Kontrollen Arbeit nach Arbeitszeit / Dienstschluß

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dete0910
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontrollen Arbeit nach Arbeitszeit / Dienstschluß

Ich arbeite im Handel. Wochentags geht meine Arbeitszeit bis 20.10 Uhr und Samstag bis 19.10 Uhr. Nun kommt es sporadisch vor das unsere BZL nach Dienstschluß zum Laden kommt ( meist beobachtet sie uns vorher schon eine ganze Weile heimlich) und wir den Laden wieder aufschließen müssen. Dann wird der Tresor und unsere Taschen kontrolliert und das Kassenbuch u.s.w. Das dauert meist so 20 Minuten. Dadurch verpass ich aber meinen letzten direkten Bus (20.19 Uhr) nach Hause. Wenn ich nicht abgeholt werde, muss ich dann grosse Umwege fahren um irgendwie nach Hause zu kommen. Das geht ja nicht nur mir so, sondern allen anderen Kolleginnen auch (in allen Filialen). Ist das rechtens so, das Bezirksleitung erst nach Feierabend zur Kontrolle kommt?
Sollte dafür irgendein Gesetz greifen, so bitte mit Paragraphen. Danke

-- Editier von Dete0910 am 09.05.2017 13:10




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20088 Beiträge, 7278x hilfreich)

/// ... und wir den Laden wieder aufschließen müssen.
Auf jeden Fall ist es dann Arbeitszeit bzw. Überstunde.
Aber woher dieses Muss? Das Direktionsrecht greift hier m.E. nicht. Also: Was passiert, wenn du dich weigerst? Eben mit dem Argument: gleich geht mein Bus, der letzte für heute Abend?

Nachbemerkung: Ihr solltet euch da einig sein! Eine/n kann man immer 'rund machen' - bei einer Gruppe geht das nicht so leicht.

-- Editiert von blaubär+ am 09.05.2017 13:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128754 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von Dete0910):
und unsere Taschen kontrolliert

Das ist schlicht rechtswidrig, wenn der Arbeitnehmer das nicht will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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