Konsequenzen Anpassung nicht annehmen

19. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Konsequenzen Anpassung nicht annehmen

Hallo zusammen!

Die ganze Belegschaft hat heute einen Anpassungsvertrag zum 01.06. zu den jeweiligen Arbeitsverträgen bekommen.
U.a. werden §§ zum Urlaub neu geregelt, die ich so nicht annehmen möchte.
Grundsätzlich ist es ja in Ordnung, dass ich die Anpassung nicht unterschreibe (oder irre ich?), aber welche Konsequenzen hätte dies, außer dass die ursprünglichen Regelungen in Kraft bleiben? Abmahnung? Kündigung?
Und muss ich meinen Vorgesetzten (oder sonst jemanden) informieren, dass ich die Anpassung nicht annehmen möchte oder gebe ich das Schreiben einfach nicht zurück und warte, bis man sich deswegen nochmal bei mir meldet?

Vielen Dank für eure Antworten!




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
Grundsätzlich ist es ja in Ordnung, dass ich die Anpassung nicht unterschreibe

Korrekt.



Zitat (von HennerSi):
aber welche Konsequenzen hätte dies

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von HennerSi):
, außer dass die ursprünglichen Regelungen in Kraft bleiben?

Es kann auch sein, das die ursprünglichen Regelungen außer Kraft treten, das wäre zu prüfen. Dann könnten gesetzliche oder andere Auffangregelungen greifen.



Zitat (von HennerSi):
Abmahnung? Kündigung?

Oder eine der anderen Alternativen oder nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter welchen Voraussetzungen könnten denn die ursprünglichen Regelungen außer Kraft gesetzt werden? Diese sind ja Bestandteile des aktuell gültigen Arbeitsvertrags.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
Unter welchen Voraussetzungen könnten denn die ursprünglichen Regelungen außer Kraft gesetzt werden?

Einige Beispiele wären Zeitablauf, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, nein, solche Vereinbarung o.ä. gibt es nicht.
Also weder aus der aktuellen Situation noch aus der Anpassung geht hervor, dass es "notwendig" ist, diese anzunehmen, weil sonst "irgendwas Negatives" oder andere Änderungen folgen - außer eben die Anpassung selbst.

Aber nochmal zu den Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung. Wäre sowas denn rechtlich vertretbar, also eine "Abmahnung wegen nicht angenommener Anpassung"?
(Eine Kündigung wäre mir persönlich noch relativ egal, da ich aktuell auf Jobsuche bin.)

Und bin ich aus rechtlichen Gründen verpflichtet mitzuteilen, dass ich die Anpassung nicht annehmen möchte?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
Und bin ich aus rechtlichen Gründen verpflichtet mitzuteilen, dass ich die Anpassung nicht annehmen möchte?
Meinen SIe, sonst kommt die Polizei ? :-)

Worin besteht denn die Änderung? Wegen einer nicht angenommenen Änderung darf man eigentlich nicht gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Der Betrieb scheint nicht die Form der Änderungskündigung gewählt zu haben. Wenn dem so wäre, dann würde das Arbeitsverhältnis letztlich automatisch bei Nichtannahme des neuen Vertrages enden. Hier scheint die andere Option gewählt worden zu sein. Also, wir haben ein neues Vertragsangebot. Wenn der Arbeitnehmer das ablehnt, dann bleibt es bei den alten Bedingungen, allerdings kann der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen. Ob eine solche Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung stand hält, vermag ich nicht abzuschätzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
Aber nochmal zu den Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung. Wäre sowas denn rechtlich vertretbar, also eine "Abmahnung wegen nicht angenommener Anpassung"?
(Eine Kündigung wäre mir persönlich noch relativ egal, da ich aktuell auf Jobsuche bin.)


Nein - eine Abmahnung wäre rechtlich nicht vertretbar. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle das Mittel der Änderungskündigung geschaffen. Die hat aber entsprechende Vorraussetzungen - genauere "Leitlinien" findet man in den Urteile vom BAG und den LAG Link zu Hensche



-- Editiert von User am 20. Mai 2026 09:54

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 245x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
Aber nochmal zu den Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung. Wäre sowas denn rechtlich vertretbar, also eine "Abmahnung wegen nicht angenommener Anpassung"?
(Eine Kündigung wäre mir persönlich noch relativ egal, da ich aktuell auf Jobsuche bin.)

Nein, eine Abmahnung kommt hier nicht in Betracht, da die Nichtannahme eines Vertragsänderungsangebotes keine Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages ist. Ebenfalls stellt das kein Grund für eine Kündigung da. Denkbar wäre eine Änderungskündigung, also eine Kündigung verbunden mit dem Angebot der Weiterarbeit zu geänderten Bedingungen. Allerdings unterliegen Änderungskündigungen, die nur der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen dienen, strengen Voraussetzungen.

Zitat (von HennerSi):

Und bin ich aus rechtlichen Gründen verpflichtet mitzuteilen, dass ich die Anpassung nicht annehmen möchte?

Nein, es gibt keine Rechtspflicht, zu antworten. Und Schweigen gilt in diesem Fall auch nicht als Annahme des Angebots zur Vertragsänderung. Aber es könnte natürlich zwischenmenschlich sinnvoll sein, dass man sich äußert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HennerSi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

"Zwischenmenschlich" spielt hier leider keine Rolle mehr. Seitens des AG hat man für viele Verschlechterungen gesorgt und ist keineswegs bereit, überhaupt über etwas zu sprechen. Daher bin ich aktuell nicht der Einzige, der sich nach etwas Neuem umschaut und werde auch nicht der Erste sein, der dann tatsächlich geht.

Gegenüber Kollegen wurde jetzt wohl gesagt, dass es Gesetzesänderungen gegeben hätte, weshalb diese Anpassungen nötig wären und man nicht drumrum kommen wird, die Anpassung zu unterschreiben. Tatsächlich sehe ich in vielen Punkten keinen Unterschied zu vorher, nur dass man jetzt eine "pro rata temporis" Regelung einführen möchte (die in der Formulierung erstmal seltsam klingt) und in meinem speziellen Fall will man mich von 15 Tagen zusätzlichem Urlaub wieder auf 10 zurücksetzen.

Da ich wie gesagt sowieso auf der Suche bin und bei anderen Kollegen die absolute Nichtbereitschaft zu Gesprächen gesehen habe, bin ich auch nur wenig motiviert mich jetzt aktiv darum zu kümmern (quasi "Nachverhandlung" zur Anpassung), sondern würde es einfach "auf dem Schreibtisch liegen lassen" bis man mich drauf anspricht.

Aber im Großen und Ganzen wurden meine Fragen beantwortet, vielen Dank dafür :-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von HennerSi):
dass es Gesetzesänderungen gegeben hätte, weshalb diese Anpassungen nötig wären

Dann möge man doch mal substantiiert darlegen welche Gesetzesänderungen das waren und warum die zu diesen Änderungen führten. Ich würde wetten, das da nichts substantielles kommen wird.

Ich würde sogar wetten, das man die Änderungen auch bei denen umsetzt, die nicht unterschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.161 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.