Kosten Arbeitsgerichtsverfahren

3. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3216x hilfreich)
Kosten Arbeitsgerichtsverfahren

Meine Nichte hat Ihren Job gekündigt Kurz nach der Kündigung hatte sie einen Unfall und war krank geschrieben, bis zum vorletzten Tag des gekündigten Arbeitsverhältnisses. Den letzten Tag hat sie sich dann Urlaub genommen.
Der AG zahlte den Lohn nicht, meine Nichte musste vor das ArbG. Da sie nicht so versiert und erfahren war, nahm sie sich einen Anwalt. Aufgrund des erhaltenen Krankengeldes bekam meine Nichte PKH mit Raten á 300 EUR mtl.
Von dem erfolgreich eingeklagten Lohn hatte meine Nichte letztendlich lediglich 120 EUR gesehen, mit dem Rest wurde der Anwalt beglichen.

Irgendwie ist das nicht richtig. Meine Nichte musste sich gegen einen großen Konzern zur Wehr setzen, der direkt mit einer Anwaltsbatterie auffuhr ... besser wäre es gewesen, ihr direkt 120 EUR zu geben, dann wäre ihr die ganze Tortur erspart geblieben, aber es ist wohl so, dass vor dem ArbG jeder seine Kosten trägt, egal ob der Schuldner Gelder zu Unrecht eingehalten hat, oder irre ich mich da?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40148 Beiträge, 14292x hilfreich)

Sorry, aber da fehlt mir jedes Verständnis. Bei einem solchen Mickerfall wird ein Konzern keine Batterie von Anwälten einsetzen. Lohnt sich einfach nicht. Da läuft ein Pauschalvertrag und das wars. Und gerade Arbeitsgerichte sind doch extrem arbeitnehmerfreundlich. Da hätte es niemandes gebraucht, wirklich nicht. Jedes, wirklich jedes Arbeitsgericht in Deutschland hat eine Antagsstelle, in welcher ein geschulter Rechtspfleger (gratis) die Anträge in die richtige Form giesst. Das ist bekannt, das kann man im www finden, auch hier bestimmt 10.000 mal. Immer wieder. Die Gewerkschaften beraten, es gibt soziale Beratungsstellen, auch die Krankenkassen geben entsprechende Hinweise. Wer denn noch alles?

Sie hat PKH bekommen, aber offensichtlich war ihr Krankengeld so hoch, dass es eben nur zur Ratenzahlung reichte. Die Nichte sollte die Kiste im Ordner "Erfahrungen" abheften und sich in Zukunft anders verhalten. Sorgfältiger vorbereiten.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3216x hilfreich)

Es geht ja nicht um mein Befinden, sondern darum, wie meine Nichte das gesehen hat. Ich habe mir das auch so gedacht, aber hier mal nachfragen kostet nichts ;) ist immer noch preiswerter als wieder einen Anwalt zu befragen. Danke.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40736x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
aber es ist wohl so, dass vor dem ArbG jeder seine Kosten trägt, egal ob der Schuldner Gelder zu Unrecht eingehalten hat, oder irre ich mich da?

Nein, Du irrst nicht.



Zitat (von AltesHaus):
Irgendwie ist das nicht richtig.

Doch.

Denn man wollte den Arbeitnehmern die Hürde der Angst vor dem "Prozessrisiko" weitestgehend nehmen.
Viele würden gar nicht klagen und gegen rechtswidrige Verhaltensweisen vorgehen wenn sie auch das Risiko hätten noch die Anwälte der Arbeitnehmer bezahlen zu müssen.
Das ist der Grundgedanke bei der Regelung.



Zitat (von AltesHaus):
sondern darum, wie meine Nichte das gesehen hat.

Wenn sie das nächste mal sie Sichtweise verifizieren will, Onkelchen vorher fragen oder hier anmelden. :)






-- Editiert von Harry van Sell am 03.08.2016 23:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 636x hilfreich)

Vielleicht einfach eine RSV abschließen? Wer professionelle Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss sie auch bezahlen. Das ist in jedem Geschäftsfeld so, bei der Justiz sogar durch PKH pp. mehr als großzügig gehandhabt.

Also entweder alleine kämpfen oder zahlen, eigentlich nur logisch, gerecht und einfach.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18400 Beiträge, 6754x hilfreich)

a) die Empfehlung Rechtsschutzversicherung ist gut - nur der Klarheit halber: mit Arbeitsrecht (ist nicht automatisch dabei).
b) kleine Differenzierung: nur in der ersten Instanz ist es so, dass beide Parteien ihre Kosten selbst tragen und nur in erster Instanz geht es auch ohne RA. In zweiter Instanz läuft es wie bekannt: nur mit RA und der Verlierer zahlt.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33615 Beiträge, 17527x hilfreich)

Wer professionelle Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss sie auch bezahlen. Das ist in jedem Geschäftsfeld so, bei der Justiz sogar durch PKH pp. mehr als großzügig gehandhabt. Das heißt aber nicht, daß jeder die Besonderheiten des Arbeitsrechtes kennt. Insofern wundern sich die Leute dann schon, wenn sie gewinnen und trotzdem den Anwalt zahlen müssen. M. W. rührt das übrigens daher, daß früher Arbeitnehmer von ihrer Gewerkschaft vertreten wurden und Arbeitgeber von den Arbeitgeberverbänden - man brauchte also keine Anwälte. Und auch heute ist das Problem gelöst, wenn man halt einer Gewerkschaft beitritt - eine RSV braucht man eher für andere Dinge.

Wichtiger Hinweis an den TE: Die Nichte kann das Geld auf jeden Fall steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3216x hilfreich)

JA die Jugend ist immer schnell dabei, das mit der RS habe ich ihr auch empfohlen, aber man lernt ja nur aus den eigenen Fehlern, diese Lehrstunde war teuer erkauft.

@Blaub

Zitat:
är
b) kleine Differenzierung: nur in der ersten Instanz ist es so, dass beide Parteien ihre Kosten selbst tragen und nur in erster Instanz geht es auch ohne RA. In zweiter Instanz läuft es wie bekannt: nur mit RA und der Verlierer zahlt.


Aber doch nur die II. Instanz?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17593 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bei einem solchen Mickerfall wird ein Konzern keine Batterie von Anwälten einsetzen.

Wieso Mickerfall? Wir wissen ja gar nicht um welche Summe es geht. Die 120€ ist ja lediglich das was nach Abzug der Kosten für den Anwalt, für die Nichte übrig geblieben ist.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40148 Beiträge, 14292x hilfreich)

Es ist ein Mickerfall. Nicht für die Betroffene, aber für den Konzern. Es ging um ein paar Tausend Euronen, maximal, wahrscheinlich deutlich weniger. Und für 1000 €, da zahlt man doch nicht das Zehnfache an Anwaltskosten, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3216x hilfreich)

Übersendung Arbeitspapierte, qualifiziertes Zeugnis und Abgeltung Urlaub, gehört das auch in diesen Rechtszug oder ist das ein neuer?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3926x hilfreich)

Rechtszug ist nur ein anders Wort für Instanz.

Was Sie da beschreiben, dass sind verschiedene Ansprüche, die man fachlich am ehesten mit Streitgegenstand betiteln könnte. Verschiedene Streitgegenstände können in einer Klage zusammengefasst werden. Die dann evtl. durch diverse Instanzen = Rechtszüge gegen kann.

Werden verschiedene Streitgegenstände in mehreren Klagen geltend gemacht, dann gibt es für jedes Klageverfahren jeweils einen gesonderten Instanzenzug.

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