Konsequenzen Ablehnung Änderungskündigung bei laufendem Sozialplan für andere Mitarbeiter

8. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frugi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsequenzen Ablehnung Änderungskündigung bei laufendem Sozialplan für andere Mitarbeiter

Hallo zusammen,

ich versuche mal mein Anliegen und meine Überlegungen genauer zu beschreiben:

Im Detail und chronologisch
- Es wurde durch den Betriebsrat ein Sozialplan und Interessensausgleich verhandelt bei dem ein gewisser Anteil der Belegschaft abgebaut werden und die restliche Belegschaft zukünftig an einem anderen Standort weiterarbeiten soll
- Es werden nun zunächst alle vom Abbau betroffenen Mitarbeiter informiert und Ihnen eine im Sozialplan definierte Abfindung sowie Eintritt in eine Transfergesellschaft angeboten (mir nicht)
- Die anderen Mitarbeiter arbeiten vorerst am Standort weiter
- Sobald der andere Standort vorbereitet ist, sollen alle verbliebenden Mitarbeiter dorthin ziehen (Entfernung ca. 1 h)
- Wie die vertragliche Umsetzung vom aktuellen zum neuen Standort erfolgen soll, ist mir unbekannt, ich rechne aber mit einer Änderungskündigung

Mein Arbeitsvertrag
- Es gibt keine Versetzungsklausel in meinem Arbeitsvertrag
- Bzgl. Standort ist es etwas schwieriger: Mein Arbeitsvertrag mit der GmbH A enthält keinen definierten Standort, da die damalige Gesellschaft A nur an diesem einen Standort existierte. Zwischenzeitlich gab es eine Verschmelzung mit einer anderen GmbH, wobei mir in diesem Rahmen nur ein Infobrief zugesandt wurde und nichts bzgl. Dienstsitz ausgeführt wurde

Mein Anliegen
- Ich möchte nicht mit zu dem anderen Standort umziehen und daher das Unternehmen bevorzugt zu den im Sozialplan definierten Konditionen verlassen , wie schon alle Mitarbeiter, die aktuell das Unternehmen verlassen müssen
- Aus heutiger Sicht rechne ich eben mit einer Änderungskündigung, die ich dann ablehne und somit eine Beendigungskündigung erhalte. Erste Frage: Haltet ihr das ebenfalls für einen realistischen Fall, dass das so ablaufen wird?
Mit der Beendigungskündigung muss ich ohnehin einen Anwalt hinzuziehen, kann aber überhaupt nicht einschätzen, wie hoch die Erfolgschancen überhaupt sind. Also falls da jemand eine Einschätzung oder weiterführende Tipps dazu hat, wäre ich sehr dankbar



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Frugi):
Erste Frage: Haltet ihr das ebenfalls für einen realistischen Fall, dass das so ablaufen wird?

Ja.



Zitat (von Frugi):
daher das Unternehmen bevorzugt zu den im Sozialplan definierten Konditionen verlassen

Und schon mal nachgefragt ob das Unternehmen dem zustimmen würde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Frugi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Frugi):
Erste Frage: Haltet ihr das ebenfalls für einen realistischen Fall, dass das so ablaufen wird?

Ja.


Zitat (von Frugi):
daher das Unternehmen bevorzugt zu den im Sozialplan definierten Konditionen verlassen

Und schon mal nachgefragt ob das Unternehmen dem zustimmen würde?


Danke schon mal für die erste Einschätzung.

Ich habe bislang nur inoffiziell vorgefühlt und da war die Reaktion klar ablehnend. Spiele aber mit dem Gedanken diesen Vorschlag demnächst nochmal offiziell vorzubringen.

-- Editiert von Frugi am 08.11.2020 23:38

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

//// .... und somit eine Beendigungskündigung erhalte

Nur eine kleine Korrektur: Die Änderungskündigung wird zur Beendigungskündigung, wenn AN die Änderung ablehnt. Deine Formulierung legt nahe, dass es eine gesonderte K. gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Das Problem in diesen Fällen ist doch, dass unter den Sozialplan nicht der ganze Betrieb fällt, der umstrukturiert wird, sondern nur eine bestimmte Mitarbeitergruppe. Es kann sein, wenn man eben nicht zu dieser Gruppe gehört, dass schon aus diesem Grunde die Vorstellungen des Fragestellers abgelehnt werden. Es kann auch sein, wenn sich ein anderer Mitarbeiter findet, der unter den Sozialplan fällt, dass quasi ein Tausch stattfinden könnte.

Nur eines muss klar sein: eine Änderungskündigung ist eine Endkündigung, sofern man die neuen Bedingungen nicht akzeptiert. Ein festgezurrter Anspruch auf eine Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Sozialplanes besteht nicht.

Ich würde erst einmal eine umfassende Beratung des Betriebsrates in Anspruch nehmen und schauen, ob der von mir angedachte "Tausch" der Mitarbeiter möglich ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frugi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Problem in diesen Fällen ist doch, dass unter den Sozialplan nicht der ganze Betrieb fällt, der umstrukturiert wird, sondern nur eine bestimmte Mitarbeitergruppe. Es kann sein, wenn man eben nicht zu dieser Gruppe gehört, dass schon aus diesem Grunde die Vorstellungen des Fragestellers abgelehnt werden. Es kann auch sein, wenn sich ein anderer Mitarbeiter findet, der unter den Sozialplan fällt, dass quasi ein Tausch stattfinden könnte.

Nur eines muss klar sein: eine Änderungskündigung ist eine Endkündigung, sofern man die neuen Bedingungen nicht akzeptiert. Ein festgezurrter Anspruch auf eine Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Sozialplanes besteht nicht.

Ich würde erst einmal eine umfassende Beratung des Betriebsrates in Anspruch nehmen und schauen, ob der von mir angedachte "Tausch" der Mitarbeiter möglich ist.

wirdwerden


Gute Anregung, ein Tausch ist explizit als möglich aufgeführt, sofern alle Parteien (die beiden Tauschpartner, Betriebsrat und Arbeitgeber) zustimmen. Da fehlt mir jedoch derzeit der Tauschpartner.
Und die umfassende Beratung des Betriebsrates hat mich darüber hinaus nicht viel schlauer gemacht. "Ja da kannst du dann nur noch kündigen, wenn du nicht mitmöchtest"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Letzter Satz ist so definitiv falsch. Es ist doch so, dass man gefragt wird, ob man freiwillig mitgeht. Wenn nicht, dann kommt die Änderungskündigung seitens des Arbeitgebers. Selbst kündigen ist wegen der möglichen Sperrzeit bei der Arbeitsagentur das törichste, was man machen kann.

Bei einer Änderungskündigung ist einem ja der Weg zum Arbeitsgericht offen. Da hat man dann wenigstens noch die Chance, eine wenn auch kleine Abfindung heraus zu handeln.

wirdwerden

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