Kosten für Arbeitsgerichtsprozess

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)
Kosten für Arbeitsgerichtsprozess

Ein ehemaliger Arbeitgeber hat mich vollkommen chancenlos verklagt. Nun wurde mir mitgeteilt, dass im Falle eines für mich zu erwartenen positiven Urteilsspruches trotzdem jeder seine Kosten zu tragen hat.

Das kann ja wohl nicht richtig sein. Ich muss mir einen Anwalt nehmen und habe Kosten obwohl der Prozessgegner von vornherein - mit eigenem wissen?- keine chance hat.

Gibts da eine möglichkeit, die Kosten abzuwälzen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. in der ersten instanz vor dem arb.ge ist es so, dass jede partei ihre eigenen kosten trägt - du musst übrigens keinen anwalt nehmen, die erste instanz ist ohne anwaltzwang (ob zu empfehlen, ist eine andere frage). danach gehts weiter, wie gewohnt: die unterlegene partei zahlt i.d.r. alles

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Meines Wissens nach gibt es doch immer erst einen Gütetermin, bevor es zu einer Verhandlung kommt.

Dort braucht man auch keinen Anwalt.

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#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

Gütetermin war schon. Mein Anwalt hat den Anwalt der Gegenpartei echt vorgeführt. Ich hatte schon fast Mitleid, so wurde der gute Mann verheizt. Danach musste letzterer noch vom Richter über Fristen und einschlägige Paragraphen belehrt werden.

So gesehen war meiner sein Geld echt wert.

Aber trotzdem kann es doch nicht ok sein, dass jeder jeden verklagen kann und den absolut zu unrecht verklagten kosten entstehen. Sehr sehr seltsam.

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Damit soll halt auch verhindert werden, daß leichtsinning geklagt wird.

Jetzt hast Du halt das Pech, daß Du betroffen bist als AN.

Normalerweise ist es eher anders herum.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

War denn auch schon Kammertermin? Wenn nicht, dann kann man jetzt ja noch gar nicht sagen, ob Du gewonnen oder verloren hast.

Im Übrigen ist es im Gütetermin völlig normal, dass das Gericht in die Auflagenbeschlüsse, die an Kläger und Beklagte gehen, Fristen zur Stellungnahme, rechtliche Hinweise ggf. auf Vortrag der noch notwendig ist und auch Hinweise auf Verspätungsfolgen aufnimmt. Das hat dann aber nichts mit der Qualität des eigenen oder des Anwaltes der Gegenpartei zu tun. Das Gericht muss das machen.

Sollte noch kein Kammertermin gewesen sein, dann wird sich wohl erst danach rausstellen, ob Dein Anwalt wirklich sein Geld wert gewesen ist. Ich kenne nämlich auch genügend Anwälte die im Gütetermin wer weiß was erzählen, der Mandant den Eindruck gewinnt 'Mein Anwalt hat echt was drauf' und hinterher stellt sich heraus, es war alles nur heiße Luft. Ob es bei Dir so ist, keine Ahnung, ich will damit aber auch nur sagen: 'Bitte erst freuen, wenn das Urteil tatsächlich vorliegt.'

Im Hiblick auf die eigentliche Frage:

Im Arbeitsgerichtsprozess ist es so, dass jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt. Ob man vielleicht einen materiell rechtlichen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten hätte, mag etwas anderes sein. Prozesszualer und materiell rechtlicher Kostenerstattungsanspruch können auch mal auseinander laufen. Aber dann müsste die Klage wirklich ersichtlich ohne Aussicht auf Erfolg und daher mutwillig sein. Das dürfte aber nur in seltenen Fällen vorkommen.

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