Krank, AG zahlt nicht

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)
Krank, AG zahlt nicht

Hallo,
kurze Frage:

Ein AN hat sich krank gemeldet seit 2 Wochen und der AG zahlt nicht, weil er meint, dieser würde nur simulieren.
Der AN ist in den letzten Jahren nicht aufgefallen, dass er öfters mal gefehlt hat, sondern eher dadurch, dass er viele Überstunden geleistet hat.

Gehe ich recht in der Annahme, dass der AG ihn zwar zu einem Amtsarzt schicken könnte, aber auf keinen Fall einfach auf Verdacht die Lohnfortzahlung einstellen darf ?

Kann der AN sich sofort an einen Anwalt wenden und das Geld einfordern und muss der AG die Anwaltskosten dann bezahlen ?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 612x hilfreich)

Wenn eine AU vorliegt, hat der AG erstmal Lohnfortzahlung zu leisten. Bei Zweifeln kann er bei der KK eine Überprüfung durch den MDK anleiern. Wenn die Zahlung ausbleibt, Einschreiben mit Fristsetzung, danach zum Arbeitsgericht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Kann der AN sich sofort an einen Anwalt wenden und

Ja, kann er.
Ist aber Zeit- und Geldverschwendung.

Wenn man nett ist, teile man dem AG nochmal mit, das die eigenmächtige Einstellung der Zahlung rechtswidrig ist und er unverzüglich zahlen soll.

Oder man geht direkt zum Gericht und erhebt Lohnklage.
Und die 40 EUR pauschalen Schadenersatz nach BGB nicht vergessen.



Zitat (von Michael32):
muss der AG die Anwaltskosten dann bezahlen ?

Nein, die bezahlt in dem Falle der AN.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34481 Beiträge, 17813x hilfreich)

Oder man geht direkt zum Gericht und erhebt Lohnklage. Voraussetzung ist natürlich die Fälligkeit des Lohnes - wann wäre denn der Zahlungstermin für den Märzlohn?

muss der AG die Anwaltskosten dann bezahlen ?Nein, die bezahlt in dem Falle der AN. Und falls Sie das wundert - das ist so eine Besonderheit des Arbeitsrechtes. Aber, wie schon erwähnt: Hier ist kein Anwalt nötig. Sie müssen lediglich Ihre Lohnforderung auf Euro und Cent beziffern können.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
muss der AG die Anwaltskosten dann bezahlen ?Nein, die bezahlt in dem Falle der AN. Und falls Sie das wundert - das ist so eine Besonderheit des Arbeitsrechtes


nein, mich wundert das nicht, ich weiß, das in 1. Instanz jeder seine kosten selber trägt, war mir aber nicht sicher, ob das bei überfälliger Lohnforderung auch so ist. Danke für die Info.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Der Arbeitgeber ist mit Nichtzahlung des Gehalts zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch in Verzug, deshalb muss der Lohn nicht angmahnt werden. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des AG formuliert die Klage.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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