Kosten nach Klagerücknahme

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb357131-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten nach Klagerücknahme

Guten Tag zusammen,

zu folgendem Fall wird Ihre Einschätzung benötigt:

- Student jobbt nebenher bei Zeitarbeitsfirma, wird grundlos gekündigt
- daraufhin wurde ihm geraten Kündigungsschutzklage einzureichen
- Post vom AG, dass es örtlich nicht zuständig ist
- Student möchte die Klage nun doch lieber zurückziehen

Frage: Können ihm, obwohl die Angelegenheit bis dato noch nicht vorangeschritten ist (also weder Gütetermin noch sonstiges angesetzt wurde) nun Kosten entstehen?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Warum ist das ARbeitsgericht örtlich nicht zuständig? Die vertun sich da gelegentlich auch mal.

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#2
 Von 
fb357131-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil angeblich der Sitz der Firma (Babenhausen) nicht in den Zuständigkeitsbereich des AG OF, sondern des AG Würzburg fällt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Dann beantrage doch schlicht und ergreifend, das Verfahren an das zuständige Arbeitsgericht abzugeben.

wirdwerden

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