Kosten einer Kündigungsschutzklage

1. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)
Kosten einer Kündigungsschutzklage

Hallo,
Das selbstständige Erheben einer Klage vor dem Arbeitsgericht eine sogenannte Kündigungsschutzklage ist eigentlich nicht sehr schwierig. Wenn ich den Vorgang richtig verstanden habe erhebt man Klage auf Wiedereinstellung. Anschliessend gibts eine Güteverhandlung richtig? Scheitert diese gibt es ein Prozess richtig? Muss ich denn nun auch gleich die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen? Oder reicht es aus bis zur Güteverhandlung damit zu warten?

Hätte auch noch eine Frage zu folgendem Satz uin der Klageschrift:
"Für den Fall der örtlichen Unzuständigkeit des angerufenen Arbeitsgerichts beantrage ich die Verweisung des Rechtstreites an das örtlich zuständige Arbeitsgericht"
Die beklagte Firma ist beim Amtsgericht Berlin eingetragen. Wenn ich also den obigen Satz ankreuze kann der Fall vor dem Gericht im Ort an meinem Arbeitsplatz erfolgen? Ist das richtig?


Gruss

-- Editiert von Rexo am 01.05.2008 21:25:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Es gibt keinen Anwaltszwang, wenn Du willst kannst Du auch die Klage alleine formulieren und ohne Anwalt Klagen.Hat die Gegenpartei allerdings einen Anwalt ist es ratsam sich auch Anwaltlich vertreten zu lassen.PKH mußt Du dann über einen Anwalt stellen.Ohne Anwalt entstehen keine weiteren Kosten außer der Kosten für die Klage, die Du aber glaube ich schon bei der Klageerhebung zahlen mußt.Den anderen Anwalt mußt Du nicht bezahlen.es trägr also jeder seine Anwaltskosten selber.Bei Gericht wird man Dir helfen die Klage zu formlieren und aufzusetzen.Über die gerichtskosten entscheidet das Gericht.Der Prozess findet vor dem zuständigen Arbeitsgericht statt, das für deinen fall zuständig ist,statt.
Du kannst es ja erstmal so versuchen und kannst jederzeit einen Anwalt nehmen, selbst noch im Prozess sagen, Du möchtest nicht mehr ohne Anwalt weiter machen.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@alle:

Wie sieht es mit der taktischen Einschätzung aus ?

In Fällen wo die Sache nicht ganz klar ist und der AN ohne Anwalt auftritt, wird ein erfahrener AG-Anwalt den Vergleich platzen lassen oder den AN stark runterhandeln weil er dann weiß, dass der AN keine Rechtsschutzversicherung hat.

Dann würde der AN für den folgenden Prozess tiefer in die Tasche greifen müssen und eher kompromissbereit sein.

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#3
 Von 
guest-12321.09.2009 18:17:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Maestro1000. Diese Einschätzung ist nicht von der Hand zu weisen.Ausgehnd davon das der AN sich einen Anwalt nimmt und zunächst in die Gürteverhandlung geht.Welche Kosten müsste er bis zu diesem Zeitpunkt etwa aufbringen? Im Prinzip wird es darum gehn die fristlose Kündigung in eine Ordentliche umzuwandeln und dementsprechen um ein Gehalt von ca. 1000Euronen. Natürlich sei noch die Ausstellung eines ordentlichen Zeugnisses erwähnt. Es besteht zwar eine Rechtschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150Euro aber die Versicherung hat schon angedeutet das bei einem Vorwurf des versuchten Betrugs keine Deckung bestünde.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die kosten hängen vom 'streitwert' ab. darüber gibt dir aber jeder anwalt auskunft und dann kannst du immer noch entscheiden.
was die rechtschutversicherung anbelangt, habe ich auch gerade lernen müssen, dass die wohl eigene ansprüche versichert, nicht aber die abwehr fremder ansprüche. (fern)mündliche beratung ihrer mitglieder leistet aber jede rechtsschutzversicherung.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
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