Kontrolle der maximalen Arbeitszeit

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Kontrolle der maximalen Arbeitszeit

Hallo zusammen,

ich habe eine -vielleicht etwas untypische- Frage.

Ich bin als außertarifliche Kraft beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag habe ich keine Arbeitszeit stehen ("AZ richtet sich nach den Erfordernissen" oder so ähnlich). Bei uns in der Firma ist es bisher so üblich, daß die AT'ler nicht stempeln. Das hat sich ziemlich gut, wie wir finden für beide Seiten eingespielt.

Das soll aber nun geändert werden. Der Wunsch der Geschäftsführung ist es, daß wir auch stempeln. Begründet wird das damit, daß der Arbeitgeber zwar nicht die Zeit kontrollieren will, aber der AG kontrollieren MÜSSE, daß keiner länger da ist als die maximal erlaubten 10h.

Daher meine Frage: Stimmt es, daß der AG nur diese Möglichkeit hat, zu kontrollieren, ob jemand die maximale Arbeitszeit überschreitet und wie wirksam ist das überhaupt?
Bei uns kommt es öfters vor, daß man sich Arbeit mit nach Hause nimmt oder auch mal einen ganzen Tag von zu Hause arbeitet. Machmal ist es einfach effektiver, wenn man in Ruhe zu Hause sitzt.

Am liebsten wäre es uns, wenn alles beim Alten bleibt...

Schon mal vielen Dank für die Hilfe

Liebe Grüße

Line




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ist möglich, dass der AG schon einmal Ärger bekommen hat, weil die Arbeitszeit weit überschritten wurde?

Und nicht jeder AT Vertrag bedeutet ja gleich leitender Angestellter, so dass auf die Arbeitszeiten geachtet werden muss.

Mit einer Stempeluhr ist die Arbeitszeit auf jeden Fall sehr gut zu kontrollieren. Es gibt noch andere Möglichkeiten, aber die Stempeluhr ist die effektivste.

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#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Arbeit.
Leider kann ich nicht sagen, ob das schon einmal vorgekommen ist. Die Firma, für die ich arbeite, ist ziemlich verstreut. An anderen Standorten haben die AT'ler wohl auch, wenn auch nur sehr begrenzt, Gleitzeitregelungen.

Bei uns im Haus war das aber noch nie ein Problem; es ist in der Tat eine absolute Ausnahme, daß jemand mal länger als 10h arbeitet. Leitende Angestellte haben wir nur sehr wenige.

Uns geht es aber darum, daß wir diese Arbeitszeitkontrolle nicht wollen und bei den Gewohnheiten hier auch nicht effektiv wäre. Wir handhaben die Arbeitszeiten sehr flexibel. Wenn man z.B. einen Bericht zu tippen oder zu lesen hat, ist es kein Problem, das von zu Hause aus zu tun (nach kurzer Absprache mit dem Vorgesetzten). In solchen Fällen ist es ja dann schwierig bis unmöglich, die Arbeitszeit zu erfassen.

Daher ist die Frage, ob der Arbeitgeber
a) überhaupt verpflichtet ist, die Arbeitszeit (bzw. die 10h-Regel) zu kontrollieren und es
b) wenn ja, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

Bislang sind wir wahrscheinlich einfach zu verwöhnt von der bisherigen Regelung...

Nochmals vielen Dank

Liebe Grüße

Line




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#3
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Line,

du reisst da zwei Themen an.
Zum einen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Hinsicht auf Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.

Schön, wenn es nur dabei bliebe. Daneben können solche Stechuhren auch zur Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden. Was vielleicht der tiefere Sinn ist.
Gibt es bei euch einen Betriebsrat, dann ist der mit ins Boot zu holen. Wenn die vernünftig sind, dann wird eine Betreiebsvereinbarung geschlossen, dass die Zeitaufzeichnungen nur dafür genutzt werden dürfen zur Auswertung über Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz.



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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

http://www.arbeitszeitkanzlei.de/pdf/rechtsfragen_der_vertrauensarbeitszeit_09-2004.pdf :
"In der Praxis kann dies dadurch erfolgen, dass in Mitarbeiterinformationen regelmäßig
auf die arbeitszeitgesetzliche Aufzeichnungspflicht hingewiesen und den Mitarbeitern
(zum Beispiel im Intranet) ein geeignetes Formular zur Arbeitszeiterfassung
zur Verfügung gestellt wird. Zudem sollten regelmäßig stichprobenartige Kontrollen
durchgeführt werden.
Eine bestimmte Form der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Es ist also für die
Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht ausreichend, dass der Arbeitnehmer
an den Tagen, an denen er eine Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden (zuzüglich Pausen)
geleistet hat, eine entsprechende Notiz in einem Formular, das auch digital geführt
werden kann, macht."




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#5
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Super, vielen Dank!



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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

Hallo,
bei uns ist das inkl. ATs so geregelt:

In Firmengebäude wird die Karte durchgezogen. Ist mal jemand woanders wird das in einen Zettel eingetragen, der nach Gegenzeichnung durch den Vorgesetzten in die Personalabteilung wandert. Da werden dann zeitnah auch die Gleizeitkonten geführt.

Es hat noch einen gravierenden Vorteil im Bezug auf Gerechtigkeit und Gesundheitsvorsorge:
Gerade die Raucher, die oft vor die Tür gehen arbeiten sonst deutlich weniger als die Nichrraucher. Da wird dann gerechterweise aus- und eingestempelt.
Oder man macht mal einen kurzen Einkauf um die Ecke.

Gerade bei vielen verteilten Standorten oder/und größeren Betrieben hast Du immer mal welche die über die Stränge schlagen. Um die in den Zaum zu kriegen müss dann leider Bürokratie für alle gemacht werden.

Einer unserer Geschäftsführer erklärte mal, dass er in die Haftung käme wenn einer seiner Schützlinge nach mehr als 10 Arbeitsstunden einen Unfall hätte.
Ich finde die Berufssgenossenschaften sollten das mal stärker durchsetzen.

Gruß
M.



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