Hallo zusammen,
bei einem Prozeß vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz übernimmt jede Partei die eigenen Kosten - unabhängig, wer verleirt oder gewinnt. Wie ist es mit der vorweglaufenden Güteverhandlung? Gehört die auch zur 1. Instanz? Werden somit die Kosten für die Güteverhandlung und die 1. Hauptverhandlung zusammen berechnet?
Ergänzend: es handelt sich um eine Schmerzensgeld und Schadensersatzklage aus einem Arbeitsverhältnis. Gelten dafür die gleichen Kostenverteilungsregeln?
Gruß
JayC
-- Editiert am 28.05.2010 20:28
Kosten Arbeitsgericht - Güteverhandlung
28. Mai 2010
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Frage vom 28. Mai 2010 | 20:23
Von
Status: Schüler (226 Beiträge, 63x hilfreich)
Kosten Arbeitsgericht - Güteverhandlung
#1
Antwort vom 28. Mai 2010 | 20:51
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1002x hilfreich)
Kurz und Knapp:
JO!
In einer Güteverhandlung bezahlt man immer die eigenen Kosten.
Beim Arbeitsgericht gilt, im Gegensatz zu anderen Gerichten, das jede Partei in der ersten Instanz die Kosten selbst übernimmt.
Die Kosten für die Güteverhandlung hast du genauso zu tragen wie die der ersten Instanz.
Hierfür ist der Grund der Verhandlung unerheblich.
Es könnte sich aber ergeben, das du in deinem Fall aber einen schadensersatz Anspruch hast, den du einklagen kannst. Dies kann ich aber nicht beurteilen, dafür solltest du einen Anwalt befragen.
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