Kosten für den Anwalt

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Assi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Kosten für den Anwalt

Hallo,
nächste Woche steht meinem Lebensgefährten die Güteverhandlung mit seinem Arbeitgeber ins Haus. Er klagt auf Wiedereinstellung (was vermutlich nicht möglich sein wird). Die Chancen, daß ihm zumindest eine Abfindung zugesprochen wird, stehen jedoch wegen einer fehlenden Sozialauswahl gut.
Nun hörte ich, daß im Falle eines Sieges (soweit man bei dem Verlust des Arbeitsplatzes überhaupt davon sprechen kann) er nicht nur seine Anwaltskosten tragen muß, sondern auch noch die hälftigen Kosten seines Arbeitgebers.

Ist das korrekt? Mit welcher Summe muß er etwa rechnen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Die Kosten der Prozessvetretung in der 1. Instanz muss jeder selbst tragen; eine Erstattung von Anwaltskosten oder Verdienstausfall ist gesetzlich ausgeschlossen. In der 2. und 3. Instanz hat der endgültig Unterliegende dem Gener alle Anwalts- und sonstigen notwendigen Parteikosten zu erstatten.

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