag? Und jetzt geht es nur noch um das, was man rechtlich tricksen kann, mit Anstand und Moral braucht mir keiner mehr zu kommen, das hat der AG sich verspielt.

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#7
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Mal den Teufel nicht an die Wand...sowas denkt man nichtmal. Die SS wird gut verlaufen!

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#8
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr nett gesagt, markus - leider müssen wir damit rechnen, auch wenn die Chancen immer besser werden.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Natürlich kann die werdende Mutter ihrem LG eine Vollmacht geben, genauso wie sie die Vollmacht den kleinen grünen Männchen vom Mars geben kann. Dann darf der Bevollmächtigte für sie handeln. Aber, die andere Seite muss diese Vollmacht nicht akzeptieren, kann also weiterhin direkt kommunizieren.

Nur, da sie die Arbeit nicht mal angetreten hat, muss der AG nichts zahlen, das geht gleich über die Krankenkasse. Und dass sie dort nie ein Bein auf den Boden bekommt, das ist auch klar. Denn so was spricht sich in der Branche rum. Deshalb wäre zu überlegen, wie man vorgehen sollte, um sich in der Zukunft nicht noch alle anderen Arbeitsoptionen zu versperren.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Nur, da sie die Arbeit nicht mal angetreten hat, muss der AG nichts zahlen, das geht gleich über die Krankenkasse. Und dass sie dort nie ein Bein auf den Boden bekommt, das ist auch klar. Denn so was spricht sich in der Branche rum. Deshalb wäre zu überlegen, wie man vorgehen sollte, um sich in der Zukunft nicht noch alle anderen Arbeitsoptionen zu versperren.


@wirdwerden

Deine Beitrag ist mal wieder unglaublich. Was ist den "SO WAS"?

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#11
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

@wirdwerden

Hier fehlen wohl noch ein paar Informationen: Die Tatsache, dass sie die Arbeit noch nicht mal angetreten hat, ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht angefangen hat.
Es besteht durchaus die Hoffnung, dass bis dahin die kritischste Phase der SS vorüber ist und von daher der Aufnahme der Arbeitstätigkeit nichts im Wege steht - soweit während einer SS möglich.
Nach dem bisherigen Verhalten des AG gemessen ist es aber leider nicht unwahrscheinlich, dass die Arbeitsbedingungen weitere Maßnahmen erfordern werden.

Unabhängig von den zukünftigen Jobaussichten geht die Gesundheit vor. Mittlerweile habe ich auch erfahren, dass eher unangenehme Eigenschaften des AG in der Branche bekannt sind. Was aber möglicherweise nicht seine Glaubwürdigkeit bei seinen Kollegen mindert, Profitgier auf Kosten der Belegschaft mag ein Aushängeschild sein.

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#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Es besteht durchaus die Hoffnung, dass bis dahin die kritischste Phase der SS vorüber ist und von daher der Aufnahme der Arbeitstätigkeit nichts im Wege steht - soweit während einer SS möglich.


Man sollte sich schon klar machen, was man dann zu erwarten hat. Arbeitsverhältnisse basieren auf Vertrauen, und das dürfte hier kaum mehr gegeben sein. Ihr AG wird vermutlich darauf hinarbeiten, dass Ihnen klar werden wird, dass eine Trennung das geringere Übel sein wird.

Und wie stellen Sie es sich nach der Schwangerschaft bzw. Elternzeit vor? Man ist dann nicht mehr so flexibel wie vorher und der AG wird das ausnutzen. Beispilesweise Besprechungen an denen man teinehmen muss zu Zeiten, zu den man aber das Kind schon längst aus dem Kindergarten hätte abholen müssen.

Hier hat in der Regel der AN das nachsehen. Sie sollten bedenken, dass hier allein schon Anrufe und SMSe das Nervenköstüm der Schwangeren stark belastet werden, wie soll es später werden? Die Angriffsmögklichkeiten sind dann deutlich größer, gegen die man sich nicht wirklich wehren kann, in vielen Fällen führt das dann zu längerfristigen nervlichen Erkrankingen, welche nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ undwieder: ich habe an später gedacht. Du glaubst doch nicht ernsthaft, selbst wenn sie während der Schwangerschaft die Arbeit aufnehmen sollte, dass sie sich bei Kollegen und Arbeitgeber Freunde macht? Da kommt jemand ganz frisch, und erklärt als erstes, dass der dies und jenes schwangerschaftsbedingt nicht kann.

Da kann der Arbeitgeber einen guten oder schlechten Ruf haben, das ist in so einem Fall Pott wie Deckel. Das wird nicht gut gehen. Und das muss in die Zukunftsplanung einbezogen werden.

wirdwerden

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#14
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ihr beiden schreibt ist richtig - aber dass der Boden nass wird, wenn es regnet, auch. Beides ist wenig überraschend und kaum der Bemerkung wert.

Wenn die Schwangerschaft gut läuft, ist das gut zu schaffen: Man hat einen guten Ausgleich gegen das potentielle Mobbing und ausreichend Vorlauf, um sich um einen richtigen AG zu kümmern. Deutlich, deutlich schlimmer wird es bei einem Abbruch. Aber das sind alles Dinge, auf die wir keinen Einfluss haben - allenfalls kann ich einem Abbruch entgegenwirken, indem ich versuche, den übelsten Mist für sie zu übernehmen.

Ich weiß nicht, ob ihr beide wirklich verstanden hat, was der AG durchzuziehen versuchte. Hier über späteren Spaß beim Job oder die Zukunftsaussichten bei diesem AG zu philosophieren ist etwas absurd - vollkommen unabhängig von dem, was wir tun.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Versuch dich doch mal in die Lage des Arbeitgebers zu versetzen. Er braucht jemanden, der fällt aus, ehe er anfängt. Die Entlastung auch für die Kollegen, weg.

Ich würde versuchen, dem Arbeitgeber rüber zu bringen, dass sie dort nicht arbeiten wird, so dass er planen kann, das wäre für den AG wichtig. Oder aber ganz klar anzeigen, dass sich spätestens 8 Wochen nach der Geburt den Job aufnehmen wird. Das sind die Alternativen.

wirdwerden

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#16
 Von 
Gehaltserhöhung
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 32x hilfreich)

In der Tat ist die Geschichte nicht ganz nachvollziehbar. Was versucht denn der AG durchzuziehen und was tut ihr?

Bis jetzt les ich heraus, dass der Job gewechselt wurde, eine Schwangerschaft bekannt gegeben wurde und der AG versucht, den Arbeitsvertrag aufheben zu lassen, da nicht absehbar ist, dass die Arbeitnehmerin in Zukunft einen Beitrag zum Firmengeschehen leisten wird. Dagegen sträubt ihr euch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wegen der finanziellen Absicherung. Jede Position ist für mich nachvollziehbar, allerdings kein Grund, die Gegenpartei als schlechten Menschen zu bezeichen. (Profitgier nennt sich häufig auch anders und ist eigentlich überall zu finden).

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#17
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Keine Sorge, die Lage des AG ist mir vertraut. Wir haben ihm ja sogar ohne Grund schon lange vorher die Schwangerschaft angezeigt, wiewohl keineswegs dazu verpflichtet. D.h. wir haben alles, was man erwarten kann, übererfüllt in der Situation.

Der AG dagegen versucht, sich vor seinen Pflichten zu drücken und die Situation der AN schamlos auszunutzen. Überlegt doch mal, wie schlimm die Situation für ihn wirklich ist und vergleiche das mit den Auswirkungen eines Aufhebungsvertrages.

Es war offensichtlich, dass wir bei Vertragsschluss nichts von der SS wussten und der AG weiß das auch.

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Welche Pflichten hat denn der Arbeitgeber im Augenblick?

wirdwerden

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#19
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Die "Profitgier" kam - und das habe ich deutlich gekennzeichnet - aus seinem direkten Umfeld. Nenn' es von mir aus Gerücht.

Einer AN, die momentan ziemlich fertig mit den Nerven ist, einreden zu wollen, dass ein Aufhebungsvertrag für sie am besten wäre und dass es ja auch gar keine Alternative dazu gibt, passt dann in das von anderen gezeichnete Bild.

Es können ja auch noch Wunder geschehen und sie kann da vernünftig arbeiten, dann spricht da überhaupt nichts gegen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber eher gering.

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#20
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Welche Pflichten hat denn der Arbeitgeber im Augenblick?

Ich habe ja echt versucht, dir das ganze nahe zu bringen. Mit viel Geduld. Aber du hast echt Probleme, offensichtliches zu verarbeiten, wenn es nicht in dein Schema passt. Wo steht irgendwas, aber auch nur das kleinste bisschen von "Pflichten im Augenblick "? Und ja, man kann sich vor zukünftigen Pflichten drücken.

Wie gesagt, ich sehe die Seite des AG und habe Euch klar gemacht, dass ich sie sehe. Da die meisten Fragen geklärt sind, werde ich das Antworten auf selbstverständliches oder eh geklärtes dann mal einstellen. Hier braucht sich niemand durch hilfreiche Antworten meine Erklärungen "verdienen", aber wenn jemand weder hilfreich ist, noch Antworten versteht, wird das ganze sehr mühsam und fruchtlos.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich wiederhole meine Frage: welche Pflichten hat der AG im Augenblick? Und ist es ihm zu verdenken, dass er eine Lösung anstrebt? Macht ihm einen akzeptablen Vorschlag, der auch seine Interessen berücksichtigt. Das wäre fair.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
undwieder
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Ich wiederhole meine Frage

Warum? Weißt du es nicht? Verstehst du meine Antwort nicht? Und warum liest nicht nicht, was ich schreibe? Dein letzter Satz sagt ganz deutlich, dass du entweder nicht vollständig oder nicht sinnerfassend gelesen hast.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

du hast behauptet, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkäme. Also, wenn ich schon ein kleines Dummerchen bin, dann solltest Du mir wenigstens mal sagen, welchen Pflichten er nicht nachkommt. Und dann kann man vielleicht auch raten.

wirdwerden

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#24
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
viele AG (mir persönlich sind drei Fälle bekannt) versuchen mit solch miesen Methoden die Bestimmungen des Mutterschutzes zu unterlaufen. Die AN ist für den AG als Schwangere "ein Klotz am Bein". Seine Pflichten dürften wohl klar sein, ihm auch (?), denn sonst könnte er sich sein Verhalten sparen. Ich empfehle das Handy während der kritischen Zeit der Schwangerschaft aus zu lassen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Andreas: natürlich sollte sie das Handy auslassen, wenn sie Anrufe belasten. Kein Thema. Nur man sollte auch mal die andere Seite berücksichtigen. Vor Arbeitsaufnahme dieser Zirkus.

Ich denke an die Zukunft der Frau. Glaubst Du wirklich, dass irgend jemand die Frau einstellt, wenn er erfährt, dass sie bei der letzten Arbeitsstelle vor Beginn schwanger geworden war? Das ist doch zu berücksichtigen bei der Planung des Vorgehens.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn sie den Vertrag auflöst, wird es sicherlich Ärger mit der AfA geben. Derzeit ist sie AU, bekommt dementsprechend Krankengeld, ich würde erst einmal abwarten, wie sich die Sache gesundheitlich entwickelt.
Nach Schwangerschaft und Elternzeit kann man weiter sehen. Der bisher durch den für AN schlechten Arbeitsmarktsituation machte solche Drohkulissen, wie hier aufgebaut sehr wirkungsvoll. Die derzeitige Entwicklung gerade für medizinische und soziale Berufe (Stichwort Fachkräftemangel, Pflegenotstand etc.) macht das aber immer weniger angsteinflößend.
Wo kommen wir denn hin, dass jemand der seine Rechte wahr nimmt zum Paria wird?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich habe nicht geschrieben, dass sie auf Rechte einfach so verzichten soll. Es ist nur zu überlegen, wie die Zukunft geplant ist. Das ist entscheidend. Oder glaubst Du, dass irgend jemand später jemanden im gebärfähigen Alter einstellt, bei der es so gelaufen ist, wie jetzt? Und wieso muss eigentlich zwingend Elternzeit genommen werden? Deshalb ja meine Anregung, erst einmal für sich selbst zu definieren, was man in der Zukunft plant. Dann weiß man eigentlich auch, wo der Verhandlungsspielraum liegt und was man dem Arbeitgeber anbieten kann.

Aber da fehlt ja im Augenblick jede Perspektive/Vorstellung. Zumindest vermag ich nichts zu erkennen. Und das ist der erste Schritt. Geht nun mal nicht anders.

wirdwerden
(die weiß, warum sie am liebsten Frauen im Alter von über 50 einstellt)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
///(die weiß, warum sie am liebsten Frauen im Alter von über 50 einstellt)

wenn ich mich einmal als Prophet betätigen darf: Mit der Einstellung sind unsere Sozialkassen (vorzugsweise Rente) in einer Generation mehr als Pleite. Wenn Frauen im gebährfähigen Alter so behandelt werden, wird unsere Generationspyramide schneller umkippen als wir schauen können.
Die beiden haben doch im Moment andere Dinge im Kopf als die berufliche Entwicklung der Frau. Erst einmal abwarten, wie sich die Sache entwickelt, dann weitersehen, keine übereilten Entscheidungen, schon gar nicht durch Druck des AG erzeugt. Wie gesagt bei Vertragsauflösung droht ALG-Sperre.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, die ansonsten arbeitslosen über 50-jährigen Frauen bekommen die Chance, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Sind meist Wiedereinsteigerinnen, die anständig bezahlt werden, die wieder eingearbeitet werden (auf unsere Kosten), was spricht dagegen, diesen Frauen eine Chance zu geben? Wir fahren prima damit.

Oder willst Du die Verpflichtung einführen, diese Frauen zu ignorieren?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Oder willst Du die Verpflichtung einführen, diese Frauen zu ignorieren?


Es muss eine Gabe sein, die Dinge so zu drehen und wenden zu können.

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