Kostenübernahme für Weiterbildung

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
kako1811
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Kostenübernahme für Weiterbildung

Gibt es eine Möglichkeit, dass das Arbeitsamt Weiterbildung bezahlt, auch wenn man in Arbeit ist.
Drei Handwerker, alle über 50, bilden die Angestellten einer kleinen Firma. Da es jeden Sommer eine Zeit gibt, in der weniger zutun ist, wollen die Herren in dieser Zeit notwendige Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Kosten ganz oder teilweise vom Arbeitsamt getragen werden. Vielleicht aufgrund des Alters oder der Größe des Betriebes (3 Angestellte). Die Weiterbildung ist erforderlich, um weiterhin Arbeit von einem großen und sicheren Auftraggeber zu bekommen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die "Firma" bekommt für so was Zuschüsse vor der ARGE, die Mitarbeiter nicht

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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