Korruptionsvorwurf

8. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Noel Rühl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Korruptionsvorwurf

hallo, ich möchte meinen derzeitigen fall einmal schildern.

Ich arbeite bei einem amerikanischen Autovermietunternehmen am Frankfurter Flughafen. Die Fluktuation der Kunden mit und ohne Reservierung ist besonders in tagen von Streiks, Unwetter etc sehr sehr hoch, so dass die sogenannten Disponennten ,welche verfügbare autos disponieren und bereitstellen auch zu gegebenen Anlässen sogenannte "WALK in" anfragen sperren. Das heisst im Klartext, kommt ein Kunde ohne Reservierung an den Schalter und fragt zum Beispiel nach einem Fahrzeug one way mit Abgabe in Brüssel,da er seinen Flug verpasst hat oder es zu Streiks kam ,wird er gutgemeint abgewiesen oder es werden mit Ansage von Vorgesetzten(" ballert alles rein ,wenn die one way wollen müssen sie bluten,friss oder stirb") extrem utopisch teure preise mit allenmöglichen Zusatzprodukten gesagt in der Hoffnung der Kunde sagt zu um maximalen Umsatz zu generieren. Das passiert in Hinblick auf die verfügbare Flotte an Fahrzeugen,die es zu diesem bestimmten Zeitpunkt nicht oder kaum zulässt ein auto one way zu verschiessen ,da zum Beispiel am nächsten tag jede menge Reservierungen bedient werden müssen und wir somit im Flottenminus wären ( mehr Reservierungen als verfügbare Fahrzeuge) . dies kommt bei der knappen Planung und disposition sehr oft vor.
Nun kam ich auf die Idee diesen menschen in seiner ausweglosen situation trotzdem zu helfen indem ich Ihm anbot ich würde ihn für eine summe xy zu besagter destination nach Feierabend hinfahren,da ich eh nach meiner Schicht erstmal zwei tage frei hatte und ich schon immer mal Brüssel sehen wollte. Das ganze vorerst basierend wie nach dem Konzept der Mitfahrgelegenheit wie es im internet angeboten wird. hierbei ist zu sagen ,dass mein Auto ein Langzeitmietwagen mit einem speziellem Tarif ist welches mir mein Arbeitgeber für preis xyz zur verfügung stellt. Besagter mensch war glücklich und willigte ein. Nun stellte sich auf der fahrt heraus das er ja geschäftlich unterwegs war und es doch gut wäre eine Rechnung zu bekommen für seine Reisekostenabrechnung, er würde auch mehr zahlen,denn er bekommt es ja erstattet. Also rief ich einen befreundeten Unternehmer an,welcher ein Krankentransportunternehmen hat und schon diverse solcher Fahrten in ganz europa durchgeführt hat sei es mit Patienten oder deren angehörigen. Es handelt sich also um eine Firma die Personen befördert.hiermit wurde also nun offiziell eine Rechnung auf diesen Herren erstellt, die Mehrwertsteuer errechnet etc pp und ihm per email geschickt. Das ganze spielte dich im März 2015 ab . Am Freitag den 4.9.2015 rief aber dieser Herr bei dem Mietwagenunternehmen an da er die Rechnung nochmal bräuchte,sie sei verloren gegangen. Natürlich bekam man spitze Ohren und somit wurde ich heute zum Stationsmanager mitsamt Personalabteilungsleiter gerufen und befragt was ich dazu zu sagen hätte und ob mir klar wäre wie ich dem Vermietunternehmen geschadet habe mit dieser Unternehmung. Es wäre Korruption so in die eigene Tasche zu wirtschaften, ich habe laut meines Arbeitsvertrages dem Unternehmen einen Schaden zugefügt. ich wurde mit sofortiger Wirkung bezahlt freigestellt bis Ende September ( ein zurück zum Schalter wird es sowieso nicht geben ,so der Personalleiter) bis alle details geprüft wurden.

Schlussendlich wurde ich noch befragt ob mir mehrere dieser fälle auch von anderen Kollegen bekannt sind,worauf ich mit einem deutlichen JA antwortete ohne Namen zu nennen. Hierbei ist zu sagen dass es einige Kollegen gibt die das gleiche treiben oder Familienangehörige herbeirufen als fahrer welche dann auch mit Fahrzeuge des Unternehmens auf Mitarbeitertarif Leute durch die Gegend fahren. Und weiter werden noch ganz andere " bargeschäfte" bzw deals ,welche nicht arbeitsvertragskonform sind; am Schalter getätigt ( sollte ein beispiel dazu fällig sein,schreibe ich das gerne hier rein)

das heisst de facto es wird nun geprüft ob es an diesem tag flotte gab oder ob wir gesperrt waren, ob der ermittelte preis laut system wirklich zu hoch war und so weiter. Desweiteren boten sie mir drei Möglichkeiten an:

1.) ich kündige selbst

2.) ich "singe" und rede über alle von mir wissenden taten und "Geschäfte" die dort unter der hand geschehen und bekomme eine Freistellung für 2 Monate,also bis ende Oktober

3.) ich lass es drauf ankommen und warte bis bei mir die anzeigen reintrudeln wegen betrug, Wucherpreis etc pp ( so im gedrohten ton gesagt von dem Human resources chef)

Nun meine frage wie ich mich am besten verhalte. Das mich der damalige Mitfahrer verklagt wegen Wucherpreis halte ich für reine Drohung meines Arbeitgebers weil der Herr damals wirklich zuvorkommend und froh war darüber dass er überhaupt noch nach hause kommt und mir sogar eine sms schrieb ob ich heile daheim wieder angekommen wäre.
Natürlich werde ich die nächsten Tage einen Anwalt konsultieren aber ich würde gerne wissen inwiefern ich vllt mit der bezahlten freistellung handeln kann ( vertrag läuft ende dezember aus) oder ob meine Vorgehensweise wirklich so dermaßen im Konflikt mit einem Vermietunternehmen steht . Habe ich mehr Chancen wenn ich alles auf den Tisch lege auch über andere Mitarbeiter oder nehme ich einen der 3 offerierten Angebote an ? ( selbst kündigen (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) werde ich bestimmt nciht ;-))

Vielen dank im Vorraus schonmal

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

Die Sache scheint mir schon ziemlich speziell zu sein - und da du ohnehin einen Anwalt einschalten willst, rate ich, dass du auch dabei bleibst. Was hilft dir am Ende eine Vielzahl von Meinungen?
Ob es 'Korruption' ist, scheint mir noch die unwichtigste aller Fragen - dass die Sache nicht sauber ist, weißt du selbst, sonst hättest du nicht die Rechnung über den Krankentransport fingiert.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mich wundert es, dass nicht auch die fristlose Kündigung in Aussicht gestellt wurde. Rein arbeitsrechtlich halte ich diese nämlich für den am ehesten in Betracht kommenden Sachverhalt.

Ich glaube schon, dass der AG hier ernst machen wird. Was da von Seiten der AN läuft, hört sich alles andere als korrekt und schon gar nicht zulässig an. In Deutschland benötigt man für die Beförderung von Fahrgästen nämlich immer noch einen Personenbeförderungsschein und den werden wohl die wenigsten in der Autovermietung haben, die eigentlich am Schalter sitzen. Ich vermute mal ganz stark, dass der AG hier die Notwendigkeit zum "Aufräumen" sieht und dementsprechend wird er vermutlich nicht zurück schrecken an einem AN ein Exempel zu statuieren, damit dann die anderen AN wieder auf den richtigen Gleisen laufen.

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es wäre Korruption so in die eigene Tasche zu wirtschaften


Nö. Es sind mehrere Aspekte zu betrachten:

Grundsätzlich geht des an AG nichts an, was der AN nach Feierabend macht.
Ausnahmen u.a.: Wettbewerbsverbot (nicht für die Konkurrenz oder auf eigene Rechnung in der gleichen Branche mit den gleichen (potentiellen) Kunden arbeiten).

"Korruption" wäre die Ausnutzung der eigenen Position zur Vergabe von Aufträgen oder Gewährung von sonstigen Vorteilen. Das sehe ich hier nicht.
Wenn der Kunde sowieso kein Kunde des Unternehmens werden konnte, liegt auch kein direkter Eingriff in den Gewerbebetrieb vor.
Zu diskutieren wäre also (neben der schon angesprochenen, arbeitsrechtlich irrelevanten Frage der Personenbeförderungserlaubnis) IMO allenfalls, ob die Anwerbung des Kunden während der Arbeitszeit nicht abmahnfähig wäre.
Eine direkte Schädigung des AG sehe ich zwar nicht (insbesondere da dem Kunden ja klar gemacht wurde, daß man das privat nach Dienstschluß machen würde), aber die Anwerbung könnte trotzdem treuwidrig sein. Da würde ich auf arbeitsrechtliche Konsequenzen warten und dann ggfs. einen Anwalt zu Rate ziehen.

Die ganze Konstruktion (Personen ohne Beförderungserlaubnis gewerblich transportieren, Rechnung von Drittfirma ausstellen lassen etc.) klingt allerdings schon reichlich halbseiden.

-- Editiert von JenAn am 08.09.2015 12:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von JenAn):

Die ganze Konstruktion (Personen ohne Beförderungserlaubnis gewerblich transportieren, Rechnung von Drittfirma ausstellen lassen etc.) klingt allerdings schon reichlich halbseiden.


Stimme ich weitgehend zu, es fehlt aber noch die Tatsache, dass der OP einen Langzeitmietwagen von der Firma erhalten hat. Ich gehe davon aus, dass der Mietvertrag keine gewerblichen Fahrten einschließt und damit könnte man einen gewissen Schaden für das Unternehmen konstruieren. Im Strafrecht sind wir damit wohl trotzdem eher nicht.
Insofern würde ich sagen: Es ist nicht so heftig, wie der AG behauptet, der AN hat trotzdem Mist gebaut, und die genaue Verhandlungsposition muss ein Anwalt ausklamüsern.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Mag sein, das es nach deren internen Compliance-Richtlinien das "Korruption" wäre.
Nach deutschem Recht sehe ich da keine "Korruption".



Sorgen würde ich mir machen wegen der unerlaubten Personenbeförderung und der Mauschelei mit der Rechnung. Insbesondere letzteres könnte für die Drittfirma mehr als Problematisch werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Noel Rühl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mag sein, das es nach deren internen Compliance-Richtlinien das "Korruption" wäre.
Nach deutschem Recht sehe ich da keine "Korruption".



Sorgen würde ich mir machen wegen der unerlaubten Personenbeförderung und der Mauschelei mit der Rechnung. Insbesondere letzteres könnte für die Drittfirma mehr als Problematisch werden.


Also einen p Schein habe ich damals beim Zivildienst gemacht. Aber am Beispiel einer Mitfahrgelegenheit, bei der auch Geld eingenommen wird brauch man doch theoretische auch keinen Schein oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Aber am Beispiel einer Mitfahrgelegenheit, bei der auch Geld eingenommen wird brauch man doch theoretische auch keinen Schein oder ?

Na, dazu kann Dir Uber eine schöne Geschichte erzählen ...


Bei regelmäßiger Ausführung benötigt man sogar eine Taxikonzession ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

'Korruption' scheint mir auch ein problematischer Vorwurf zu sein, jedenfalls im allgemeinen Verständnis von K.
Den Schaden, den der AG geltend machen möchte, würde ich auch gerne näher aufgeschlüsselt sehen.
Aber es gibt auch noch so Sachen wie 'Vorteilsnahme': der oder die FragestellerIn nutzt seine Stellung und seinen Job, um sich einen Nebenverdienst zuzuschustern. Das muss die Firma gewiss nicht hinnehmen.
Aber die Frage, wie sie (Noel weiblich?) sich am besten verhält, ist auf diese Weise nicht zu beantworten. Dass 'Singen' eine Option sein könnte, ist schon damit beantwortet, dass sie ihren Kopf damit jedenfalls nicht aus der Schlinge zieht, wohl aber andere mit reinreißt - wirklich kriminell sind diese Aktionen auf den ersten Blick ja nicht wirklich. Selbst zu kündigen, ist eine Option, aber unbefriedigend, weil alles letztendlich ungeklärt bleibt. Ich würde die Sache wohl aussitzen, weil hier mögliherweise eine Regellungslücke vorliegt, die der AG sich selbst zuzuschreiben hat - möglicherweise aber ist es auch wegen Nebenpflichten aus dem AV vorwerfbar oder eben auch 'Vorteilsnahme' oder so etwas. Ein guter Anwalt dürfte die Vorwürfe jedenfalls ziemlich rupfen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Noel Rühl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Laut meinem Anwalt kann man tatsächlich nicht von Korruption sprechen . Wenn man so will ist lediglich das "anwerben" eines potentiellen Kunden ( er hätte keinen Wagen gemietet , interessiert den AG aber nicht ) während er Arbeitszeit nicht AV konform und desweiteren könnte man mir einen Strick Draus drehen, dass ein vom AG zu sonderkondonditionen gegebenes Auto benutzt wurde...

-- Editiert von Noel Rühl am 09.09.2015 13:55

0x Hilfreiche Antwort

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