Kontenpfändung bei altem Arbeitgeber?

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Farashuu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontenpfändung bei altem Arbeitgeber?

Hallo und Guten Abend,

ich habe in den letzten Wochen einen ziemlich anstrengenden und nervenraubenden Rechtsstreit mit meinem alten Arbeitgeber geführt, welcher mir lediglich mündlich, nie schriftlich gekündigt hat. Desweiteren war Derjeniger welcher mir die mündliche kündigung ausgesprochen hat nicht alleinvertretungsbefugt ist. Was ich ihm damals auch direkt nach Aussprache der mündlichen Kündigung mitgeteilt habe.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe das Verfahren vor der Kammer gewonnen. Nun zahlt mein alter Arbeitgeber aber immer noch nicht die ausstehenden Gehälter. Die letzte Frist ist heute verstrichen. Stattdessen schreibt er mir böse Emails und beschimpft mich.

Kann ich eine Kontenpfändung durchführen um an meine Gehälter zu kommen? Was muss ich tun und wie lange dauert soetwas?

Danke im Voraus.

Ratlose Grüße,
Sandra

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Drucken Sie die Emails aus und geben diese
ihrem Anwalt,der macht das richtige damit.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@farashuu

kontenpfändung, möglichst auf alle konten. leider oft das einzige mittel und es ist nicht so teuer - man geht in vorkasse.

schöpf alle möglichkeiten aus, auch an taschenpfändung, etc denken

am besten hörst du dich mal um, welcher gerichtsvollzier eher d. harte schiene fährt. ich habs so gemacht vor ein paar jahren, denn die ger.vollzieherin, d. f. den bezirk zuständig war, hatte ich oft als sehr nachgiebig erlebt (m. ag hatte oft besuch v. ihr ;) )



sunbee

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Farashuu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Karl.May

Im Schriftsatz des Gerichtes steht:

3. Die Beklagte zahlt an die Klägerin Mailohn 2006, Junilohn 2006 und Julilohn 2006, (sowie die Höhe)

Das müsste dann doch ausreichend sein, oder?

Unter 5. steht: damit ist der Rechtsstreit erledigt

Danke

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#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Farashuu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich lediglich um die drei genannten Gehälter. Ich bin mittlerweile in einem anderen Unternehmen beschäftigt.

Noch eine weiter Frage. Ich fühle mich durch meinen alten Arbeitgeber eingeschüchtert und habe mittlerweile wirklich Angst, das er mir auflauert oder ähnliches. Ich erhalte anonyme Anrufe. Der in Deutschland eingesetzte GF ist selbst vor der Richterin ausfallend geworden. Der schweizer GF (in Deutschland 1. Geschäftsführer) beschimpft mich in Emails und droht mir, wenn ich nicht verzichte.
Das Problem ist, das die Herren eine gefälschte Kündigung bei Gericht eingereicht haben und einen alten Kollegen zu Falschaussage gezwungen haben. Die Richterin hat die Sachlage sofort richtig erkannt und hatte vor der Verhandlung noch einmal den GF gefragt, ob er die Sache wirklich verhandelt haben möchte, da die Sachlage sehr eindeutig seie. Sie wollte den Zeugen der Gegenseite auch gar nicht hören. Nun haben die Herren wohl angst vor der Strafanzeige bzgl. des Betrugs...

Ich habe angst vor diesen Herren. Kann ich irgend etwas unternehmen?

Ganz herzlichen DANK

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@farashuu

wenn eine konkrete bedrohung vorliegt, ja. aber poste den genauen sachverhalt doch im strafrechtforum. dort sind richtig gute leute für so was

übrigens, was du beschreibst ist in der tat ein vergleich, kein urteil ;)

sunbee

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#8
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Gleich zum Anwalt und GF.

Den Leuten mal zeigen, wo der Hammer hängt!

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