Kompletter Mitarbeiter-Abbau, Kündigungsschutz?

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
atran
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kompletter Mitarbeiter-Abbau, Kündigungsschutz?

Hallo allerseits,

ich arbeite in einem Unternehmen wo beschlossen wurde das komplette Team zu entlassen (bis auf einen "Verwalter"). Das Unternehmen selber wird aber nicht geschlossen.
Vor der Kündigungswelle waren wir über 10 Mitarbeiter, jetzt wurden aber zunächst alle entlassen die noch in der Probezeit sind und somit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen haben. Ich selber habe einen Monat und werde meine Kündigung Ende dieses Monats erhalten. Zu diesem Zeitpunkt wird das Unternehmen unter 10 Mitarbeiter haben.

Da das Unternehmen aber noch weiter läuft ist die Frage, ob ich denn Kündigungsschutz genieße und ggf. Klage einreichen kann. Gilt hierfür die Momentaufnahme des Entlassungszeitpunkt oder eher so etwas wie die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr? Kurz gesagt, lohnt hier gegen die Kündigung vorzugehen oder nicht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von atran):
Ich selber habe einen Monat und werde meine Kündigung Ende dieses Monats erhalten.
Dann solltest du bitte nach Vorliegen der Kündigung hier nochmal nachfragen.
Denn erst dann kann man wissen (falls du es verrätst), was in der Kündigung steht.
...und was man als AN dagegen tun kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wie muss ich mir das vorstellen? Schließung einer Filiale, Schließung des gesamten Betriebes, lediglich noch ein Abwicklungsteam für einige Monate? Oder wie sonst?

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von atran):
ob ich denn Kündigungsschutz genieße und ggf. Klage einreichen kann.

2x ja.

Das Problem ist aber das es bei der Kündigung unter 10 Mitarbeiter sind und somit eigentlich kein Kündigungsschutz besteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wenn es eine Totalschließung ist, dann ist der Kündigungsschutz doch ohnehin für die Füße.

wirdwerden

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