Konferenz: Kamera verweigert - Abmahnung/Kündigung möglich?

27. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
gemini66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konferenz: Kamera verweigert - Abmahnung/Kündigung möglich?

Hallo zusammen,

ich möchte mich hier gerne mal zum Thema Kamerapflicht am Arbeitsplatz informieren.

Wir hatten in den letzten Monaten eine Fortbildung, die in Präsenz stattfand. Einen Teil der Fortbildung sollte ursprünglich im Home Office virtuell per Teams Konferenz stattfinden - mit Kamera.

Das hat jedoch seitens Arbeitgeber nicht ganz funktioniert und es fand wieder in Präsenz statt. Die eigentliche Fortbildung ist nun abgeschlossen und es sind nun zwei weitere Tage geplant, um die Fortbildung "abzuschließen" bzw. noch mal konkret zu besprechen. Dies soll laut Arbeitgeber im Home Office stattfinden.

Offiziell wurden diese beiden Tage bereits angekündigt, ohne Kameranutzung. Ein Mitarbeiter soll wohl durch die Teamleitung erfahren haben, dass für diese zwei Tage Kameras genutzt werden sollen. Leider vermuten wir (mehrere Kollegen), dass man uns diese Information nun verschweigt, bis es zu spät ist, mit dem Betriebsrat darüber zu diskutieren bzw. eine andere Lösung zu finden.

Wir, normale Mitarbeiter, nutzen generell keine Kameras. Weder am Arbeitsplatz, noch im Home Office und das soll sich wohl laut bisherigem Wissensstand nicht ändern. Derzeit geht es primär um diese zwei Tage, die oben erwähnt wurden.

Eine Kollegin setzt diese Kamerasache inzwischen wirklich psychisch stark unter Druck, dass sie inzwischen schon Panikattacken bekommt und scheinbar lieber in professionelle Behandlung geht oder sich einen anderen Job suchen möchte, statt sich zwei Tage vor eine Kamera zu setzen. Näheres zu den persönlichen Hintergründen ist mir jedoch nicht bekannt, aber man sieht durchaus, dass es ihr nicht um ein reines "ich will nicht" geht. Ein anderer Kollege erwähnte, dass ihm das auch extrem unangenehm sei, eine Kamera direkt im Gesicht zu haben - für alle Mitarbeiter sichtbar. Der Kollege möchte die Kamera nur im direkten Gespräch mit der Teamleitung bzw. Chef nutzen, sich jedoch nicht vor anderen Kollegen "zur Schau stellen".

Das Problem was ich hingegen sehe, ist die Tatsache, dass diese Konferenz per Teams stattfinden soll und es keine Sicherheitsmaßnahmen gibt, die mögliche Mitschnitte verhindern - vor allem im Home Office. Es können jederzeit Screenshots der Beteiligten gemacht werden und privat im Teams Chat geteilt werden. Die Atmosphäre der letzten Fortbildung war auch sehr unschön, da es von einem Kollegen gegenüber einer Kollegin auch unschöne Anspielungen gab. Daher ist "internes" Mobbing mit Screenshots/Mitschnitten nicht ganz ausgeschlossen. Überprüfen kann das letztendlich niemand.

1) Darf der Arbeitgeber nachträglich Kameras ankündigen und die Mitarbeiter überrumpeln, wobei es bereits vor Wochen eine offizielle Ankündigung/Einladung zur Konferenz gab?

2) Darf der Arbeitgeber die Kameranutzung überhaupt erzwingen, wenn die genutzte Software Mitschnitte/Screenshots zulässt und somit nicht die Privatsphäre der Mitarbeiter schützt?

3) Ist das Recht am eigenen Bild auch am Arbeitsplatz gültig?

4) Ist eine Abmahnung oder gar Kündigung für eine Verweigerung rechtens?

Hier ist anzumerken, dass die Arbeit nicht verweigert wird, sondern die Nutzung einer Kamera, welche für unsere Arbeit keinen Mehrwert hat. Sollte eine Kamera nur als Nachweis für die Anwesenheit erforderlich sein, erklären sich die Mitarbeiter bereit, der Besprechung direkt vom Büro aus beizutreten - ebenfalls ohne Kamera.

Ich hoffe, dass ich vielleicht ein paar Informationen zu diesem Thema bekomme, damit ich mich dann noch zeitig beim Betriebsrat melden und gewisse Punkte ansprechen kann.

LG Kerstin

-- Editiert von User am 27. März 2024 20:24

-- Editiert von User am 27. März 2024 20:28

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124136 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von gemini66):
dass ihm das auch extrem unangenehm sei, eine Kamera direkt im Gesicht zu haben - für alle Mitarbeiter sichtbar. Der Kollege möchte die Kamera nur im direkten Gespräch mit der Teamleitung bzw. Chef nutzen, sich jedoch nicht vor anderen Kollegen "zur Schau stellen".

Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar.



Sind die Kameras
- denn schon vorhanden?
- Eigentum des Arbeitgebers?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Ich müsste mich doch sehr irren, wenn der Nutzer bei Konferenzen via MS-Team nicht Kamera und/oder Mikrofon abschalten kann. Oder ich verstehe das Problem nicht so richtig.
Zudem wäre mir nicht plausibel, in welcher Weise AN gegen dienstliche Pflichten verstoßen sollte, wenn er oder sie die Kamera ausschaltet.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Was ich nicht verstehe: Warum weigert man sich, an einer Konferenz per Kamera teilzunehmen, aber nicht, wenn man persönlich teilnimmt?

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#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(754 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich kann den Unmut oder die Bedenken der Belegschaft durchaus nachvollziehen.

Früher wurde viel über das Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz diskutiert. Soweit ich noch auf dem aktuellen Stand bin, darf der Arbeitgeber z.B. in einem Grossraumbüro nicht einfach Kameras installieren die jeden einzelnen Schreibtisch und Mitarbeiter überwachen - wenn er nicht einen wirklich guten Grund dazu hat.

Heutige Videokonferenenzen gehen noch einen ganzen Schritt weiter: Denn wenn man hier 8 Stunden am Stück vor der Kamera sitzt, hat nicht nur der Arbeitgeber darauf zugriff - nein - auch jeder Konferenzteilnehmer kann sich technisch die Aufnahmen der Kollegen (auf verschiedenen Wegen) aufzeichnen und verwenden. Technisch Verhindern kann man das praktisch nicht.

Und natürlich ist es ein Unterschied, ob ich mit Kollegen in einem Raum sitze die mich sehen oder ob mich einer 8 Stunden lang filmt und aufzeichnet.

Gerade bei langen Veranstaltungen kenn ich das nur so, das man z.B: am Anfang noch mit Kameras startet, aber danach die Kameras nur situationsbedingt ein/ausschaltet. Das schafft eine angenehme Atmosphäre.

Aus meiner Sicht sollte hier der Betriebsrat durchaus schon früh einbezogen werden um eine offizielle Regelung zu finden - damit die Arbeitsnehmer nicht weiter verunsichert werden. Ich kenne Betriebsvereinbarungen die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Und ich habe, aufgrund der Schilderung, auch Zweifel das die Arbeitnehmer sensibel genug mit diesem Thema umgehen. Würde mir ein Kollege einen Screenshot eines anderen Kollegen aus einer Videokonferenz senden würde ich ihn dazu deutlich meine Meinung sagen und auch weitere Schritte überlegen. Das geht gar nicht. Da wären eine Sensibilisierung der Kollegen bei dem Thema angebracht. Auch das könnte man über den Betriebsrat mal anregen.

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

"German Angst"

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#6
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Was ich nicht verstehe: Warum weigert man sich, an einer Konferenz per Kamera teilzunehmen, aber nicht, wenn man persönlich teilnimmt?


Wie ich das verstanden habe will der MA grundsätzlich nicht bei Konferenzen vor die Kamera, nicht im HO und ebenfalls nicht bei Präsenzveranstaltungen im Büro.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
"German Angst"


Doch wohl eher nachvollziehbare Persönlichkeitsrechte. Bei uns in der Abteilung ist man auf die fixe Idee gekommen Konferenzen, als Workshop oder Schulung tituliert, aufzuzeichnen und die Aufzeichnung nachher für Schulungszwecke ins Intranet zu stellen.

Da unserer Chef das scheinbar auch für völlig normal hält und sich nicht imstande sieht die Kamera abzuschalten und nur die Präsentation des geteilten Bildschirms aufzuzeichnen, weigere ich mich ebenfalls an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

Eine Abmahnung habe ich noch nicht bekommen und ich rechne auch nicht mit einer.

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#8
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ich kann die Bedenken gegen eine Aufzeichnung nachvollziehen.

Der MS Teams Organisator und Moderator können Audio (Headset) und Video (Webcam) aufzeichen. Wenn man sich als Teilnehmer in MS Teams registriert, steht das glaube ich auch im im Kleingedruckten (privacy policy).

Dabei beachten, dass die Aufnahmen in einer MS Cloud gespeichert werden können und sich höchstwahrscheinlich außerhalb der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) befinden. Man hätte also kaum Einschränkungs-, Auskunfts- oder Löschanspruch.

MfG
Mark

-- Editiert von User am 2. April 2024 23:35

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